Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Aktivitäten von Bergfürst Investment & Partner veröffentlicht. Die Firma, die behauptet, ihren Sitz in München zu haben, steht unter Verdacht, ohne die notwendige Genehmigung Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen anzubieten, insbesondere im Bereich der Festgeldanlagenvermittlung auf ihrer Website bergfuerstinvestment.de.
Identitätsdiebstahl im Fokus der Ermittlungen
Weitere Untersuchungen der BaFin haben ergeben, dass bei den Aktivitäten von bergfuerstinvestment.de möglicherweise Identitätsdiebstahl eine Rolle spielt. Es wurde festgestellt, dass die Firma unrechtmäßig den Namen der in Paris ansässigen BIP AM SAS verwendet, die jedoch keinerlei Beziehungen zubergfuerstinvestment.de aufweist. Solche Praktiken sind typisch für Plattformen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Anleger durch den Missbrauch bekannter Namen zu erschleichen.
Genehmigungspflicht bei Finanzdienstleistungen
Es wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Erbringung von Bankdienstleistungen und Finanzdienstleistungen der Genehmigungspflicht unterliegt. Firmen wie bergfuerstinvestment.de, die ohne diese Erlaubnis agieren, verstoßen somit gegen geltendes Recht.
Hinweise für Verbraucher
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern eindringlich, von Angeboten auf der Seite bergfuerstinvestment.de Abstand zu nehmen. Es wird angeraten, vor einer Investition zu prüfen, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet und dementsprechend genehmigt ist. Außerdem sollte bei verdächtigen Abweichungen in Bezug auf Geschäftsadressen Vorsicht walten gelassen werden.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Grundlage dieser Verbraucherwarnung ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der den Schutz der Verbraucher vor unregulierten und möglicherweise betrügerischen Anbietern zum Ziel hat.
Umgang mit unseriösen Plattformen
Abschließend rät die BaFin zur Vorsicht bei Angeboten von fragwürdigen Plattformen und empfiehlt, auf versteckte Identitäten, fehlende Impressumsangaben oder unangemessen hohe Renditeversprechen zu achten. Bei Unsicherheiten sollten sich die Verbraucher direkt an die BaFin wenden, um sich über regulierte Unternehmen zu informieren.