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Vorläufige Insolvenzverwaltung für C4 Energy GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 57/24

Am 20. November 2024 um 14:37 Uhr hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C4 Energy GmbH wesentliche Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 10876 und ansässig in der Eisenbahnstraße 36, 66424 Homburg, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Enis Sefidini vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach aus Saarbrücken bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken. Sie übernimmt ab sofort die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der C4 Energy GmbH.

Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots

Der Schuldnerin wurde ein umfassendes Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt. Damit gehen sämtliche Rechte zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen – einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen – vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der C4 Energy GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern.

Weisung an Drittschuldner

Die Schuldner der C4 Energy GmbH, sogenannte Drittschuldner, wurden aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in die kontrollierte Verwaltung gelangen und keine unbefugten Verfügungen erfolgen.

Hintergrund und Ausblick

Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die C4 Energy GmbH eine entscheidende Phase. Das Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Gläubigerinteressen, während gleichzeitig geprüft wird, ob die Gesellschaft sanierungsfähig ist oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Betrieb fortgeführt oder ob andere Lösungen zur Abwicklung des Unternehmens gefunden werden können.

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