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FMA Österreich verhängt Sanktionen gegen Verantwortliche der Wolford AG wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018

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Mitteilung der FMA: Geldstrafen gegen Wolford AG wegen Missachtung der Veröffentlichungspflichten

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die im Tatzeitraum verantwortlichen Personen der Wolford AG Sanktionen wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) verhängt. Im Rahmen einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils 13.800 Euro ausgesprochen.

Hintergrund der Sanktionen

Die Wolford AG hatte gegen ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und des Kapitals gemäß § 135 Abs. 1 BörseG 2018 verstoßen. Gemäß den Vorschriften des BörseG 2018 muss ein Emittent die Gesamtzahl der Stimmrechte und des Kapitals am Ende jedes Kalendermonats veröffentlichen, in dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten oder Kapital gekommen ist. Diese Regelung dient der Transparenz und der ordnungsgemäßen Information der Anlegerinnen und Anleger über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse und die Kapitalstruktur eines börsennotierten Unternehmens.

Rechtskräftige Entscheidung der FMA

Die von der FMA verhängten Geldstrafen sind nunmehr rechtskräftig und unterstreichen die Bedeutung einer konsequenten Einhaltung der Transparenzvorschriften an den österreichischen Finanzmärkten. Die FMA betont, dass die Transparenz und die ordnungsgemäße Information der Öffentlichkeit über Veränderungen in der Stimmrechts- und Kapitalstruktur eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung für die Integrität und das Vertrauen in die Finanzmärkte sind.

Mit dieser Entscheidung setzt die FMA ein klares Zeichen: Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten werden streng verfolgt und sanktioniert, um die Sicherheit und das Vertrauen der Anleger zu gewährleisten und die Stabilität der österreichischen Kapitalmärkte zu sichern. Die Behörde appelliert an alle Marktteilnehmer, ihre gesetzlichen Verpflichtungen genau zu beachten und sicherzustellen, dass die Informationspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt werden.

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