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Insolvenzverfahren gegen Valente Marmor- und Granitwerk GmbH: Vorläufige Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 58 IN 840/24
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 20. November 2024

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Valente Marmor- und Granitwerk GmbH, ansässig in der Gottlieb-Daimler-Straße 7, 79211 Denzlingen, hat das Amtsgericht Freiburg Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft wird von ihrem Geschäftsführer Antonio Valente vertreten und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 261360 eingetragen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Am 20. November 2024 um 09:30 Uhr wurde Rechtsanwalt Michael Schneider, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Schneider ist telefonisch unter 0761 703900 erreichbar.

Mit seiner Bestellung wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Kontrolle der Finanzen: Rechtsanwalt Schneider darf Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen. Er wurde außerdem ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, deren Vermögen zu sichern und zu überwachen. Zudem prüft er, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Die Kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus dürfen Gläubiger der Valente Marmor- und Granitwerk GmbH (Drittschuldner) keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen.

Beschwerden sind schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und sollte begründet werden.

Bedeutung für das Verfahren

Die vorläufigen Maßnahmen dienen der Sicherung der Vermögenswerte der Valente Marmor- und Granitwerk GmbH. Das Verfahren zielt darauf ab, eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vorzunehmen.

Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für die Gläubiger und Geschäftspartner der Schuldnerin ist dies ein entscheidender Wendepunkt.

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