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FMA Liechtenstein: Bekanntmachung über das Erlöschen einer Zulassung – VTM International Fundmanagement AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

VTM International Fundmanagement AG verzichtet auf ihre AIFM-Zulassung

22.08.2024

Die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass die in Vaduz, Bangarten 22 ansässige VTM International Fundmanagement AG beschlossen hat, auf ihre behördliche Genehmigung zur Verwaltung alternativer Investmentfonds gemäß dem AIFM-Gesetz (AIFMG) zu verzichten. Diese Genehmigung, die am 8. Februar 2018 erteilt wurde, endete somit freiwillig zum 1. Juli 2024.

Mit dem freiwilligen Verzicht der VTM International Fundmanagement AG auf ihre Zulassung ist diese gemäß Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIFMG in Verbindung mit Art. 35 Abs. 3 der AIFM-Verordnung (AIFMV) zum genannten Datum erloschen.

Infolgedessen ist es der Gesellschaft nun verwehrt, jegliche nach Art. 29 AIFMG beschriebenen Aktivitäten auszuführen oder als Vermittler in diesem Bereich tätig zu werden. Dies zwingt die VTM International Fundmanagement AG dazu, ihre Tätigkeiten im Liechtensteiner AIFM-Sektor einzustellen und keine weiteren Dienstleistungen in diesem Bereich anzubieten.

Mit dieser Entscheidung schließt die VTM International Fundmanagement AG ein Kapitel im Bereich des Managements alternativer Investmentfonds. Die FMA bleibt ihrer Linie treu, die Regulierungsvorgaben genau zu überwachen, um die Ordnung und Stabilität des liechtensteinischen Finanzmarkts zu sichern.

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