Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat am 10. September 2024 eine wichtige Entscheidung zum Familienflüchtlingsschutz getroffen. Der Fall betraf eine syrische Familie in Köln.
Kernpunkte der Entscheidung:
- Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) haben keinen automatischen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland, wenn der Hauptantragsteller seinen Flüchtlingsstatus in einem anderen EU-Land erhalten hat.
- Im konkreten Fall hatte der Ehemann/Vater Flüchtlingsstatus in Bulgarien erhalten, bevor er nach Deutschland kam. Seine Frau und Kinder kamen später direkt nach Deutschland.
- Das Gericht entschied, dass die Familie keinen Anspruch auf vollen Flüchtlingsschutz in Deutschland hat, auch wenn der Vater hier lebt.
- Begründung: Das deutsche Asylgesetz gewährt Familienflüchtlingsschutz nur, wenn Deutschland selbst den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat.
- Normalerweise sollen Flüchtlinge in das Land zurückkehren, das ihnen zuerst Schutz gewährt hat. Dieses Land ist dann für den Familiennachzug zuständig.
- In Ausnahmefällen, wenn Deutschland die Verantwortung übernimmt, gelten die Regeln des Aufenthaltsgesetzes für den Familiennachzug, nicht aber automatisch der volle Flüchtlingsschutz.
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dies bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch von einem höheren Gericht überprüft wird.