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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 Js 17550/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Jasmin Andrea Popp
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.02.2023, Az: 11 Ds 1650 Js 17550/​21,
rechtskräftig seit 06.05.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbeteiligte unterhält ein Konto bei der Commerzbank mit der IBAN DE04 7804 0081 0314 7261 01. Im Zeitraum zwischen dem 03.11.2020 und dem 29.11.2021 gingen in 20 Transaktionen insgesamt 21.343,93 € auf dem Konto ein, welche aus gewerbsmäßigen Betrugstaten von bisher unbekannten Tätern zulasten der genannten Geschädigten stammen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Transaktionen:
Datum
Auftraggeber
Betrag
02.11.2021: Julian Remlein, 1043,99 €
03.11.2021: Vjekoslav Poropat, 2130,99 €
04.11.2021: Paul Knoblauch, 806,49 €
08.11.2021: Frank Lykke Skov, 1156,00 €
08.11.2021 Michael Gropengiesser, 453,49 €
15.11.2021: Lukas Riegel, 966,49 €
17.11.2021: Takacs Arpad Joszsef, 1365,99 €
19.11.2021: Arthur Altmeyer, 1360,00 €
22.11.2021: Uwe Haeussermann, 1100,00 €
22.11.2021: Dirk Schulewski,
Geschädigte: Susanne Roy, 800,00 €
22.11.2021: Christian Hoeft, 1270,49 €
22.11.2021: Frank Bischoff, 840,00 €
22.11.2021: Alexander Heil, 800,00 €
22.11.2021: Stefan Blomeyer, 1200,00 €
23.11.2021: Johannes Gerhard Weinans,1100,00 €
24.11.2021: Brigitte Notheis,1100,00 €
25.11.2021: Beuchler Richard, 500,00 €
25.11.2021: DOM-M Invest GmbH, 1200,00 €
25.11.2021: Bernd Verhoeven, 1050,00 €
29.11.2021: Thomas Hahn, 1200,00 €
Die Einziehungsbeteiligte leitete die eingehenden Gelder in Höhe von insgesamt 16.256,00 € in 10 Transaktionen an BitPanda (IBAN EE42 7700 7710 0633 4672) weiter:
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Transaktionen:
Datum Betrag Empfänger
23.11.2021 -1.000,00 Bitpanda GmbH
22.11.2021 -3.010,00 Bitpanda GmbH
22.11.2021 -3.000,00 Bitpanda GmbH
19.11.2021 -1.355,00 Bitpanda GmbH
17.11.2021 -1.360,00 Bitpanda GmbH
15.11.2021 -965,00 Bitpanda GmbH
09.11.2021 -1.606,00 Bitpanda GmbH
04.11.2021 -800,00 Bitpanda GmbH
03.11.2021 -2.125,00 Bitpanda GmbH
02.11.2021 -1.035,00 Bitpanda GmbH

Das Verfahren gegen die Einziehungsbeteiligte Popp mit dem Az. 1650 Js 17550/​21 wurde mit Verfügung vom 26.04.2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Die bisher unbekannten Täter sind des gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 263, 53 StGB in mehreren Fällen verdächtig.
Die Voraussetzungen der selbstständigen Einziehung nach § 76a StGB liegen vor. Wegen der Straftat kann keine bekannte Person verfolgt werden oder verurteilt werden (§ 76 Abs. 1 StGB), da die Täter unbekannt sind.
Durch das Amtsgericht Hof wurde durch Beschluss vom 20.12.2021 mit Geschäftszeichen 1a Gs 3388/​21 gemäß §§ 111e, Abs. 1, 111j Abs. 1 Satz 1 StPO ein Vermögensarrest in Höhe von 28.473,93 € in das Vermögen der Einziehungsbeteiligten angeordnet. Durch Pfändung vom 20.12.2021 konnten auf dem Konto der Einziehungsbeteiligten bei der Commerzbank mit der IBAN DE04 7804 0081 0314 7261 01 2.890,42 € gesichert werden.
D. o.g. Jasmin Andrea Popp hat als Einziehungsbeteiligte den Wert von 5087,93 € unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen erhalten (§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a StGB). Die Einziehungsbeteiligte hat von den durch die Geschädigten überwiesenen Gelder in Höhe von 21.343,93 € insgesamt wiederum 16.256,00 € an die Firma Bitpanda weiter transferiert. In Höhe von 16.256,00 € ist die Einziehungsbeteiligte daher nach § 73e Abs. 2 StGB entreichert. Die Differenz von 5.087,93 € ist dahingegen noch im Vermögen der Beschuldigten vorhanden.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 5.087,93 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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