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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die adhoc Personaldienstleistungen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Essen hat im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der adhoc Personaldienstleistungen GmbH die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Mit dieser Maßnahme sollen die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden.

Unternehmenshintergrund

Die adhoc Personaldienstleistungen GmbH mit Sitz in der Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, ist auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 8349 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Thorsten Horz und Christian Bauer vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres bestellt, der mit seiner Kanzlei in Essen tätig ist. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, offene Forderungen einzuziehen und zu prüfen, ob die vorhandene Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres
Heinrich-Held-Str. 16
45133 Essen
Telefon: [Telefonnummer nicht angegeben]

Einschränkungen für die Schuldnerin

Die Geschäftsführung der adhoc Personaldienstleistungen GmbH unterliegt ab sofort weitreichenden Einschränkungen. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Dies umfasst insbesondere:

  • Einziehung von Außenständen: Forderungen und Bankguthaben können nur vom Insolvenzverwalter verwaltet werden.
  • Zahlungsanweisungen: Den Schuldnern der Gesellschaft ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Zwangsvollstreckungen ausgesetzt

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen wurden eingestellt, um die Insolvenzmasse vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Essen einzureichen.

Kontakt zum Gericht:
Amtsgericht Essen
Zweigertstraße 52
45130 Essen

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bildet einen entscheidenden Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der adhoc Personaldienstleistungen GmbH. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Amtsgericht Essen
10. Januar 2025

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