Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 88/24
Das Amtsgericht Duisburg hat am 21. November 2024 um 10:45 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der CCP Gruppe GmbH weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15406 und ansässig in der Solinger Straße 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Damke aus Brühl vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Nikolaos Antoniadis bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf. Mit der Bestellung obliegt ihm die Aufgabe, die Vermögenswerte der CCP Gruppe GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Einschränkungen der Verfügungsmacht
Nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, um unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und die finanzielle Substanz des Unternehmens zu wahren.
Anordnungen gegenüber Drittschuldnern
Den Schuldnern der CCP Gruppe GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, wurde ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurden sie aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen. Zudem ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ausblick auf das Verfahren
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der Grundstein für eine geordnete Prüfung der Vermögenslage der CCP Gruppe GmbH gelegt. Ziel ist es, die Vermögensmasse zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder Liquidation der Gesellschaft zu schaffen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden muss. Für die Gläubiger bleibt abzuwarten, wie hoch die zu verteilende Insolvenzmasse letztlich ausfallen wird.