Start Warnhinweise BaFin warnt vor Bunker wallet: Unerlaubte Finanzgeschäfte unter Verdacht

BaFin warnt vor Bunker wallet: Unerlaubte Finanzgeschäfte unter Verdacht

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geralt (CC0), Pixabay

BaFin warnt dringend vor den Diensten der Bunker wallet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine deutliche Warnung hinsichtlich der Angebote von Bunker wallet herausgegeben. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen auf seiner Webseite bunkerwallet.io unbefugt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen bewirbt.

Ohne eine offizielle Erlaubnis operiert Bunker wallet außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, da es keiner Überwachung durch die BaFin unterliegt. In Deutschland ist das Anbieten von Finanzdienstleistungen streng reguliert und nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin zulässig, um den Verbraucherschutz sicherzustellen. Trotzdem finden sich Unternehmen, die sich diesen Regelungen entziehen und ohne Genehmigung tätig werden.

Vor diesem Hintergrund fordert die BaFin potenzielle Investoren auf, äußerste Vorsicht geboten sein zu lassen und vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt. Diese kritische Information kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden und hilft, sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

Die vorliegende Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zeigt das Engagement der Behörde, gegen ungesetzliche Finanzaktivitäten vorzugehen und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu sichern. Investoren werden eindringlich dazu aufgefordert, sich gegen fragwürdige Angebote zu wappnen und im Zweifelsfall relevante Informationen zu suchen.

BaFin-Erklärung zur Untersuchung gegen Bunker wallet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mahnt zur Vorsicht im Umgang mit Angeboten von Bunker wallet. Die Untersuchungen zeigen, dass das Unternehmen auf der Webseite bunkerwallet.io ohne die erforderliche Zulassung Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbietet und keiner Aufsicht durch die BaFin untersteht.

In Deutschland müssen alle Finanzdienstleistungen mit einer offiziellen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Trotzdem gibt es Unternehmen, die ohne diese lebenswichtige Erlaubnis tätig sind. Ob eine Firma eine Zulassung der BaFin hat, lässt sich in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank einsehen.

Diese Mitteilung beruht auf den rechtlichen Grundlagen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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