Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Holz-Zentrum Ziegler GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 302/24

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz-Zentrum Ziegler GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Ziegler, am 27.11.2024 folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte beschlossen:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
      Rechtsanwalt Volker Böhm,
      Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
      Telefon: +49 (911) 600 79 161, Telefax: +49 (911) 600 79 10
      E-Mail: nbg@schubra.de
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und auf ein hierfür eingerichtetes Anderkonto zu überführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Hinweis: Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur). Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.justiz.de.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baumeister GmbH

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ID-Bau GmbH angeordnet