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Staatsanwaltschaft Trier
Entscheidung zu Feiertagszuschlag: Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit für den öffentlichen Dienst
Hinweis der FINMA: Keine Verbindung zwischen www.pegasuscapitals.com und Pegasus Capital AG, Zug

Entscheidung zu Feiertagszuschlag: Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit für den öffentlichen Dienst

webandi (CC0), Pixabay

Feiertagsregelungen und die entsprechenden Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen häufig für Unklarheiten und Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun eine verbindliche Entscheidung getroffen, die jedoch nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer gilt.

Laut dem Urteil gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die Regelung eines kurzfristigen Einsatzortes (Az.: 6 AZR 38/24). Diese Entscheidung soll die Abrechnung von Feiertagszuschlägen vereinfachen und rechtliche Sicherheit bieten.

Das Urteil betrifft viele Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig zwischen verschiedenen Bundesländern pendeln müssen. Besonders im öffentlichen Dienst, wo solche Einsatzwechsel häufig vorkommen, wurde diese Entscheidung lange erwartet. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen begrüßen das Urteil, da es zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen beiträgt.

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind nun gefordert, ihre Abrechnungspraktiken entsprechend anzupassen, um den neuen rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Personalabteilungen, die sicherstellen müssen, dass die Feiertagszuschläge korrekt nach den Regeln des Bundeslandes des regelmäßigen Beschäftigungsortes berechnet werden.

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