Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Capital Two AG abgewiesen

Insolvenzverfahren der Capital Two AG abgewiesen

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Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag der Capital Two AG, Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, eine wichtige Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 36c IN 2317/24 wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Die Capital Two AG, vertreten durch den Vorstand Valeriya Jostin, hat versucht, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, um ihre finanzielle Situation zu klären und zu bewältigen. Allerdings stellte das Amtsgericht Charlottenburg fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies führte zur Abweisung des Antrags.

Beschluss des Gerichts

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, das Insolvenzverfahren mangels Masse abzulehnen, ist eine bedeutende Entscheidung. Diese Abweisung bedeutet, dass die Capital Two AG nicht die erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen konnte, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Ohne ausreichende Mittel zur Deckung dieser Kosten kann das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Capital Two AG binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter insolvenzbekanntmachungen.de. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht; elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg wirft ein Schlaglicht auf die finanziellen Herausforderungen, mit denen die Capital Two AG konfrontiert ist. Weitere Schritte und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen werden die finanzielle Zukunft der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Alle Beteiligten und Gläubiger sind aufgefordert, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

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