Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mate Dach und Fassade GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mate Dach und Fassade GmbH angeordnet

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geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mate Dach und Fassade GmbH, ansässig in der Holzhauser Straße 180, Gebäude 56, 13509 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Wolter, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16. September 2024 um 10:15 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 36m IN 4565/24).

Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind, untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag ausgesetzt.

Rechtsanwalt Robert Pytel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Robert Pytel, Goethestraße 85, 10623 Berlin, ernannt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Pytel hat die Aufgabe, das Vermögen der Mate Dach und Fassade GmbH zu sichern und zu überwachen. Außerdem wird er prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen. Die betroffenen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche Auskünfte zu erteilen.

Aufruf an die Schuldner der Mate Dach und Fassade GmbH

Die Schuldner der Mate Dach und Fassade GmbH (Drittschuldner) werden hiermit aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung Zahlungen zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, um die Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Unternehmens zu betreten, um Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Geschäftspapiere zu erhalten. Alle relevanten Auskünfte müssen ihm unverzüglich erteilt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Eine einfache E-Mail reicht als Rechtsmittel nicht aus; die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.

Diese vorläufige Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Mate Dach und Fassade GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß verwaltet und geschützt wird.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 16.09.2024

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