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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 Js 9455/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Uta Kornelia Heike Zink
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 20.11.2023, Az: 8 Ds 1650 Js 9455/​23,
rechtskräftig seit 30.11.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbeteiligte ist seit 07.03.2023 Kontoinhaberin der Bankverbindung mit der IBAN DE39 5023 4500 0589 1900 01 bei der KT Bank AG. Dieses Konto wurde Anfang April von unbekannten Täter gehackt. Die Einziehungsbeteiligte hatte daraufhin keinen Zugriff mehr auf das betroffene Konto.
Auf dieses Konto flossen im Zeitraum zwischen dem 04.04.2023 und dem 07.06.2023 zahlreiche Überweisungen von Dritten. Hierbei handelt es sich um inkriminierte Überweisungen. Diese Überweisungen resultieren aus Betrugstaten bisher unbekannter Täter zulasten der überweisenden Geschädigten.
Die Einziehungsbeteiligte hatte von den eingehenden Zahlungen keine Kenntnis.

Es handelt sich um folgende Überweisungen:

Datum Überweisender Betrag
04.04.2023 Alicja Kachel 20,00 €
05.04.2023 Alicja Kachel 20,00 €
06.04.2023 Silke Grot 460,00 €
06.04.2023 Silke Grot 40,00 €
11.04.2023 Jens Schulz 500,00 €
11.04.2023 Gunther und Sylvia Nitzsche 143,00 €
14.04.2023 Peter Stahl 200,00 €
20.04.2023 Franz Seel 199,00 €
20.04.2023 Leonid-Ion Giungal 454,24 €
20.04.2023 Jens Schulz 500,00 €
24.04.2023 Jens Schulz 450,00 €
25.04.2023 Franz Seel 450,00 €
03.05.2023 Peter Klaus Zickeli 299,00 €
12.05.2023 Waldemar Stefan Blawat 1,00 €
12.05.2023 Waldemar Stefan Blawat 1.720,00 €
16.05.2023 Dirk Seefeldt 425,00 €
16.05.2023 Sylvia Nitzsche 150,00 €
17.05.2023 Frank Brabant 1.000,00 €
19.05.2023 Gunther und Sylvia Nitzsche 135,00 €
22.05.2023 Gyoergy Hollo 250,00 €
24.05.2023 Schulthess Kurt 200,00 €
26.05.2023 Eva Aufhammer 200,00 €
31.05.2023 Kadir Buluter 120,00 €
31.05.2023 Monika Silvia Regener 250,00 €
01.06.2023 Gabriele Wild 200,00 €
01.06.2023 Frank Brabant 445,00 €
01.06.2023 Joachim Fischer 250,00 €
02.06.2023 Andreas Bauer Michaela Birnboeck 299,00 €
05.06.2023 Schulthess Kurt 275,00 €
06.06.2023 Peter Klaus Zickeli 450,00 €
07.06.2023 Frank Brabant 375,00 €
07.06.2023 Eva Aufhammer 585,99 €

Eingehendes Geld wurde bis auf 610,99 € von den unbekannten Tätern, welche Herrschaft über das Konto erlangt hatten, sofort von dem Konto an ausländischen Konten abverfügt. Bei der Pfändung des Kontos durch Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Hof vom 03.07.2023 konnten 610,99 € gesichert werden.
D. o. g. Uta Kornelia Heike Zink hat 610,99 € durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1, 73c StGB). Sie ist als Kontoinhaberin bei der betroffenen Bank eingetragen.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 610,99 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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