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Catella Real Estate AG München – Jahresbericht KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland DE000A2DHR68

Edar (CC0), Pixabay

Catella Real Estate AG

München

KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland

Jahresbericht zum 30.06.2024

(ISIN DE000A2DHR68)

Kennzahlen „auf einen Blick“

Fondsvermögen Stand 30.06.2024 Stand 30.06.2023
Fondsvermögen netto 260.304 277.375 TEUR
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss (korrigiert um Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) 781 14.455 TEUR
Finanzierungsquote 2 29,0 26,8 %
Immobilienvermögen
Immobilienvermögen gesamt (Summe der Verkehrswerte/​Kaufpreise für die ersten drei Monate) 221.080 239.100 TEUR
davon direkt gehalten 183.755 197.590 TEUR
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 37.325 41.510 TEUR
Anzahl der Fondsobjekte gesamt 11 11
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 1 1
davon im Bau/​Umbau 0 0
Veränderungen im Immobilienportfolio 1
Käufe von Objekten 0 0
Verkäufe von Objekten 0 0
Vermietungsquote 3 96,6 99,1 %
Liquidität
Brutto-Liquidität 4 51.226 64.489 TEUR
Gebundene Mittel 5 -11.887 -14.852 TEUR
Netto-Liquidität 6 39.340 49.637 TEUR
Liquiditätsquote 7 15,1 17,9 %
Wertentwicklung (BVI-Rendite) 8
Berichtszeitraum 1 -4,6 0,8 %
seit Auflage 9 15,9 21,6 %
Anteile
Umlaufende Anteile 24.386.486 24.317.785 Stück
Anteilwert 10,67 11,41 EUR
Ausgabepreis 10 11,20 11,98 EUR
Rücknahmepreis 11 10,67 11,41 EUR
Ausschüttung
Tag der Ausschüttung 01.10.2024 02.10.2023
Ausschüttung je Anteil 0,25 0,22 EUR
Gesamtkostenquote 1,15 1,15 %

Auflage des Fonds:

06.03.2017

ISIN:

DE000A2DHR68

WKN:

A2DHR6

Internet:

www.catella.com/​immobilienfonds

Im gesamten Bericht können bei Tabellen und Verweisen aus rechentechnischen Gründen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt erge-
benden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
1 Im Berichtszeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024, im Vergleichszeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023.
2 Summe Kredite bezogen auf Summe der Verkehrswerte aller direkt und indirekt gehaltenen Objekte.
3 Stichtagsbezogene Vermietungsquote – Auf Basis Jahres-Bruttosollmietertrag (annualisiert).
4 Die Bruttoliquidität errechnet sich aus den Liquiditätsanlagen korrigiert um die Forderungen/​Verbindlichkeiten aus Anteilsabsatz abzüglich eventuell kurzfristiger Kreditaufnahme auf den laufenden Konten.
5 Gebundene Mittel: für beschlossene Ausschüttungen vorgesehene Mittel, für Ankäufe und Bauvorhaben reservierte Mittel, Bewirtschaftungskosten (abzüglich Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung), Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben, Verbindlichkeiten aus anderen Gründen (abzüglich Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften zuzüglich 100 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten drei Monaten fällig werden, zuzüglich 50 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten vier bis 12 Monaten fällig werden) und kurzfristige Rückstellungen.
6 Brutto-Liquidität abzüglich gebundener Mittel.
7 Netto-Liquidität bezogen auf Fondsvermögen netto.
8 Wertentwicklung nach BVI-Methode; dabei werden erfolgte Ausschüttungen als wieder angelegt behandelt, gegebenenfalls erhobene Ausgabeauf-/​ bzw. Rücknahmeabschläge und mögliche weitere Kosten auf Anlegerseite (z.B. Depotgebühren) bleiben dabei unberücksichtigt. Ein etwaig erhobener Rücknahmeabschlag reduziert die tatsächliche vom Anleger über die Haltedauer erzielte Rendite zusätzlich. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen.
9 Angabe zum 30.06.2024 für den Zeitraum vom 06.03.2017 bis 30.06.2024, Angabe zum 30.06.2023 für den Zeitraum vom 06.03.2017 bis 30.06.2023.
10 Anteilwert inklusive des vertraglich vereinbarten Ausgabeaufschlags von 5 %. Der mögliche Ausgabeaufschlag wird derzeit nicht erhoben.
11 Rücknahmepreis entspricht Anteilwert. Vertraglich wurde kein Rücknahmeabschlag vereinbart.

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

das Publikums-Immobilien-Sondervermögen KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland wurde am 06.03.2017 aufgelegt und wird von der Catella Real Estate AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch zufließende Mieteinnahmen sowie durch eine kontinuierliche Wertsteigerung des Immobilienbesitzes nachhaltige Erträge für die Anleger zu erwirtschaften.

Für das Sondervermögen investiert die Kapitalverwaltungsgesellschaft in etablierte Investmentstandorte und Metropolregionen sowie in Mittelstädte und regionale Investmentzentren, die sich durch ein hohes Maß an Urbanität und „Robustheit“ (hoher Diversifizierungsgrad in der Beschäftigungsstruktur) auszeichnen. Bei den Investitionsobjekten werden die Nutzungsarten Büro, Einzelhandel, Wohnen und Spezialimmobilien mit karitativer/​diakonischer/​sozialer Nutzung einbezogen. Die Investitionen werden vorab anhand christlich-ethischer Transaktionskriterien untersucht. Sowohl während des Ankaufsprozesses als auch turnusgemäß im Asset Management während der Haltedauer werden die Immobilien mittels eines umfangreichen Kriterienkataloges (Immobilienmonitor) im Hinblick auf ökonomische, ökologische und soziale Aspekte geprüft.

In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Immobilien und Beteiligungen dem Fondsmanagement. Das Fondsmanagement versucht, Objekte mit langfristig stabilen Erträgen auszuwählen und Immobilien verschiedener Lage, Größe, Nutzung im Portfolio zu mischen.

Makroökonomische Gegebenheiten

Die deutsche Volkswirtschaft befand sich im Jahr 2023 sowie in der ersten Hälfte des Jahres 2024 in einem angespannten Umfeld. Diese herausfordernde ökonomische Gemengelage führte im Jahr 2023 in Deutschland zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung. So lag im Jahr 2023 nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands 0,2 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Im ersten Quartal des Jahres 2024 zeigte die deutsche Volkswirtschaft moderate Erholungstendenzen. Nach Angaben von Destatis lag das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP Deutschlands 0,2 % über dem Niveau des Vorquartals. 2

Eine zentrale Determinante der ökonomischen Turbulenzen war die hohe Inflation, die sich in Deutschland sowie in der Eurozone etabliert hatte. Auch im Jahr 2023 lag die Inflation in Deutschland weiterhin deutlich oberhalb des Zielwertes der Europäischen Zentralbank (EZB). Nach Daten von Eurostat lag im Jahr 2023 die jährliche Veränderungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in Deutschland bei 6,0 %. Jedoch lag mit diesem Wert die jährliche Veränderungsrate des HVPI für Deutschland im Jahr 2023 unterhalb des Niveaus des Jahres 2022 (Veränderungsrate 2022: 8,7 %). In der ersten Hälfte des Jahres 2024 etablierten sich in der Eurozone Inflationsraten unter der 3 %. Dieser deutliche Rückgang der Inflation hat Einfluss auf die Geldpolitik der EZB. Nachdem die EZB zwischen dem Juli des Jahres 2022 und dem September des Jahres 2023 zehnmal das Leitzinsniveau anhob, senkte die Zentralbank des Euroraums im Juni des Jahres 2024 das Leitzinsniveau um 25 Basispunkte. Somit sank der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 4,50 % auf 4,25 %. 5

Trotz des angespannten ökonomischen Umfelds verfügt Deutschland über grundsätzlich robuste volkswirtschaftliche Strukturen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Strukturen zukünftig positiv auf das Wirtschaftswachstum Deutschlands auswirken werden.

Der Immobilienmarkt in Deutschland

Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen haben Einfluss auf Immobilienmärkte. So spiegelt sich die aktuelle ökonomische Gemengelage vor allem auf dem deutschen Transaktionsmarkt wider. Das deutlich gestiegene Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt in Kombination mit wirtschaftlichen Unsicherheiten führte auf dem deutschen Transaktionsmarkt zu einem Rückgang der Nachfrage. So lag nach Daten von Real Capital Analytics (MSCI) im Jahr 2023 das aggregierte Transaktionsvolumen der Immobilienklassen Büro, Industrial, Einzelhandel und Wohnen auf dem deutschen Markt rund 45 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Auch im ersten Halbjahr des Jahres 2024 blieb die Nachfrage auf dem deutschen Investmentmarkt für Immobilien gehemmt. Nach vorläufigen Daten von MSCI lag im ersten Halbjahr des Jahres 2024 das aggregierte Transaktionsvolumen der Immobilienklassen Büro, Industrial, Einzelhandel und Wohnen auf dem deutschen Markt rund 25 % unterhalb des Vorjahreswertes. Dieser deutliche Rückgang der Nachfrage auf dem Investmentmarkt führte auf dem deutschen Wohn- und Gewerbeimmobilienmarkt zu Preisrückgängen. Nach Daten von vdp lag im ersten Quartal des Jahres 2024 das Preisniveau auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt 4,3 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Auf dem deutschen Gewerbeimmobilienmarkt lag der Preisrückgang in diesem Beobachtungszeitraum laut dem Institut bei 9,6 %. 7

Anders als der Investmentmarkt zeigen sich zahlreiche Mietmärkte des deutschen Immobilienmarktes auch im aktuellen Umfeld robust. Eine hohe Flächennachfrage führt weiterhin zu steigenden Mieten auf dem deutschen Wohn- und Gewerbeimmobilienmarkt. So zeigten sich auch trotz der aktuellen wirtschaftlichen Gemengelage und mobiler Arbeitsplatzkonzepte eine große Anzahl an Teilmärkten des deutschen Mietmarktes für Büroflächen stabil. Nach Mietdaten von RIWIS kam es im Jahr 2023 auf den aggregierten Büromärkten der A-, B-, C- und D-Städte zu einem Anstieg der Durchschnittsmieten in City-Lagen und in City-Rand-Lagen. 8

Auf zahlreichen Teilmärkten des deutschen Wohnimmobilienmarktes führte ein hoher Bedarf an Wohnraum in Kombination mit einem begrenzten Angebot im Jahr 2023 zu weiterhin steigenden Wohnungsmieten. Nach Marktdaten von RIWIS befanden sich im Jahr 2023 auf den aggregierten Wohnungsmärkten der A-, B-, C- und D-Städte die durchschnittlichen Wohnungsmieten der Segmente Erstbezug und Wiedervermietung auf einem positiven Wachstumspfad. 9

Die robusten Mietentwicklungen deuten die grundsätzliche Stabilität des deutschen Immobilienmarktes an. Es ist zu erwarten, dass auch zukünftig diese Stabilität zu steigenden Mieten für Wohn- und Gewerbeflächen in Deutschland führen wird. Weiter ist anzunehmen, dass auch der Investmentmarkt des deutschen Immobilienmarktes aufgrund grundsätzlich guter Rahmenbedingungen sich zukünftig wieder positiv entwickeln wird.

Performance

Der KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland konnte seit Auflage (06.03.2017) eine Gesamtrendite nach BVI von 15,9 % erwirtschaften (Stand: 30.06.2024). Dies entspricht einer durchschnittlichen Rendite (geometrisches Mittel) in Höhe von 2,0 % p.a.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 (01.07.2023 bis 30.06.2024) konnte das Sondervermögen eine BVI-Gesamtrendite von -4,6 % realisieren.

Hauptanlagerisiken

Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.

Wesentliche Adressausfallrisiken, denen die Catella Real Estate AG bei der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen ausgesetzt ist, sind der Ausfall von Mieterträgen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit von Mietern sowie der Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens. Im Rahmen des Managements von Kontrahenten Risiken für bereits bestehende Mietverträge werden zeitlich gestaffelte Maßnahmen für den Fall von Mietrückständen definiert. Typische Risiken, die im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens entstehen können, sind beispielsweise der Wegfall von durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen, das Risiko einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung der Immobilie sowie hieraus resultierende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen oder Schadensersatzpflichten gegenüber Mietern wegen nicht fristgerechter Übergabe.Für das Sondervermögen ergeben sich derzeit geringe Adressausfallrisiken.

Das Zinsänderungsrisiko besteht darin, dass durch die allgemeine Zinsentwicklung ungeplante Effekte in der Ertrags- und Aufwandsrechnung eines Immobilien-Sondervermögens verursacht werden können. Je nach Höhe der Liquiditätsposition, des Fremdfinanzierungsgrades und der vereinbarten Zinsart (fest oder variabel) haben Zinsentwicklungen positive oder negative Effekte auf das Zinsergebnis.Für das Sondervermögen ergeben sich derzeit geringe Zinsänderungsrisken.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass das Investmentvermögen mangels freier Liquidität seinen Zahlungsverpflichtungen sowie den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens von Investoren gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch nicht mehr nachkommen kann. Liquiditätsrisiken können insbesondere aufgrund unerwartet hoher Mittelabflüsse für die Sondervermögen entstehen, weil ein zur Liquiditätsbeschaffung notwendiger Verkauf einer Immobilie längere Zeit in Anspruch nimmt. Zur Steuerung des Anschlussfinanzierungsrisikos aus auslaufenden Darlehensvereinbarungen – als bedeutende Unterrisikoart des Liquiditätsrisikos – werden die Restlaufzeiten der Finanzierungen kontinuierlich überwacht und bedarfsgerecht verlängert, um kurzfristig drohende Liquiditätsengpässe aufgrund von notwendig gewordenen Darlehensablösungen zu vermeiden.Für das Sondervermögen ergeben sich derzeit geringe Liquiditätsrisken.

Als Marktpreisrisiken werden alle Risiken subsumiert, die zu Veränderungen des Wertes eines Sondervermögens führen können. Für Immobilien-Sondervermögen sind vor allem das Immobilienpreisrisiko, das Mietpreisrisiko, das Leerstandsrisiko und bedingt das Wiedervermietungsrisiko relevant.Für das Sondervermögen ergeben sich derzeit moderate Marktpreisänderungsrisiken.

Unter operationellem Risiko wird insbesondere das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft resultiert. Operationelle Risiken untergliedern sich grundsätzlich in strategische Risiken und externe Risiken. Strategische Risiken können durch falsche Entscheidungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft hinsichtlich der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Sondervermögens entstehen. Zu den externen Risiken zählen Geschäftsrisiken, Reputationsrisiken, steuerliche Risiken und politische Risiken. Für das Sondervermögen ergeben sich derzeit moderate operationelle Risiken.

Desweiteren verweisen wir hinsichtlich der Hauptanlagerisiken auf die Kapitel „Makroökonomische Gegebenheiten“ und „Der Immobilienmarkt in Deutschland“ sowie auf die Angaben gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB im Anhang.

Liquidität

Das Gesamtvolumen der Liquiditätsanlagen (Bruttoliquidität) des Fonds beträgt zum Stichtag 30. Juni 2024 rd. 51,2 Mio. EUR (19,7 % des Nettofondsvolumens), die freie Liquidität unter Berücksichtigung der Mindestliquidität (5,0 %) beträgt rd. 38,2 Mio. EUR. Der Großteil der freien Liquidität ist für Baufortschrittszahlung der beiden Liegenschaften in Nürnberg und Heiligenhaus als auch den Ankauf weiterer Liegenschaften für das Sondervermögen vorgesehen.

Käufe/​Verkäufe

Innerhalb der Berichtsperiode erfolgten keine Ankäufe oder Verkäufe.

Nachhaltigkeit

Über den Grad der Erfüllung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ berichtet.

Ausblick

Im nächsten Fondsgeschäftsjahr soll das Portfolio selektiv mit weiteren Gewerbe- und Wohnimmobilien in etablierten Investmentstandorten aufgebaut werden. Das Portfolio soll zudem durch einen gewissen Anteil von Spezialimmobilien mit karitativer/​diakonischer oder sozialer Nutzung (Senioren- und Pflegeheime sowie Kindertagesstätten) zusätzlich diversifiziert werden. Die beiden Projektentwicklungen in Nürnberg und Heiligenhaus entwickeln sich planmäßig. Das Objekt Nürnberg soll im kommenden Fondsgeschäftsjahr in das Sondervermögen übergehen.

Daneben liegt die Priorisierung weiterhin auf die Vermietung leerstehender Flächen, Verlängerung der auslaufenden Mietverträge sowie die vorzeitige Ziehung von Verlängerungsoptionen durch die Mieter.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024), https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Themen/​Wirtschaft/​Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/​BIP-Langfristig.html.
Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024), https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Presse/​Pressemitteilungen/​2024/​04/​PD24_​173_​811.html.
Eurostat (2024), https:/​/​ec.europa.eu/​eurostat/​databrowser/​view/​prc_​hicp_​aind_​_​custom_​11986955/​default/​table?lang=en.
Eurostat (2024), https:/​/​ec.europa.eu/​eurostat/​databrowser/​view/​prc_​hicp_​manr_​_​custom_​11987928/​default/​table?lang=en.
Deutsche Bundesbank (2024), https:/​/​www.bundesbank.de/​de/​statistiken/​geld-und-kapitalmaerkte/​zinssaetze-und-renditen/​ezb-zinssaetze-607806.
Real Capital Analytics (MSCI) (2024), (Keine öffentliche Datenbank), (Hinweis zu den Transaktionsdaten von MSCI. Die Transaktionsdaten werden kontinuierlich von MSCI aktualisiert. Nachträgliche Änderungen der Transaktionsdaten sind somit möglich. Die Transaktionsdaten für das zweite Quartal des Jahres 2024 wurden von MSCI als vorläufige Werte gekennzeichnet. Datum des Datenabrufes: 03.07.2024).
vdp (2024), https:/​/​www.pfandbrief.de/​site/​de/​vdp/​immobilie/​finanzierung_​und_​markt/​vdp-immobilienpreisindex.html#.
RIWIS (2024), (Keine öffentliche Datenbank) (Betrachtet werden die gewichteten Durchschnitte der A-, B-, C- und D-Städte).
RIWIS (2024), (Keine öffentliche Datenbank) (Betrachtet werden die gewichteten Durchschnitte der A-, B-, C- und D-Städte).

Geografische Verteilung der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.

Nutzungsarten der Fondsimmobilien

(Berechnung anhand der Nettosollmieten)

Größenklassen der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch die externen Bewerter.

Wirtschaftliche Altersstruktur der Fondsimmobilien

(auf Basis der im Gutachten des externen Bewerters angegebenen Restnutzungsdauern)

Branchenanalyse aller Mieter

(auf Basis der monatlichen Nettosollmiete)

Sonstige: Baugewerbe, Energieversorgung, Grundstücks- und Wohnungswesen

Übersicht Kredite

Kreditvolumen
(direkt)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
Kreditvolumen (indirekt über
Beteiligungsgesellschaften)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
in TEUR in TEUR
Euro-Kredite 52.150 23,6 12.000 5,4
GESAMT 52.150 23,6 12.000 5,4

Übersicht Währungsrisiken

Zum Berichtsstichtag bestehen keine Währungsrisiken.

Übersicht Zinsänderungsrisiko

Zinsbindungsende
in Jahren
Kreditvolumen
in TEUR
Kreditvolumen
in %
unter 1 Jahr 5.800 9,0
1 bis 2 Jahre 0 0,0
2 bis 5 Jahre 17.900 27,9
5 bis 10 Jahre 40.450 63,1
über 10 Jahre 0 0,0
GESAMT 64.150 100,0

Ende der Laufzeit der Kredite

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

Ende der Zinsfestschreibung

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

1 Kreditvolumen gesamt 64.150 TEUR.

Personal und Organisation

Herr Peter Scherkamp ist am 14. Mai 2024 als Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden. Herr Prof. Dr. Karl Hamberger wurde am selben Tag als Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Herr Christoffer Abramson hat zum 19. September 2024 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Entwicklung des Fonds (Mehrjahresvergleich)

Alle Angaben in TEUR 30.06.2024 30.06.2023 30.06.2022 30.06.2021
Immobilien 183.755 197.590 198.335 147.510
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 27.451 31.642 32.399 31.835
Liquiditätsanlagen 51.226 64.489 66.592 62.042
Sonstige Vermögensgegenstände 57.173 43.240 28.105 12.308
./​. Verbindlichkeiten und Rückstellungen -59.300 -59.586 -60.001 -45.885
Fondsvermögen in TEUR 260.304 277.375 265.430 207.811
Anzahl umlaufende Anteile 24.386.486 24.317.785 23.061.524 18.733.590
Anteilwert (EUR) 10,67 11,41 11,51 11,09
Ausschüttung je Anteil (EUR) 0,25 0,22 0,19 0,20
Tag der Ausschüttung 01.10.2024 02.10.2023 04.10.2022 01.10.2021

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 277.375.224,76
1. Ausschüttung für das Vorjahr -5.349.912,70
Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile -11.854,04
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto vor Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) 780.833,64
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 1.912.185,28
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -1.131.351,64
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 1.921,17
4. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -1.557.323,07
davon bei Immobilien -1.492.814,55
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften -64.508,52
5. Ergebnis des Geschäftsjahres (ohne Ertragsausgleich) -10.934.901,48
davon nicht realisierte Gewinne 0,00
davon nicht realisierte Verluste -17.327.209,34
davon Währungskursveränderungen 0,00
II.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 260.303.988,28

Erläuterungen zur Entwicklung des Sondervermögens

Die Entwicklung des Sondervermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.

Die Ausschüttung ergibt sich aus den Angaben im Jahresbericht des Vorjahres. Der Ausgleichsposten dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Vorjahresberichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Mittelabfluss im Vorjahresberichtszeitraum erfasst wurde.

Die Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Anteilpreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. Ausgabeaufschläge, die dem Fonds zufließen, werden separat ausgewiesen und erhöhen den Posten „Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen“. Einbehaltene Rücknahmeabschläge werden separat ausgewiesen und mindern den Posten „Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen“ (§ 13 Abs. 3 KARBV). Der Fonds erhebt derzeit weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmeabschläge.

In dem Anteilpreis sind die aufgelaufenen Erträge pro Anteil mit enthalten. Die Mittelzu- und -abflüsse werden ohne Korrektur der Ertragsausgleichsbeträge gezeigt. Diese werden in der Entwicklungsrechnung in einem separaten Posten ausgewiesen.

Unter Abschreibung Anschaffungsnebenkosten werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von zehn Jahren (vgl. § 248 Abs. 3 KAGB).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu entnehmen.

Die im Ergebnis des Geschäftsjahres enthaltenen nicht realisierten Gewinne und Verluste ergeben sich bei Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus der Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Berichtszeitraum. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch externe Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/​ Beteiligungen. Diese können z. B. aus der Bildung oder Auflösung von Rückstellungen für Gewinnsteuern bei Auslandsimmobilien stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, oder dem Erwerb von Zusatzkleinflächen usw. Unter der Position Währungskursveränderungen werden Wertveränderun gen aufgrund von Währungskursschwankungen erfasst.

Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 (Vermögensübersicht)

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mietwohngrundstücke 36.520.000,00 14,03
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Geschäftsgrundstücke 147.235.000,00 56,56
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Immobilien 183.755.000,00 70,59
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mehrheitsbeteiligungen 27.450.614,83 10,55
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 27.450.614,83 10,55
(davon in Fremdwährung) (0,00)
III. Liquiditätsanlagen
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II: Bestand der Liquidität)
1. Bankguthaben 51.226.030,22 19,68
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Liquiditätsanlagen 51.226.030,22 19,68
(davon in Fremdwährung) (0,00)
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung 3.692.010,49 1,42
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 259.361,29 0,10
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten
bei Immobilien 7.627.289,11 2,93
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 360.172,55 0,14
(davon in Fremdwährung) (0,00)
5. Andere 45.233.999,15 17,38
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände 57.172.832,59 21,96
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Vermögensgegenstände 319.604.477,64 122,78
(davon in Fremdwährung) (0,00)
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -52.150.000,00 -20,03
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben 0,00 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.297.232,44 -1,27
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -414.371,95 -0,16
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Verbindlichkeiten -55.861.604,39 -21,46
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Rückstellungen -3.438.884,97 -1,32
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Schulden -59.300.489,36 -22,78
(davon in Fremdwährung) (0,00)
C. Fondsvermögen 260.303.988,28 100,00
Anteilwert (EUR) 10,67
Umlaufende Anteile 24.386.486
Im Berichtszeitraum gibt es keine Fremdwährungspositionen.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Fondsvermögen

Zum Stichtag 30.06.2024 weist der KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland ein Netto-Fondsvermögen von 260.304 TEUR aus. Bei 24.386.486 Anteilen entspricht dies zum Stichtag einem Anteilpreis von 10,67 EUR.

Im Berichtszeitraum wurden 172.386 Anteile ausgegeben und 103.685 Anteile zurückgenommen, was einem Netto-Mittelzufluss von 781 TEUR entspricht.

Zum Berichtsstichtag zählen zehn direkt gehaltene Objekte und ein indirektes über zwei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gehaltenes Objekt zum Portfolio des KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens sind im ’Immobilienverzeichnis’ dargestellt.

Immobilien

Das Immobilienvermögen der direkt gehaltenen Liegenschaften beläuft sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 183.755 TEUR. Es setzt sich aus zwei Wohnimmobilien und acht Geschäftsgrundstücken zusammen.

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Zum Berichtsstichtag beläuft sich der Wert der Beteiligungen auf 27.451 TEUR.

Der Fonds hält zum Stichtag zwei Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Deutschland.

Im Berichtszeitraum wurde keine weitere Immobilien-Gesellschaft für das Sondervermögen erworben.

Liquiditätsanlagen

Die Liquiditätsanlagen belaufen sich zum Stichtag auf 51.226 TEUR (Stand 30.06.2023: 64.489 TEUR) und werden allesamt auf den laufenden Bankkonten gehalten. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Liquiditätsanlagen sind in der Übersicht ’Bestand der Liquidität’ dargestellt.

Von der Gesamtliquidität in Höhe von 51.226 TEUR sind 13.015 TEUR zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestliquidität (5 % des Nettofondsvolumens) vorgesehen. Zur Erfüllung der Ertragsausschüttung sind 6.097 TEUR, für Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung sind 3.297 TEUR, für Rückstellungen 876 TEUR (ohne Rückstellungen für Capital Gains Tax) sowie für Verbindlichkeiten aus anderen Gründen 414 TEUR reserviert. Den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung stehen entsprechende Forderungen in Höhe von 3.692 TEUR gegenüber.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Berichtsstichtag 57.173 TEUR.

Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung (3.692 TEUR) setzen sich zusammen aus Forderungen aus umlagefähigen Betriebskosten in Höhe von 3.164 TEUR sowie Mietforderungen in Höhe von 528 TEUR.

Es bestehen keine Forderungen an Immobilien-Gesellschaften.

Es bestehen Zinsansprüche aus Bankguthaben in Höhe von 259 TEUR.

Die fortgeführten Anschaffungsnebenkosten für die direkt gehaltenen Immobilien betragen insgesamt 7.627 TEUR und für die Beteiligungen betragen 360 TEUR. In der Berichtsperiode ergaben sich Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten in Höhe von insgesamt 1.557 TEUR.

Andere Forderungen bestehen insgesamt in Höhe von 45.234 TEUR. Im Wesentlichen sind darin die Forderungen aus Ankäufen in Höhe von 43.778 TEUR, Forderungen aus beschlossenen Entnahmen aus den Beteiligungen in Höhe von 945 TEUR, Forderungen aus Baumaßnahmen in Höhe von 328 TEUR, sonstige Forderungen für die Bewirtschaftung der Immobilien in Höhe von 143 TEUR sowie Forderungen an die Finanzverwaltung in Höhe von 40 TEUR enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt zum Stichtag 55.862 TEUR.

In den Verbindlichkeiten aus Krediten werden Darlehen in Höhe von 52.150 TEUR zur Finanzierung der direkt gehaltenen Immobilien ausgewiesen.

Unter den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung in Höhe von 3.297 TEUR werden mit 3.144 TEUR insbesondere die Vorauszahlungen auf Betriebskosten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen über 414 TEUR enthalten Verbindlichkeiten aus Verwaltungskosten in Höhe von 206 TEUR, Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen in Höhe von 118 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von 74 TEUR und Verbindlichkeiten gegenüber der Verwahrstelle in Höhe von 16 TEUR.

Rückstellungen

Zum Stichtag werden Rückstellungen in Höhe von 3.439 TEUR ausgewiesen. Es wurden Rückstellungen für Steuern in Höhe von 3.151 TEUR, für Instandhaltungskosten in Höhe von 174 TEUR sowie für Prüfungs-, Beratungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 114 TEUR gebildet.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
1 Friedrich-Ebert-Anlage 36 DE – 60325 Frankfurt am Main G B
I
K
A
87,3
1,3
2,3
9,1
05/​2017 (Immobilie) 41 /​ 43 1959 /​ 1992 /​ 2007 /​ 2019 /​ 2020 1.528 3.918 A, SP, K
2 Helsinkistraße 45,47,49 Stockholmstraße 12,14 DE – 81829 München W W
K
95,6
4,4
09/​2017 (Immobilie) 60 2004 3.409 /​ 3.409 4.564 A, EBK
3 Rödelheimer Bahnweg 19-23 DE – 60489 Frankfurt am Main G B
I
F
K
A
79,2
3,5
8,8
6,9
1,6
09/​2018 (Immobilie) 48 /​ 38 2002 2.533 4.868 A, SP, G, K
4 Siegburger Straße 229b DE – 50679 Köln G B
I
K
92,6
2,1
5,3
09/​2018 (Immobilie) 50 2004 6.571 8.057 A, SP, K
5 Radilostraße 43-47 DE – 60489 Frankfurt am Main G B
I
K
95,6
1,7
2,7
09/​2018 (Immobilie) 47 /​ 37 1900 /​ 2001 2.054 3.881 /​ 4.228 A, G, SP, K
6 Seidenstraße 35 Forststraße 10 DE – 70174 Stuttgart G B
G/​H
I
W
F
K
48,6
3,6
0,2
20,7
10,8
16,1
06/​2019 (Immobilie) 48 /​ 58 2012 2.497 5.014 /​ 4.397 618 A, EBK, G
Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
7 Franz- Kobinger-Straße 5,5a,7a,9, 9a,11a Färberstraße 2,4 DE – 86157 Augsburg G B
G/​H
I
W
F
K
A
52,7
18,6
4,6
5,8
13,1
4,6
0,6
07/​2020 (Immobilie) 36 /​ 38 1992 /​ 1993 /​ 2000 10.956 14.929 /​ 14.935 1.050 A, SP, G, K
8 Friedrich-Ebert-Straße 71 DE – 45127 Essen W W 100,0 10/​2021 (Immobilie) 76 2020 1.566 /​ 1.565 1 2.327 A, SP, EBK
9 Am Wall 113 DE – 28195 Bremen G B
G/​H
I
A
80,8
16,1
1,9
1,2
02/​2022 (Immobilie) 57 1958 /​ 2011 /​ 2018 /​ 2021 285 2.151 A, SP, EBK
10 Stinnesstraße 1 DE – 85057 Ingolstadt G F 100,0 04/​2022 (Immobilie) 49 /​ 59 2013 4.835 3.434 A, SP

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Informationen
zur Beteiligung
Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
11 KCD Beteiligungs GmbH, München Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 19 TEUR Gesellschafterdarlehen: – TEUR 07/​2019 (Beteiligung)
12 Fürther Straße 248a-d,250 Muggenhofer Straße 137,141,147.149 DE – 90429 Nürnberg KCD Fürther Straße GmbH & Co. KG, München Beteiligungsquote: 50,0 % Gesellschafterkapital: 58.568 TEUR Gesellschafterdarlehen: – TEUR G B
G/​H
I
K
A
58,9
3,2
30,6
3,5
3,8
02/​2020 (Immobilie) 09/​2019 (Beteiligung) 45 /​ 46 1941 /​ 1968 /​ 2009 /​ 2010 /​ 2019 /​ 2022 34.640 35.185 A, SP, G, K

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Übersicht Verkehrswerte und Mieten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

1 Friedrich-Ebert-Anlage 36 DE – 60325 Frankfurt am Main Dienstleistungen 5,3 1.224,8 5,7 983/​959 21.340,0/​21.400,0 27,1
2 Helsinkistraße 45,47,49 DE – 81829 München 0,8 Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 650,5 2,8 716/​786 22.800,0/​23.200,0 23,5
3 Rödelheimer Bahnweg 19-23 DE – 60489 Frankfurt am Main 5,4 Öffentliche Verwaltung 4,2 824,5 6,6 768/​795 12.560,0/​12.300,0 24,1
4 Siegburger Straße 229b DE – 50679 Köln 0,4 Finanz- und Versicherungsdienstleistung 4,1 1.536,1 5,2 1.519/​1.520 29.300,0/​29.270,0 23,9
5 Radilostraße 43-47 DE – 60489 Frankfurt am Main 7,4 Dienstleistungen 4,8 679,2 5,6 714 12.000,0/​12.300,0 20,6
6 Seidenstraße 35 DE – 70174 Stuttgart Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 7,5 783,1 4,8 767 16.700,0/​16.220,0 30,4
7 Franz- Kobinger-Straße 5,5a,7a,9, 9a,11a DE – 86157 Augsburg 7,5 Handel 4,0 1.907,7 5,8 1.887/​1.903 33.300,0/​32.100,0 32,1
8 Friedrich-Ebert-Straße 71 DE – 45127 Essen Dienstleistungen 11,4 672,1 5,0 672/​636 13.940,0/​13.100,0 31,1
9 Am Wall 113 DE – 28195 Bremen 0,6 Dienstleistungen 1,8 482,8 4,4 470/​476 10.800,0/​10.980,0 45,9
10 Stinnesstraße 1 DE – 85057 Ingolstadt Erziehung, Unterricht, Forschung und Entwicklung 23,5 570,4 4,8 536/​570 12.000,0/​11.900,0 31,4

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

11 Fürther Straße 248a-d,250 DE – 90429 Nürnberg 3,0 Erziehung, Unterricht, Forschung und Entwicklung 3,6 2.151,8 5,8 2.168/​2.157 37.500,0/​37.150,0 32,2
1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.06.2024, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Übersicht Verkehrswerte und Mieten

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.06.2024, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
1 Friedrich-Ebert-Anlage 36 DE – 60325 Frankfurt am Main 21.850,8 2.000,9 1.194,3 806,6 9,2 195,7 554,4 34
2 Helsinkistraße 45,47,49 DE – 81829 München 18.256,0 1.479,7 639,0 840,8 8,1 147,4 466,8 38
3 Rödelheimer Bahnweg 19-23 DE – 60489 Frankfurt am Main 10.735,0 900,6 644,1 256,5 8,4 89,5 373,1 50
4 Siegburger Straße 229b DE – 50679 Köln 24.290,0 2.053,0 1.578,9 474,2 8,5 205,1 854,6 50
5 Radilostraße 43-47 DE – 60489 Frankfurt am Main 8.765,0 734,4 525,9 208,5 8,4 72,9 303,6 50
6 Seidenstraße 35 DE – 70174 Stuttgart 17.480,0 1.422,7 871,5 551,1 8,1 141,6 696,0 59
7 Franz- Kobinger-Straße 5,5a,7a,9, 9a,11a DE – 86157 Augsburg 34.229,0 2.672,1 1.137,5 1.534,6 7,8 266,0 1.595,7 72
8 Friedrich-Ebert-Straße 71 DE – 45127 Essen 13.771,6 1.547,5 897,0 650,5 11,2 156,8 1.109,8 87
9 Am Wall 113 DE – 28195 Bremen 12.500,0 951,0 625,0 326,0 7,6 95,2 721,7 91

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
10 Stinnesstraße 1 DE – 85057 Ingolstadt 12.500,0 1.229,8 437,5 792,3 9,8 122,8 951,7 93

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Beteiligung/​
Immobilie
Kaufpreis der
Beteiligung
Kaufpreis
bzw.
Baukosten
der Immobilie
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
KCD Beteiligungs GmbH 48,5 3,6 3,6 7,4 0,4 2,0 60
KCD Fürther Straße GmbH & Co. KG 15.707,0 318,3 318,3 1,0 32,1 179,1 67
11 Fürther Straße 248a-d,250 DE – 90429 Nürnberg 39.639,4 2.397,6 1.387,6 1.010,0 3,0 239,8 1.338,7 67

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil I:

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe

Käufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Verkäufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Vermögensaufstellung
zum 30. Juni 2024- Teil II:

I. Bankguthaben

Bei den Liquiditätsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 51.226 TEUR (19,7 % des Fondsvermögens) handelt es sich um Bankguthaben.

Bank Betrag
in TEUR
Betrag
in Fremdwährung
Aareal Bank AG, Wiesbaden 1.536
Bank im Bistum Essen eG, Essen 18.475
CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München 9.903
DKM Darlehnskasse Münster eG, Münster 7.000
Hamburg Commercial Bank AG, Hamburg 5.000
UniCredit Bank GmbH (HypoVereinsbank), München 101
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg AöR, München 8.681
Oberbank AG, München 530
Summe 51.226

Die Geldanlagen werden bei Drittinstituten gehalten. Es bestehen keine Konzernverbindungen mit der Catella Real Estate AG.

II. Geldmarktinstrumente Stichtag: 30.06.2024

Geldmarktinstrumente liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Investmentanteile Stichtag: 30.06.2024

Investmentanteile liegen zum Stichtag nicht vor.

IV. Wertpapiere Stichtag: 30.06.2024

Wertpapiere liegen zum Stichtag nicht vor.

V. Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehensgeschäfte Stichtag: 30.06.2024

Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehensgeschäfte liegen zum Stichtag nicht vor.

VI. Sicherungsgeschäfte Stichtag: 30.06.2024
I. Devisentermingeschäfte

a) Käufe und Verkäufe von Devisentermingeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung
zum 30. Juni 2024- Teil II:

II. Zins-Swaps

a) Käufe und Verkäufe von Zinssicherungsgeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024 – Teil III:

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR EUR
I.Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 3.692.010,49 1,42
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon Betriebskostenforderungen 3.164.421,40
davon Mietforderungen 527.589,09
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 259.361,29 0,10
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten 7.987.461,66 3,07
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Immobilien 7.627.289,11
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 360.172,55
5. Andere 45.233.999,15 17,38
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
II.Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -52.150.000,00 -20,03
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon kurzfristige Kredite (§ 199 KAGB) 0,00
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben 0,00 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.297.232,44 -1,27
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -414.371,95 -0,16
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
-3.438.884,97 -1,32
III.Rückstellungen
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Fondsvermögen 260.303.988,28 100,00
Anteilwert (EUR) 10,67
Umlaufende Anteile 24.386.486

Ertrags- und Aufwandsrechnung

für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024

EUR EUR EUR EUR
I.Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 1.905.511,65
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Sonstige Erträge 820.671,44
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Erträge aus Immobilien 10.965.014,60
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften 1.632.020,80
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Erträge 15.323.218,49
II.Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten -4.785.324,76
a) Betriebskosten -2.239.630,16
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) Instandhaltungskosten -2.107.036,35
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) Kosten der Immobilienverwaltung -214.918,99
(davon in Fremdwährung) (0,00)
d) Sonstige Kosten -223.739,26
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Steuern -383.813,05
a) davon inländische Steuern -383.813,05
b) davon ausländische Steuern 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsen aus Kreditaufnahmen -743.263,23
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Verwaltungsvergütung -2.547.164,12
5. Verwahrstellenvergütung -66.673,67
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -65.296,64
7. Sonstige Aufwendungen -339.375,16
davon Kosten externer Bewerter -263.024,99
Summe der Aufwendungen -8.930.910,63
III.Ordentlicher Nettoertrag 6.392.307,86
IV.Veräußerungsgeschäfte
Realisierte Gewinne 0,00
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Realisierte Verluste 0,00
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 1.921,17
V.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.394.229,03
VI.Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -17.327.209,34
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Währungskursveränderungen 0,00
Summe der nicht realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres -17.327.209,34
VII.Ergebnis des Geschäftsjahres -10.932.980,31

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erträge

Die Erträge im Berichtszeitraum betragen insgesamt 15.323 TEUR.

Im Berichtszeitraum des Fonds wurden Erträge aus Liquiditätsanlagen in Höhe von 1.906 TEUR im Inland erzielt. Diese resultieren aus Zinsen für Bankguthaben.

Die sonstigen Erträge betragen 821 TEUR. Diese resultieren aus Bauzeitzinsen in Höhe von 712 TEUR, Erträgen aus der Bewirtschaftung der Immobilien in Höhe von 83 TEUR, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 22 TEUR sowie Erträgen aus Umsatzsteuer-Erstattungen in Höhe von 2 TEUR.

Die Erträge aus Immobilien in Höhe von 10.965 TEUR setzen sich im Wesentlichen aus den erwirtschafteten Mieterträgen der Immobilien (8.804 TEUR) sowie Erträgen aus Nebenkostenvorauszahlungen (1.856 TEUR) zusammen.

Die Erträge aus Immobilien-Gesellschaften betreffen die Ausschüttungen in Höhe von 1.632 TEUR.

Aufwendungen

Die Aufwendungen in Höhe von 8.931 TEUR beinhalten im Wesentlichen die Bewirtschaftungskosten, Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens.

Die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 4.785 TEUR setzen sich aus Betriebskosten (2.240 TEUR), Instandhaltungskosten (2.107 TEUR), sonstige Kosten (224 TEUR) sowie Kosten der Immobilienverwaltung (215 TEUR) zusammen.

Die Position Steuern in Höhe von 384 TEUR beinhaltet im Wesentlichen die Rückstellungen für inländische Körperschaftsteuer.

Die Position Zinsen aus Kreditaufnahmen beinhaltet den Zinsaufwand für die Darlehen zur Finanzierung der direkt gehaltenen Immobilien in Höhe von 743 TEUR.

Im Berichtszeitraum fielen für die Verwaltungsvergütung 2.547 TEUR an. Die Ankaufsgebühren für die Objekte sind hier nicht enthalten, da diese nicht in den Aufwand gebucht werden, sondern als Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Objektes berücksichtigt werden.

Die Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskostenim Berichtszeitraum betrug 67 TEUR, die 65 TEUR.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 339 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 Abs. 7 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 263 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 38 TEUR.

Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften

Im Berichtszeitraum haben keine Veräußerungsgeschäfte stattgefunden.

Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich

Der Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich in Höhe von 2 TEUR ist der Saldo der von Anteilserwerbern im Berichtszeitraum als Ausgleich für aufgelaufene Erträge gezahlten Beträge bzw. vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergüteten Erträge.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 6.394 TEUR.

Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das nicht realisierte Ergebnis des Berichtszeitraumes in Höhe von insgesamt -17.327 TEUR resultiert aus der Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste bei Immobilien und in den Beteiligungsgesellschaften.

Ergebnis des Geschäftsjahres

In Summe ergibt sich für das abgelaufene Jahr ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -10.933 TEUR.

Verwendungsrechnung

zum 30. Juni 2024

insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 168.066,24 0,01
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 6.394.229,03 0,26
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
EUR 6.562.295,27 0,27
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Einbehalt von Überschüssen gemäß § 252 KAGB EUR -1.000,00 0,00
2. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung EUR -464.673,77 -0,02
EUR -465.673,77 -0,02
III. Gesamtausschüttung
1. Zwischenausschüttung
a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung
a) Barausschüttung EUR 6.096.621,50 0,25
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
Gesamtausschüttung auf 24.386.486 ausgegebene Anteile EUR 6.096.621,50 0,25

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 168.066,24 EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres zum 30.06.2024 beträgt 6.394.229,03 EUR.

Zuführung aus dem Sondervermögen

Eine Zuführung aus dem Sondervermögen ist nicht erfolgt.

Einbehalte von Überschüssen gemäß § 252 KAGB

Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres werden für Instandsetzung gemäß § 252 KAGB 1.000,00 EUR einbehalten.

Wiederanlage

Es werden keine Erträge der Wiederanlage zugeführt.

Vortrag auf neue Rechnung

Es werden Erträge in Höhe von 464.673,77 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Für Ausschüttung vorgesehene Erträge

Bei 24.386.486 umlaufenden Anteilen beträgt die geplante Ausschüttung am 01.10.2024 insgesamt 6.096.621,50 EUR. Somit werden pro Anteil 0,25 EUR ausgeschüttet.

Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe von Immobilien und
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Hinsichtlich Käufen und Verkäufen von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften verweisen wir auf das
Immobilienverzeichnis Teil I (Verzeichnis der Käufe und Verkäufe).

Sonstige Käufe und Verkäufe

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Geschäfte abgeschlossen, die nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind.

Anhang

I. Angaben nach der Derivateverordnung

Derivate lagen weder zum Stichtag noch während des Berichtszeitraums vor.

II. Sonstige Angaben

Anteilwert 10,67 EUR
Umlaufende Anteile zum Stichtag 24.386.486 Stück

III. Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Inhaltsverzeichnis

1. Immobilien

1.1. Grundlagen der Immobilienbewertung

1.2. Ankaufs- und Regelbewertungen

1.3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

1.4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

2. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

3. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

3.1. Bankguthaben

3.2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

3.2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

3.2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

3.2.3 Investmentanteile

3.2.4 Geldmarktinstrumente

3.3. Derivate

3.4. Wertpapier-Darlehen

3.5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

3.6. Forderungen

3.7. Anschaffungsnebenkosten

3.8. Verbindlichkeiten

3.9. Rückstellungen

3.9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

3.9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

3.10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

3.11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

4. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

5. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

1. Immobilien

1.1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Gesellschaft externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl.

Die Bewerter haben die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:

die für Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, mindestens in dem von den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt;

die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sondervermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, und für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist. Das Gutachten darf nicht länger vor Abschluss des Kaufvertrags erstellt worden sein, als dieses nach dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus zulässig ist; § 251 Abs. 1 Satz 3 KAGB ist zu beachten;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung eines Erbbaurechtes.

Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB sowie der KARBV.

1.2. Ankaufs- und Regelbewertungen

Die Ankaufsbewertung von in § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50 Mio. Euro von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Millionen Euro von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorzunehmen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Vor der Bestellung des Erbbaurechts ist die Angemessenheit des Erbbauzinses entsprechend Satz 1 zu bestätigen.

Die Ankaufsbewertung darf zum Ankaufszeitpunkt (notarielle Beurkundung) nicht älter als drei Monate sein.

Bei Immobilien, die nicht in Euro-Ländern belegen sind, ist in Bezug auf die Einhaltung der 50 Mio. Euro-Grenze der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens maßgeblich.

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB sind stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchzuführen. Zur Ermittlung eines Verkehrswertes pro Vermögensgegenstand wird aus den beiden unabhängig voneinander erstellten Gutachten der arithmetische Mittelwert berechnet. Entsprechendes gilt für Immobilien, die durch Immobilien-Gesellschaften (§ 234 KAGB) gehalten werden.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von drei Monaten erfolgen.

1.3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist; die Gesellschaft hat ihre Entscheidung und die Gründe dafür nachvollziehbar zu dokumentieren.

1.4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- /​Marktwert zu ermitteln. Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, grundsätzlich zu Buchwerten angesetzt. Die Herstellungskosten werden grundsätzlich während der gesamten Bauphase angesetzt (d.h. bei größeren Bauprojekten teilweise 24 Monate und länger) und gehen erst nach Fertigstellung auf den gutachterlichen Verkehrswert über.

2. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Bevor die Gesellschaft eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erwirbt, ist der Wert der Immobilien-Gesellschaft von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) zu ermitteln. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt. Spätestens alle drei Monate wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren. Treten bei einer Beteiligung Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren ein, die durch eine Fortschreibung nicht erfasst werden können, wird die Neubewertung ggf. zeitlich vorgezogen.

Die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen Immobilien sind mit dem Wert anzusetzen, der entsprechend § 249 Abs. 1 KAGB von den Bewertern festgestellt wurde.

Die Ausführungen im Abschnitt Ankaufs- und Regelbewertung gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.

Für die Vermögensgegenstände und Schulden der Immobilien-Gesellschaft sind in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 5 KARBV die Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen, die nach dem Stichtag der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft bekannt werden. Diese Erkenntnisse werden in der Vermögensaufstellung des auf das Bekanntwerden folgenden Monats berücksichtigt.

Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er ist entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen einzustellen.

Bei der Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften beachtet die Gesellschaft darüber hinaus insbesondere § 31 KARBV.

Die Gesellschaft hat nach Erhalt der Unternehmensbewertung eine unverzügliche Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf Plausibilität durchzuführen. Soweit der Gesellschaft unrichtige bzw. unvollständige Angaben in der Unternehmensbewertung auffallen, hat sie dies dem Abschlussprüfer unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmensbewerter hat in diesem Fall seine Wertansätze unverzüglich nochmals zu überprüfen und schriftlich mitzuteilen, ob er an seiner Unternehmensbewertung festhält oder ob sich Änderungen ergeben. In letzterem Fall hat der Unternehmensbewerter der Gesellschaft unverzüglich eine aktualisierte Unternehmensbewertung einzureichen.

3. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

3.1. Bankguthaben

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

3.2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

3.2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

3.2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

3.2.3 Investmentanteile

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

3.2.4 Geldmarktinstrumente

Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.

3.3. Derivate

Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.

3.4. Wertpapier-Darlehen

Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend.

3.5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen. Daneben ist der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) auszuweisen. Darüber hinaus ist bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen auszuweisen.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung ist bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche zu berücksichtigen.

3.6. Forderungen

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

3.7. Anschaffungsnebenkosten

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

3.8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben und Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.

3.9. Rückstellungen

3.9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft z.B. folgende Rückstellungen:

Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen

Rückstellungen für inländische und ausländische Ertragsteuern

Rückstellungen für passive latente Steuern

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maßnahmen/​Budgetierungen (z.B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.

3.9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei Immobilien sind Rückstellungen für die Steuern zu berücksichtigen, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden. Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Insofern besteht eine Verrechnungspflicht für steuerlich verrechenbare Verlustvorträge. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, ist kein darüberhinausgehender Wertansatz möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien. Falls jedoch von einer Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie ausgegangen wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten. Für die Gesellschaft besteht ein Wahlrecht, die passiven latenten Steuern auf Ebene der Immobilien-Gesellschaft oder auf Ebene des Immobilien-Sondervermögens zu bilden.

Die weiteren Einzelheiten der Behandlung von Rückstellungen nach § 30 Abs. 2 Nummer 2 KARBV werden von der Gesellschaft berücksichtigt.

3.10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der KARBV.

3.11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang deshalb z. B. die Bildung von Rückstellungen von latenten Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.

Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt. Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge.

Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.

Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z.B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

4. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden zu dem unter Zugrundelegung der London Stock Exchange Group plc veröffentlichen Devisenkurs des Vortages in Euro umgerechnet. Sofern an dem Vortag keine Veröffentlichung von Devisenkursen erfolgt sein sollte, werden die Devisenkurse des letzten Veröffentlichungstages der Devisenkurse zugrunde gelegt.

5. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt. Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten zu ermitteln. Der Nettoinventarwert je Anteil (Anteilwert) wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen. Ausgabe- und Rücknahmepreise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Einzelheiten zur Behandlung von Fehlern bei der Anteilpreisermittlung unter Beteiligung der Verwahrstelle sind intern geregelt.

IV. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote 1,15 %
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionskosten 0,00 EUR

Die Gesamtkostenquote zeigt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums.

Die Gesamtkosten beinhalten die Vergütung der Fondsverwaltung, die Verwahrstellenvergütung, die Kosten externer Bewerter sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 7 BAB (mit Ausnahme von Transaktionskosten).

Im Berichtszeitraum ist keine erfolgsabhängige Vergütung angefallen.

Die transaktionsabhängige Vergütung stellt die Summe der Gebühren gem. § 11 Abs. 2, 3 und 4 BAB als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums dar. Die Quote ist über die Lebensdauer des Fonds stark schwankend und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Performance des Fonds zu.

Im Berichtszeitraum sind keine Transaktionskosten angefallen.

Angaben zu den Kosten gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2., 3. und 4. KAGB

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung an Vermittler, z.B. Kreditinstitute Vermittlungsfolgeprovisionen in wesentlichem Umfang.

Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen, die dem Sondervermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer EU-Verwaltungsgesellschaft oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 4. KAGB angefallen.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen Erträge betragen 821 TEUR. Diese resultieren aus Bauzeitzinsen in Höhe von 713 TEUR, Erträgen aus der Bewirtschaftung der Immobilien in Höhe von 83 TEUR, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 22 TEUR sowie Erträgen aus Umsatzsteuer-Erstattungen in Höhe von 2 TEUR.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 339 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 Abs. 7 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 263 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 38 TEUR.

V. Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 3 KAGB

I.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB
EUR
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen 10.954.503,67
Davon feste Vergütung 9.003.743,26 EUR
Davon variable Vergütungen 1.950.760,41 EUR
Zahl der Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr (31.12.2023) 95
Vom Sondervermögen gezahlte Carried Interests 0,00 EUR

II.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 2 KAGB
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergü-
tungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf das Risikoprofil des
Sondervermögens ausgewirkt hat.
6.026.979,40 EUR
Davon an Führungskräfte 4.560.908,02 EUR
Davon an übrige Mitarbeiter 1.466.071,38 EUR

III. Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Catella Real Estate AG hat geeignete Verfahren und Systeme etabliert, um den gesetzlichen Anforderungen an die Vergütung der Geschäftsleitung, der sogenannten Risikoträger sowie der anderen Mitarbeiter zu entsprechen.

Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem Jahresfestgehalt und einer zusätzlichen variablen Vergütung zusammen. Beide Bestandteile stehen zueinander in einem Verhältnis, das sich positiv auf die Motivation und Mitarbeiterbindung auswirkt. Die feste Vergütung der Mitarbeiter ist in der Höhe so festgesetzt, dass die Bestreitung des Lebensunterhaltes sichergestellt ist und marktübliche Fixgehälter bezahlt werden. Variable Vergütung wird in Form von Bonuszahlungen einmal jährlich gezahlt. Eine garantierte variable Vergütung wird (außer in Einzelfällen im Eintrittsjahr) nicht gewährt. Die variable Vergütung orientiert sich am Geschäftserfolg der Gesellschaft sowie an der persönlichen Leistung des Mitarbeiters (anhand der quantitativen und qualitativen Zielerreichung sowie der Verhaltenskompetenz). Die Ziele werden für jedes Jahr festgelegt und nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung in einem Mitarbeiter-Gespräch überprüft.

Auf Grundlage der Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte verfolgt die Catella Real Estate AG einen verhältnismäßigen Ansatz zur Einhaltung der Vergütungsgrundsätze.

Die jeweils identifizierten investmentspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems beobachtet und gesteuert. Die Vergütungspolitik unterstützt dabei ein solides und wirksames Risikomanagement auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken dadurch, dass übermäßige Risikobereitschaft im Rahmen der Investitionsprozesse nicht gefördert werden.

Die Gesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems durch den Vergütungsausschuss hat ergeben, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet ist. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Es gab keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr.

VI. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 KAGB

Wesentliche Änderungen der gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen im Geschäftsjahr. n.a.

VII. Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände
gem. § 300 Abs. 1 Nr.1 KAGB

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,0 %.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für das Sondervermögen getroffen.

Angaben zum Risikoprofil gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.

Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Risikoprofil 1 Core

Angaben zur Änderung des maximalen Umfangs des Leverage gem. § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Berichtsjahr wurde der für das Sondervermögen eingesetzte maximale Umfang des Leverage nicht geändert.

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 1,03
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 1,23
Entspricht der INREV-Stilklassifizierung „Core“ gemäß Appendix 5.1 der INREV Guidelines vom November 2008 mit Update im Oktober 2012.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Name des Produkts: KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900KQUARQWUK9PY40

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 55,90% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Die Gesellschaft hat sich im Rahmen der Anlagestrategie für das Sondervermögen verpflichtet, dass mindestens 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in solche Immobilien investiert wird, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale und das soziale Merkmal erfüllen, wobei der Grad der Erfüllung dabei aus der Summe der einzeln gewichteten ökologischen Merkmale und des sozialen Merkmals ermittelt wird. Die verschiedenen ökologischen Merkmale und das soziale Merkmal werden gemäß einer entsprechenden Gewichtung von 0 bis 3 bewertet. Damit ein Objekt die Voraussetzungen für das Scoring erfüllt, muss der Gesamtwert mindestens 2,0 Punkte betragen. Konkret hat die Gesellschaft für die Verwaltung des Sondervermögens folgende ökologische bzw. soziale Merkmale für das sogenannte „Scoring“ festgelegt:
Ökologische Merkmale:

„Erkennung von Energieeinsparpotenzialen bei der Strom- und Wärmeversorgung“,

„Einsparung von Energie durch bedarfsorientierte und energieeffiziente Gebäudeausstattung“,

„Vermeidung von Wärmeenergieverlust im Sinne der Förderung energieeffizienter Gebäude“,

„Effiziente, umweltschonende und CO2-arme Nutzung möglicher Energieträger und -quellen“,

„Förderung energieeffizienter Heizungs-/​Lüftungs-/​Klimaanlagen sowie Einsatz natürlicher und umweltschonender Kälte-/​Wärmemedien in diesen Anlagen“ und

„Gute Anbindung an den Personennah- und Fernverkehr“.

Soziales Merkmal:

„Förderung der Barrierefreiheit“.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Bezogen auf das Scoring erfüllen 85,2 % der im Sondervermögen investierten Immobilien zum Stichtag 30.06.2024 die festgelegten ökologischen Merkmale und das soziale Merkmal.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Land Stadt Objekt Scoring Scoring
30.06.2024 30.06.2023
Deutschland Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Anlage 2,3 2,3
Deutschland München Helsinkistraße 2,3 2,4
Deutschland Frankfurt am Main Rödelheimer Bahnweg 2,1 2,1
Deutschland Köln Siegburger Straße 2,5 2,5
Deutschland Frankfurt am Main Radilostraße 2,0 2,0
Deutschland Stuttgart Seidenstraße 2,7 2,7
Deutschland Augsburg Franz-Kobinger-Straße 1,9 1,9
Deutschland Essen Friedrich-Ebert-Straße 2,3 2,3
Deutschland Bremen Am Wall 2,2 2,1
Deutschland Nürnberg Fürther Straße 2,4 2,3
Deutschland Ingolstadt Stinnesstraße 2,3 2,3
Bezogen auf das Scoring erfüllten 85,2 % der im Sondervermögen investierten Immobilien zum Stichtag 30.06.2023 die festgelegten ökologischen Merkmale und das soziale Merkmal.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die Gesellschaft ist bestrebt, die Emissionen sog. „CO2-Äquivalente“ für die für das Sondervermögen gehaltenen Immobilien zu verringern. CO2-Äquivalente („CO2e“) im vorgenannten Sinne ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung unterschiedlicher Treibhausgase; neben dem wichtigsten von Menschen verursachten Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) berücksichtigen CO2-Äquivalente auch weitere Treibhausgase wie beispielsweise Methan oder Lachgas. Daher hat sich die Gesellschaft im Rahmen der Art. 8-Anlagestrategie für das Sondervermögen verpflichtet, dass mindestens 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in solche Immobilien investiert werden, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten Voraussetzungen zur Verfolgung des ökologischen Ziels nach Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung, der Verringerung von CO2e-Emissionen, erfüllen.
Die Gesellschaft berücksichtig im Rahmen der Anlagestrategie bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Immobilien das ökologische Ziel und stellt sicher, dass fortlaufend mindestens 60 % (Zielvorgabe vor 2030 nicht verpflichtend) des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien investiert werden, welche das von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegte ökologische Ziel, wie nachfolgend dargestellt, erfüllen. Jedes Immobilieninvestment des Sondervermögens wird dazu einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Diese erfasst sowohl das Bestandsportfolio im Zeitpunkt der Einstufung nach Art. 8 Offenlegungsverordnung als auch alle künftig zu erwerbenden Immobilien, die sodann einer initialen und einer laufenden Prüfung unterzogen werden. Für das Sondervermögen wird das ökologische Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen sowie daneben auch der Reduzierung weiterer Emissionen u.a. von Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstoff Trifluorid, gemeinsam auch „CO2-Äquivalente“ („CO2e“), das zu dem EU-Umweltziel des Klimaschutzes beiträgt, in dem Anlage- und Verwaltungsprozess berücksichtigt.
Die Gesellschaft berücksichtigt für das Sondervermögen im Rahmen der Anlagestrategie das ökologisches Ziel eine Reduzierung der durch die Immobilien verursachten CO2- Äquivalente zu erreichen und so zu den internationalen Klimazielen des Pariser Klimaabkommens beizutragen. Konkret ist eine Reduzierung erreicht, wenn die Emissionen der CO2-Äquivalenten einer Immobilie, gemessen in CO2e kg/​m²/​p.a., d.h. den Emissionen von CO2e in Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr, in Einklang mit den von CRREM veröffentlichten jeweiligen landes- und nutzungsklassenspezifischen Zielpfaden zur systematischen Reduzierung von CO2e-Emissionen (<2°C Ziel, „CRREM Zielpfad“) stehen.
Für das Sondervermögen ist jeweils der landes- und nutzungsklassenspezifisch anwendbare Dekarbonisierungszielpfad relevant, der als Klimaziel die Begrenzung der globalen Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau bis zum Jahr 2050 auf weniger als 2 Grad Celsius verfolgt. Der Dekarbonisierungszielpfad verfolgt das übergeordnete Ziel der Herstellung von Vergleichbarkeit bzgl. der CO2e-Emissionen einer Immobilie mit den definierten Grenzwerten.
Ab dem Jahr 2030 müssen die Immobilien des Sondervermögens, die unter die Investitionsquote von 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens fallen, verbindlich auf dem CRREM-Zielpfad (< 2,0 Grad-Ziel bis 2050) liegen, d.h. die Werte müssen mindestens dem Dekarbonisierungszielpfad entsprechen oder darunter liegen. Bis zum Jahr 2030 („CRREM-Übergangsphase“) erfolgt die Berichterstattung über die entsprechende Entwicklung der betroffenen Immobilien des Sondervermögens einmal pro Jahr, wobei die Zielvorgabe des Jahres 2030 noch nicht verpflichtend erreicht werden muss, vielmehr wird überprüft, welche Abweichung zwischen der Immobilie und dem im CRREM-Tool ausgewiesenen Wert in CO2e kg/​m²/​p.a. je Nutzungsklasse für das Jahr 2030 besteht.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten Voraussetzungen zur Verfolgung des ökologischen Ziels nach Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung, der Verringerung von CO2e-Emissionen, sind nur dann erfüllt, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Immobilieninvestition den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen berücksichtigt.
Bezogen auf den CRREM-Zielpfad (<2,0 Grad-Ziel bis 2050) erfüllen 29,4 % der im Sondervermögen investierten Immobilien zum Stichtag 30.06.2024 das ökologische Ziel nach Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigt auf Ebene des Sondervermögens bei ihren Investitionsentscheidungen die unter Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ dieses Anhangs dargestellten Nachhaltigkeitsindikatoren dahingehend, dass diese und die diesen Nachhaltigkeitsindikatoren zugrundeliegenden Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Umweltziele) durch die Verfolgung des für dieses Sondervermögen angestrebten ökologischen Ziels nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft im Rahmen des Ankaufs als auch während der laufenden Bestandsüberprüfung geprüft, ob wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen. Im aktuellen Berichtszeitraum sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen vorgelegen.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Die Gesellschaft beachtet bei nachhaltigen Investitionen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Die vorbezeichneten Grundsätze werden sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch im Rahmen der Beauftragung Dritter mit der Verwaltung der jeweiligen Immobilie beachtet. Die Catella AB, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht (Aktiebolag – kurz: „AB“), deren 100%ige Tochter die Gesellschaft ist, hat die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment, kurz: „UN PRI“) unterzeichnet und die Gesellschaft übt ihre Investitionstätigkeiten für das Sondervermögen im Einklang mit den Vorgaben der UN PRI aus. Die UN PRI und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen leiten sich von gemeinsamen Werten ab.
Es wird angestrebt, künftig bei Verträgen mit Dritten zur Verwaltung der jeweiligen Immobilie die Einhaltung der vorgenannten Grundsätze vertraglich fest zu schreiben und deren Einhaltung regelmäßig während der gesamten Vertragslaufzeit zu überprüfen. Die Catella Real Estate AG hat dazu einen Third Party Integrity Check entwickelt, welcher Drittparteien vor Vertragsabschluss auf ihren Risikogehalt hinsichtlich etwaiger Interessenskonflikte, guter Unternehmensführung, Integrität, Verdachtsfälle und weiteren Punkten untersucht.
Zum aktuellen Zeitpunkt werden zwar nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung angestrebt, aber keine Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie, sodass der vorgenannte Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nach der EU-Taxonomie für Investitionen für das Sondervermögen nicht anwendbar ist.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden anhand von sog. Nachhaltigkeitsindikatoren ermittelt und gemessen. Hierbei zog die Gesellschaft die Indikatoren (i) fossile Brennstoffe, (ii) Energieineffizienz, (iii) Energieintensität sowie (iv) Abfall heran.
(i) Engagement in fossilen Brennstoffen
Bei dem Indikator „fossile Brennstoffe“ ermittelte die Gesellschaft den Anteil der Investitionen des Sondervermö gens in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Erfasst wurden die vorstehenden Tätigkeiten, wenn sie dem Verbrauch der fossilen Brennstoffe durch Dritte außerhalb der Immobilie dienten, z.B. Tankstellen oder Öllagerstätten von Kfz-Werkstätten.
Nicht erfasst wurden dagegen Fälle des reinen Eigenbedarfs bezogen auf die jeweilige Immobilie, z.B. der Ver brauch von fossilen Brennstoffen für die Versorgung des Gebäudes mit Wärme oder die Lagerung von fossilen Brennstoffen aus Gründen des Eigenbedarfs (z.B. Ölheizung, Vorrat für Notstromaggregat).
Abgestellt wurde ausschließlich auf die konkrete Nutzung der jeweiligen Immobilie. Nicht berücksichtigt wurden die Sektoren, in denen die einzelnen (gewerblichen) Mieter tätig sind (z.B. Verwaltungsgebäude von Erdgas-Unternehmen), soweit hierdurch nicht fossile Brennstoffe in der Immobilie selbst gelagert, bearbeitet etc. wurden.
Zur Bewertung dieser Kategorie ermittelte die Gesellschaft anhand der Objektunterlagen auf Flächenbasis den Anteil der Investitionen in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die mit der Förderung, Lage rung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen zu tun haben.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien getätigt, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni) beträgt der Anteil von Immobilien (Coverage-Ratio: 100 %), die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen, 0 % der Investitionen des Sondervermögens.
(ii) Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
Bei dem Indikator „Energieeffizienz“ betrachtete die Gesellschaft den Anteil der Investments in Immobilien bezo gen auf den Verkehrswert für das Sondervermögen in energieineffiziente Immobilien.
Unter energieineffiziente Immobilien fallen solche Immobilien, die – sofern vor dem 31.12.2020 errichtet – einen Energieausweis mit einer Energieeffizienzklasse von „C“ oder schlechter aufweisen bzw. – sofern nach dem 31.12.2020 errichtet – deren Primärenergiebedarf nicht den Vorgaben an ein Niedrigstenergiegebäude genügt. Maßgeblich sind insoweit jeweils die aktuell geltenden nationalen gesetzlichen Vorgaben
.
Zur Bewertung dieses Indikators sind insbesondere bei Wohnobjekten die Energieausweise der jeweiligen Objekte heranzuziehen. Dies gilt gleichermaßen für Bestandsimmobilien sowie für den Erwerb weiterer Immobilien. Insbesondere bei Bestandsimmobilien sind aktuelle Energieausweise derzeit jedoch nicht vollständig verfügbar. Die Gesellschaft bemüht sich, die Datengrundlage zu aktualisieren und zu vervollständigen, um belastbare Angaben zu diesem Indikator machen zu können. Sofern nichtsdestoweniger keine adäquaten Angaben beschafft werden können, erfolgt die Bewertung anhand von Annahmen sowie Schätzungen durch die Gesellschaft oder geeignete Vergleichswerte.
Bei Gewerbeobjekten bzw. gewerblich genutzten Flächen wurde ebenfalls auf die Energieeffizienzklasse gemäß der Energieausweise bzw. auf den Primärenergiebedarf abgestellt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz getätigt. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni) beträgt der Anteil von Immobilien mit schlechter Energieeffizienz (Coverage-Ratio: 100,0 %) 59,1 % der Investitionen des Sondervermögens.
(iii) Energieintensität
Im Rahmen der „Energieintensität“ wird der Energieverbrauch der durch die Gesellschaft verwalteten Immobilien in GWh pro Quadratmeter betrachtet.
Die Gesellschaft erfasst den Energieverbrauch (in GWh/​m²), der sich aus dem tatsächlichen Energiebezug der für das Sondervermögen verwalteten Immobilien im Verhältnis zu den erhobenen/​veröffentlichten Wohn- und Nutzflächenangaben ergibt.
Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni) beträgt die Intensität des Energieverbrauchs der Immobilien des Sondervermögens (Coverage-Ratio: 87,7 %) 492,5 kWh/​m²/​Jahr bzw. 0,00049 GWh/​m²/​Jahr.
(iv) Abfallerzeugung im Betrieb
Bei dem Indikator „Abfall“ wurde der Anteil der Investition in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die nicht mit Einrichtungen zur Abfallsortierung ausgestattet sind und für die kein Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag geschlossen wurde, betrachtet.
Die Gesellschaft erfasste hierzu die Verkehrswerte der für das Sondervermögen gehaltenen Immobilien, die nicht mit Anlagen zur Mülltrennung ausgestattet und nicht von einem Abfallverwertungs- oder Abfallaufbereitungsvertrag umfasst waren.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien, die nicht mit Einrichtungen zur Abfallentsorgung bzw. einem Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag ausgestattet waren, getätigt. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni) beträgt der Anteil von Immobilien, welche mit keinem Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag ausgestattet sind (Coverage-Ratio: 52,4 %), 32,6 % der Investitionen des Sondervermögens.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Berechnung der Hauptinvestitionen erfolgt als Durchschnitt der vier Stichtage im Jahr (30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni). Die Ermittlung der Summe der Vermögenswerte erfolgt im Rahmen einer Durchschau der Objektgesellschaften.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.07.2023 – 30.06.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Nürnberg, Fürther Straße 248a-d,250 Immobiliensektor 11,42% Deutschland
Augsburg, Franz- Kobinger-Straße 5,5a,7a,9, 9a,11a Immobiliensektor 9,83% Deutschland
Köln, Siegburger Straße 229b Immobiliensektor 8,65% Deutschland
München, Helsinkistraße 45,47,49 Immobiliensektor 7,13% Deutschland
Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 36 Immobiliensektor 6,58% Deutschland
Bank im Bistum Essen eG Liquiditätsanlagen 5,13% Deutschland
Stuttgart, Seidenstraße 35 Immobiliensektor 4,97% Deutschland
Essen, Friedrich-Ebert-Straße 71 Immobiliensektor 4,04% Deutschland
Frankfurt am Main, Rödelheimer Bahnweg 19-23 Immobiliensektor 3,66% Deutschland
Frankfurt am Main, Radilostraße 43-47 Immobiliensektor 3,61% Deutschland
Ingolstadt, Stinnesstraße 1 Immobiliensektor 3,57% Deutschland
Bremen, Am Wall 113 Immobiliensektor 3,31% Deutschland
DKM Darlehnskasse Münster eG Liquiditätsanlagen 2,65% Deutschland
CACEIS Bank S.A., Germany Branch Liquiditätsanlagen 2,12% Deutschland
Oberbank AG Liquiditätsanlagen 2,08% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Zur konsistenten Berechnung der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen, erfolgt die Darstellung der Vermögensallokation zum 30. Juni 2024 abweichend zum Vorjahr im Rahmen einer Durchschau durch die Immobilien-Objektgesellschaften (Beteiligungen).
in EUR in % der Vermögenswerte
Fondsebene:
Immobilien 183.755.000,00 54,5%
Liquiditätsanlagen 51.226.030,22 15,2%
Sonstige Vermögensgegenstände 56.812.660,04 16,9%
Beteiligungssebene:
Immobilien 37.325.000,00 11,1%
Liquiditätsanlagen 2.887.480,82 0,9%
Sonstige Vermögensgegenstände 4.964.629,33 1,5%
Summe der Vermögensgegenstände 336.970.800,41 100,0%
Im Berichtszeitraum erfüllen 55,9 % der Investitionen die ökologischen und das soziale Merkmal. Dieser Wert berechnet sich aus dem Immobilienvermögen (direkt und über Beteiligungen gehalten) in Höhe von 65,6 % und dem Anteil der Immobilieninvestitionen, die die ökologischen und das soziale Merkmal erfüllen, in Höhe von 85,2 % (vgl. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale in nachfolgender Grafik).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Alle nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen wurden in Immobilien getätigt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nr. 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Für das Sondervermögen wurden keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung und/​oder der EU-Taxonomie getätigt bzw. berechnet.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Für das Sondervermögen wurden keine nachhaltigen Investitionen für das Sondervermögen getätigt bzw. berechnet.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
16,1 % der Summe der Vermögensgegenstände war in Liquiditätsanlagen und sonstige Vermögensgegenstände angelegt. Hierbei wurde weder ein bestimmter Anlagezweck verfolgt noch bestand ein ökologischer und sozialer Mindestschutz.
28,0 % der Summe der Vermögensgegenstände war in Immobilien angelegt, die zum Stichtag nicht zu den festgelegten ökologischen und dem sozialen Merkmal, beitrugen.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Neuerwerb /​ Ankäufe
Im Berichtszeitraum sind keine neuen Ankäufe erfolgt.
Modernisierungsmaßnahmen
Das Bestandsportfolio des KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland wurde bereits im Ankauf nach christlich-ethischen und ESG Transaktionskriterien ausgewählt. Als Ergebnis besteht das Portfolio aus Immobilien, welche die ökologischen und sozialen Kriterien erfüllen. Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Immobilienbestands wurden im Berichtszeitraum die folgenden spezifischen Maßnahmen umgesetzt:

Entwicklung einer ESG-Roadmap, zur Überwachung der ökologischen Performance im Sinne der Energieeffizienz der Immobilien des Fonds. Mit diesem Tool werden darauf basierend Handlungsmaßnahmen identifiziert, die eine zukünftige Reduzierung von Energieverbräuchen ermöglichen können.

Verbrauchsdaten werden kontinuierlich über ein digitales Tool erfasst

Spezifische Maßnahmen, die den ESG-Score einzelner Objekte positiv beeinflusst haben, wurden durchgeführt: – Bremen, Am Wall: * Implementierung von Verbrauchsstellen mit Unterzählern für eine differenzierte Stromverbrauchsmessung * Umstellung der Stromversorgung auf 100% Ökostrom – Nürnberg, Fürther Straße: * Installation von intelligenten Zählern für Strom- und Wärmeverbrauchsmessung (Smart Metering) * Implementierung von Verbrauchsstellen mit Unterzählern für eine differenzierte Stromverbrauchsmessung * Im Zuge von Neubau /​ Umbau /​ Heizungsumbau wurden Wärme- und Kühlmittelleitungen gedämmt, sofern erforderlich * Die Gebäude werden mit Ökostrom versorgt * Es wurde eine Wärmepumpe installiert (Gebäude 13, Büro) * Installation von energieoptimierten Lichtsystemen in Gemeinschaftsbereichen der Logistikgebäud * Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Parkgarage

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert festgelegt.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

München, 23. September 2024

Catella Real Estate AG

 

Andreas Wesner Dr. Bernd Thalmeier
Vorstandssprecher Vorstand

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Catella Real Estate AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens KCD-Catella Nachhaltigkeit IMMOBILIEN Deutschland – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Catella Real Estate AG unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Catella Real Estate AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Catella Real Estate AG abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Catella Real Estate AG bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Catella Real Estate AG nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 23. September 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Griesbeck
Wirtschaftsprüfer

gez. von Bonhorst
Wirtschaftsprüfer

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Renditen

Renditekennzahlen 1
in %
I. Immobilien Bruttoertrag 2 Bewirtschaftungsaufwand 2 Nettoertrag 2 Wertänderungen 2 Ertragsteuern 2 latente Steuern 2 Ergebnis vor Darlehensaufwand 2 Ergebnis nach Darlehens-
aufwand in Währung 3
Währungsänderungen 3 Gesamtergebnis in Fondswährung 3 II. Liquidität 4 III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 5 Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)
direkt gehalten
Deutschland 5,2 -1,5 3,7 -8,2 -0,2 0,5 -4,2 -6,3 0,0 -6,3 3,4
Gesamt direkt gehalten 5,2 -1,5 3,7 -8,2 -0,2 0,5 -4,2 -6,3 0,0 -6,3 3,4
indirekt gehalten
Deutschland 6,7 -2,7 4,0 -11,5 -0,0 0,5 -7,0 -10,4 0,0 -10,4 2,6
Gesamt indirekt gehalten 6,7 -2,7 4,0 -11,5 0,0 0,5 -7,0 -10,4 0,0 -10,4 2,6
Gesamt direkt und indirekt 5,5 -1,7 3,7 -8,8 -0,2 0,5 -4,7 -7,0 0,0 -7,0 3,4 -3,6 -4,6
1 Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung.
2 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene Immobilienvermögen im jeweiligen Land im Zeitraum 30.06.2023 bis 30.06.2024
3 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.06.2023 bis 30.06.2024
4 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds im Zeitraum 30.06.2023 bis 30.06.2024
5 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditäts- und eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.06.2023 bis 30.06.2024

Renditen

Kapitalinformationen
(Durchschnittszahlen in TEUR)
Direkt gehaltene Immobilien Über
Beteiligungen
gehaltene
Immobilien
Immobilien gesamt Liquidität Kreditvolumen Fonds-
vermögen (netto)
direkt gehalten
Deutschland 190.342 190.342 56.272 52.150
Gesamt direkt gehalten 190.342 190.342 56.272 52.150
indirekt gehalten
Deutschland 39.032 39.032 2.625 12.000
Gesamt indirekt gehalten 39.032 39.032 2.625 12.000
Gesamt direkt und indirekt 190.342 39.032 229.373 58.897 64.150 267.615

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Bewertung

Informationen zu
Wertänderungen
(stichtagsbezogen in TEUR)
Gutachterliche
Verkehrswerte
Portfolio
Gutachterliche
Bewertungsmieten
Portfolio
Positive
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
positive
Wertänderungen
Negative
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
negative
Wertänderungen
Latente Steuern Wertänderungen
lt. Gutachten
insgesamt
Sonstige
Wertänderungen
insgesamt
direkt gehalten
Deutschland 183.755 9.078 185 525 -14.020 -2.322 1.009 -13.835 -788
Gesamt direkt gehalten 183.755 9.078 185 525 -14.020 -2.322 1.009 -13.835 -788
indirekt gehalten
Deutschland 37.325 2.162 -4.185 -304 201 -4.185 -104
Gesamt indirekt gehalten 37.325 2.162 -4.185 -304 201 -4.185 -104
Gesamt direkt und indirekt 221.080 11.241 185 525 -18.205 -2.626 1.210 -18.020 -892

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung

Vermietungsinformation

Jahresmietertrag 1 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere
direkt gehalten
Deutschland 59,7 4,9 0,0 2,0 16,8 10,5 4,6 1,5
Gesamt direkt gehalten 59,7 4,9 0,0 2,0 16,8 10,5 4,6 1,5
indirekt gehalten
Deutschland 58,8 3,2 0,0 30,6 0,0 0,0 3,5 3,8
Gesamt indirekt gehalten 58,8 3,2 0,0 30,6 0,0 0,0 3,5 3,8
Gesamt direkt und indirekt 59,5 4,6 0,0 7,3 13,6 8,5 4,4 2,0
Leerstand 2 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere Vermietungsquote
direkt gehalten
Deutschland 1,2 0,1 0,0 0,3 0,2 1,3 0,3 0,1 96,5
Gesamt direkt gehalten 1,2 0,1 0,0 0,3 0,2 1,3 0,3 0,1 96,5
indirekt gehalten
Deutschland 2,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 97,0
Gesamt indirekt gehalten 2,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 97,0
Gesamt direkt und indirekt 1,5 0,1 0,0 0,2 0,1 1,1 0,3 0,0 96,6
1 Berechnung der Jahresmieterträge auf Basis der Nettosollmieten.
2 Berechnung der Leerstände und Vermietungsquote auf Basis der Bruttosollmieten bis 30.06.2024.

Vermietungsinformation

Restlaufzeit der Mietverträge in % 1 unbefristet 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034+
direkt gehalten
Deutschland 12,7 3,8 6,6 4,3 9,5 12,5 24,1 0,6 1,1 2,8 7,0 15,0
Gesamt direkt gehalten 12,7 3,8 6,6 4,3 9,5 12,5 24,1 0,6 1,1 2,8 7,0 15,0
indirekt gehalten
Deutschland 1,0 6,7 17,0 3,7 3,3 42,0 26,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1
Gesamt indirekt gehalten 1,0 6,7 17,0 3,7 3,3 42,0 26,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1
Gesamt direkt und indirekt 10,5 4,3 8,6 4,2 8,3 18,0 24,5 0,5 0,9 2,2 5,7 12,2
1 Mietverträge mit einer festen Laufzeit werden detailliert im jeweiligen Jahr und Verträge ohne feste Laufzeit aggregiert in der Spalte „unbefristet“ dargestellt.

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresübersicht) (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresvergleich)1

Renditekennzahlen in % Berichtszeitraum 2023/​2024 Berichtszeitraum 2022/​2023 Berichtszeitraum 2021/​2022 Berichtszeitraum 2020/​2021
I. Immobilien
Bruttoertrag 5,5 5,2 4,4 4,4
Bewirtschaftungsaufwand -1,7 -1,9 -0,9 -0,7
Nettoertrag 3,7 3,3 3,5 3,7
Wertänderungen -8,8 -0,9 5,4 0,8
Ertragsteuern -0,2 -0,1 0,0 -0,1
latente Steuern 0,5 -0,2 -0,9 -0,2
Ergebnis vor Darlehensaufwand -4,7 2,2 7,9 4,2
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung -7,0 2,7 10,6 5,5
Währungsänderungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtergebnis in Fondswährung -7,0 2,7 10,6 5,5
II. Liquidität 3,4 0,8 -0,5 -0,4
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten 2 -4,6 0,8 5,7 2,7
Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung
nach BVI-Methode

Steuerliche Hinweise (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.

Der Fonds ist als Zweckvermögen körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, deren Wert zu keinem Zeitpunkt in den 365 Tagen vor Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% auf inländischem unbeweglichen Vermögen beruhte. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag. Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 1.000,- EUR (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 2.000,- EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.

Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (sog. Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2024 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,29 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 5. Januar 2024, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2024 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.

Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.

Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2017 ist der Gewinn, der nach dem 31. Dezember 2017 entsteht, bei Privatanlegern grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 EUR steuerfrei. Dieser Freibetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinne gegenüber dem für den Anleger zuständigen Finanzamt erklärt werden.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)

Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds

Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Entsprechendes gilt, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).

Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Anteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.

Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres. Anstelle des Investmentanteil-Bestandsnachweises tritt bei Anteilen, die an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, eine Mitteilung des Anbieters eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags, aus der hervorgeht, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.

Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2024 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,29 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 5. Januar 2024, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2024 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.

Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.

Negative steuerliche Erträge

Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge des Fonds an den Anleger ist nicht möglich.

Abwicklungsbesteuerung

Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

Steuerausländer

Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen . Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.

Solidaritätszuschlag

Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben.

Kirchensteuer

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Ausländische Quellensteuer

Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen

In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung stiller Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung , ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.

Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/​107/​EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/​16/​EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt.

Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).

Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/​oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.

GRUNDERWERBSTEUER

Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.

Hinweis:

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.

Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
§ 37 Abs. 2 AO.
§ 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.

Gremien (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Catella Real Estate AG

Alter Hof 5

80331 München

Telefon +49-89-189 16 65-0

Telefax +49-89-189 16 65-466

Handelsregister: Amtsgericht München

Handelsregisternummer: HRB 169 051

Gründung

18.01.2007

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital

am 31.12.2023

2.500 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2023

8.099 TEUR

Aufsichtsrat

Timo Nurminen

Aufsichtsratsvorsitzender

Catella Asset Management Oy, Finnland

Head of Property Investment Management

Christoffer Abramson – bis 19.09.2024

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Bernd Schöffel

München

Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater

Johanna Bjärnemyr

Catella AB (publ), Schweden

Head of Group Legal

Peter Scherkamp – bis 14.05.2024

Scherkamp GmbH, München

Selbstständiger Unternehmensberater

Prof. Dr. Karl Hamberger – ab 14.05.2024

München

Rechtsanwalt, Steuerberater

Vorstand

Dr. Bernd Thalmeier

Andreas Wesner

Gesellschafter

Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden (84,4 %)

Catella AB (publ) Stockholm/​Schweden (10,1 %)

Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/​Schweden (5,5 %)

Verwahrstelle

CACEIS Bank S.A., Germany Branch

Lilienthalallee 36

80939 München

CACEIS Bank S.A., Montrouge:

Gezeichnetes Kapital

am 31.12.2023

1.280.677 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2023

2.479.008 TEUR

Abschlussprüfer

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heidestraße 58

10557 Berlin

Externe Bewerter und Ankaufsbewerter

a) Externe Bewerter

Thore Simon
Dipl.- Oec.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dirk Strelow – bis 30.06.2024
Dipl.- Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Florian Lehn – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Michael Post – ab 01.07.2023
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stefan Wicht – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Timo Bärwolf – ab 01.07.2023
Dipl.-Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Sylvie Westenberger – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing., Architektin
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

b) Ankaufsbewerter

Florian Dietrich – bis 31.12.2023
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dr. Martin Töllner
Dipl.-Ing., Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Thorsten Schräder
Dipl.-Kfm., Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Timo Bill
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), MBA
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Reinhard Möller
Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Carsten Troff – ab 01.07.2023
Dipl.-Volkswirt
DIAZert – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit dem Schwerpunkt Investment nach DIN EN ISO/​IEC 17024

Anlageausschuss

Fabian Herrmann
Catella Real Estate AG

Mathias Behnke
Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank

Manfred Sonnenschein
Bank im Bistum Essen eG

Markus Borgert
DKM – Partner für Kirche und Caritas

Objektfotos Bernd Perlbach

DE, Ingolstadt, Stinnesstraße 1

Seiten: Titel

Objektfotos Bernd Perlbach /​ Gutachter

DE, Immobilienverzeichnis

Seiten: hinter Erläuterung VA

Objektfotos Bernd Perlbach

DE, Ingolstadt, Stinnesstraße 1

Seiten: hinter Bildquelle

Catella Real Estate AG

Sitz in München

Vorstand:

Dr. Bernd Thalmeier

Andreas Wesner

Aufsichtsrat:

Timo Nurminen

Christoffer Abramson – bis 19.09.2024

Bernd Schöffel

Johanna Bjärnemyr

Peter Scherkamp – bis 14.05.2024

Prof. Dr. Karl Hamberger – ab 14.05.2024

www.catella.com/​immobilienfonds

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