Aktenzeichen: 36a IN 7776/24 – Amtsgericht Charlottenburg
Am 21. November 2024, um 09:00 Uhr, hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AspE Allgemeine sozialpädagogische Erziehungshilfe gGmbH, ansässig in der Brusendorfer Straße 20, 12055 Berlin, angeordnet. Das gemeinnützige Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 256887 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Thomas Fertig vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin bestellt. Ihre Kanzlei ist in der Goethestraße 85, 10623 Berlin, und erreichbar unter Telefon: 030 / 12345678. Dr. Hilgers übernimmt die Überwachung des Vermögens der Schuldnerin, um nachteilige Veränderungen bis zur gerichtlichen Entscheidung zu verhindern.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Das Gericht hat umfassende Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der AspE gGmbH zu schützen:
- Einschränkung von Verfügungen: Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Außenstände und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie Gelder entgegenzunehmen.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers hat folgende Aufgaben:
- Sicherung des Vermögens: Sie wird das Vermögen der Schuldnerin sichern und mögliche Risiken minimieren.
- Prüfung der finanziellen Lage: Dr. Hilgers wird ermitteln, ob das Vermögen der AspE gGmbH ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
- Kontrolle und Verwaltung: Alle Bankkonten und Forderungen werden unter ihrer Verwaltung geführt, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.
Darüber hinaus ist sie berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und relevante Unterlagen einzusehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen.
Ziel des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren soll sicherstellen, dass keine Vermögensverluste eintreten und eine klare Analyse der finanziellen Situation der AspE gGmbH ermöglicht wird. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und einer geordneten Weiterführung oder Abwicklung des Unternehmens.
Aktenzeichen: 36a IN 7776/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum der Anordnung: 21. November 2024