Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der JD Beteiligungsgesellschaft mbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der JD Beteiligungsgesellschaft mbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JD Beteiligungsgesellschaft mbH, ansässig in der Löhrstraße 93, 56068 Koblenz, hat das Amtsgericht Koblenz wichtige Entscheidungen getroffen. Unter dem Aktenzeichen 21 IN 127/24 wurde am 18. Juli 2024 um 14:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Die JD Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jean Paul Warnecke-Brühl, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.

Wichtige Entscheidungen und Maßnahmen

Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Diese dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Mechthild Greve von der Kanzlei Lieser bestellt. Ihre Kontaktdaten sind: Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: Lieser Rechtsanwälte.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz, Pacellistraße 5, 56068 Koblenz, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erfolgen.

Diese Maßnahmen des Amtsgerichts Koblenz sollen sicherstellen, dass das Vermögen der JD Beteiligungsgesellschaft mbH im Interesse der Gläubiger gesichert und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglicht wird. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden mit großem Interesse verfolgt, da sie erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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