Start Politik International Lärmbelästigung im Bernabeu: Real Madrid stoppt Konzerte nach Anwohnerprotesten

Lärmbelästigung im Bernabeu: Real Madrid stoppt Konzerte nach Anwohnerprotesten

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escalope (CC0), Pixabay

Das legendäre Santiago-Bernabeu-Stadion von Real Madrid, weltberühmt als Heimstätte des spanischen Fußballgiganten, hat sich in diesem Jahr auch als hochkarätige Konzertlocation etabliert. Doch die Freude über die Auftritte von Weltstars wie Taylor Swift, Luis Miguel und Karol G wurde von den Anwohnerinnen und Anwohnern schnell getrübt. Der Lärm der Mega-Events überschritt regelmäßig die zulässigen Grenzwerte und führte zu massiven Beschwerden. Einige Betroffene gaben dem Stadion sogar den Spitznamen „Folterdrom“, wie der „Guardian“ berichtete.

Nun zog Real Madrid die Reißleine: In einer offiziellen Erklärung teilte der Verein mit, dass zukünftige Konzerte im Bernabeu-Stadion vorerst ausgesetzt werden. „Der FC Real Madrid gibt bekannt, dass er beschlossen hat, sein Veranstaltungs- und Konzertprogramm im Santiago-Bernabeu-Stadion vorläufig zu verschieben“, hieß es. Der Club betonte, dass diese Entscheidung Teil einer Reihe von Maßnahmen sei, um sicherzustellen, dass zukünftige Veranstaltungen den städtischen Vorschriften entsprechen.

Neben der Lärmbelästigung sorgten auch andere Probleme für Unmut bei den Anwohnern: Fans, die in Parks übernachteten, betrunkene Konzertbesucher, die in Hauseingänge urinierten, und die wiederholte Sperrung von Straßen rund um das Stadion. Diese Zustände führten schließlich dazu, dass die betroffenen Anwohner rechtliche Schritte einleiteten.

Obwohl Real Madrid an Konzerten festhalten möchte, will sich der Verein in Zukunft enger mit der Madrider Stadtverwaltung und Regionalregierung abstimmen, um solche Probleme zu vermeiden. Ein Sprecher der Anwohner begrüßte das vorläufige Ende der Konzertreihe, betonte aber, dass man weiterhin rechtliche Schritte prüfen werde. Laut dem „Guardian“ ist das Bernabeu-Stadion ursprünglich nur für Sportveranstaltungen und „außergewöhnliche Ereignisse“ zugelassen – regelmäßige Konzerte gehören offenbar nicht dazu.

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