Amtsgericht Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 186/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, mit Sitz in der Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim, hat das Amtsgericht Bad Kreuznach eine bedeutsame Entscheidung getroffen: Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden am 12. Dezember 2024 zusätzliche Einzelermächtigungen zur Wahrung und Verwaltung der Insolvenzmasse erteilt.
Die Lenhart Metallbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 2469, wird durch ihren Geschäftsführer Michael Lenhart vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Metallbau und Konstruktionen und spielt eine wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft.
Hintergrund der Entscheidung
Bereits am 12. November 2024 um 10:00 Uhr hatte das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Mit der neuen Entscheidung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitergehende Befugnisse, um spezifische Maßnahmen zur Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse durchzuführen.
Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun befugt, bestimmte Handlungen eigenständig vorzunehmen, darunter:
- Einzug von Forderungen:
Der Verwalter kann offene Forderungen der Schuldnerin gegenüber Kunden oder anderen Geschäftspartnern einziehen. - Veräußerung von Vermögenswerten:
Er ist ermächtigt, Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu veräußern, um die Insolvenzmasse zu maximieren, sofern dies notwendig ist. - Abschluss von Verträgen:
Der Verwalter kann Verträge abschließen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der Vermögenslage der Schuldnerin beitragen.
Bedeutung für das Verfahren
Diese erweiterten Befugnisse ermöglichen es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, schneller und effizienter zu handeln, um die Vermögenswerte der Lenhart Metallbau GmbH zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Insolvenzverfahrens für die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss mit den detaillierten Regelungen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Diese Transparenz ermöglicht es allen Beteiligten, sich über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 12. Dezember 2024