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Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln – Jahresbericht zum 31. März 2024 Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds DE000A1H9HS4

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Elf-Moondance (CC0), Pixabay

Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Köln

Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds
Jahresbericht zum 31. März 2024

Kennzahlen im Überblick

Wertpapierkennnummer (WKN): A1H9HS
ISIN: DE000A1H9HS4
Auflegung am: 21. April 2011

 

Stichtag 31.03.2021 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2024
in Mio. EUR
Fondsvolumen (Fondsvermögen + Verbindlichkeiten aus Krediten) 271,7 262,2 265,0 261,0
Direkt gehaltene Immobilien (Summe der Verkehrswerte) 236,6 223,5 226,0 227,5
Liquiditätsanlagen 28,3 34,6 33,9 29,7
Sonstige Vermögensgegenstände 11,0 8,9 8,5 6,8
Verbindlichkeiten aus Krediten -49,4 -49,8 -58,5 -58,6
Übrige Verbindlichkeiten und Rückstellungen -4,2 -4,8 -3,4 -3,0
Fondsvermögen (netto) 222,3 212,4 206,5 202,4
Nettomittelzufluss/​Nettomittelveränderung 0,4 -3,4 -11,1 -6,3
in %
Immobilienquote (Bezugsbasis Fondsvermögen (netto)) 106,4 105,2 109,4 112,4
Fremdkapitalquote (Bezugsbasis Immobilienvermögen) 20,9 22,3 25,9 25,8
Vermietungsquote (Bezugsbasis Jahresbruttosollmiete) 99,2 96,6 94,4 95,1
Anzahl
Fondsobjekte 19 18 19 19
Im Ausland liegende Immobilien 3 3 4 4
Im Inland liegende Immobilien 16 15 15 15
Ankäufe/​Übergang von Nutzen und Lasten 2 2
Verkäufe/​Übergang von Nutzen und Lasten 1 1
Im Erwerb befindliche Immobilien
Im Verkauf befindliche Immobilien
in EUR
Rücknahmepreis/​Anteilwert 107,36 104,21 106,87 108,00
Ausgabepreis 110,04 106,82 109,54 110,70
Ausschüttung je Anteil1) 0,78 0,89 2,00 2,00
Ausschüttungszeitpunkt (Ex-Tag)2) 03.05.2021 02.05.2022 02.05.2023 02.05.2024
Umlaufende Anteile (Stück) 2.071.029 2.038.054 1.932.143 1.874.000
in %
Gesamtkostenquote/​Total Expense Ratio (TER)3) 0,5 0,5 0,6 0,6
BVI-Rendite seit Auflegung in %4) 33,7 30,7 35,2 39,3
BVI-Rendite p.a. seit Auflegung in %4) 3,0 2,5 2,6 2,6
BVI-Rendite p.a. im Berichtszeitraum4) -3,4 -2,2 3,4 3,0

1) Ausschüttung auf das abgelaufene Geschäftsjahr
2) Die Valutierung der Ausschüttung und damit die Belastung des Fondskontos erfolgten zwei Bankarbeitstage nach dem Ex-Tag.
3) Bezugsbasis durchschnittliches Fondsvermögens des jeweiligen Geschäftsjahres
4) Berechnungsverfahren BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)

Hinweis

Beträge und Prozentangaben innerhalb des Jahresberichtes werden grundsätzlich kaufmännisch gerundet. Daraus ergeben sich möglicherweise Rundungsdifferenzen bei der Addition /​ Subtraktion dieser Werte.

Tätigkeitsbericht

Wir erstatten den vorliegenden Jahresbericht nach den Vorschriften des am 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuches (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/​61/​EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds), zuletzt geändert am 01. Januar 2024 durch den Artikel 34 des Kreditorenzweitmarktförderungsgesetzes sowie durch Artikel 91 des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes.

Anlagepolitik

Als Anlageziele des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds werden Investitionen in deutschen Immobilienbesitz sowie Immobilienbesitz im europäischen Ausland, daraus resultierende regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten, langfristig eine Wertentwicklung des Immobilienportfolios und daneben möglichst Kapitalerträge aus den Liquiditätsanlagen angestrebt.

Anlageschwerpunkt sind Einzelhandelsimmobilien in innerstädtischer Lage, wobei es sich oft um gemischtgenutzte Wohn-/​Geschäftshäuser handelt. Bei der Auswahl der Immobilien werden die wirtschaftlichen und standortbezogenen Chancen und Risiken in die Beurteilung einbezogen. Dabei stehen die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie sowie, soweit möglich, die Streuung nach Standort, Größe, Nutzung und Mietern im Vordergrund der Überlegungen. Bei Investitionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die besonderen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten sowie gegebenenfalls mögliche Veränderungen des Wechselkurses in die Entscheidungsüberlegungen einbezogen.

Der Immobilienbestand wird entsprechend den Markterfordernissen verwaltet, wobei angestrebt wird, diesen durch laufende Instandhaltung, Modernisierung und Umstrukturierung zu erhalten. Erwerb und Verwaltung des Immobilienbestandes sind auf Dauer ausgerichtet, was einen Verkauf im begründeten Einzelfall nicht ausschließt. Den Anlegern wird eine langfristige Anlage in dem Fonds empfohlen.

Taxonomie-VO

Die Aachener Grundvermögen investiert im Rahmen der Anlagestrategie nach Art. 8 SFDR („EU-Verordnung 2019/​2088“) fortlaufend mindestens 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien, welche die von der Aachener Grundvermögen für das Sondervermögen festgelegten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu mindestens 50 % erfüllen. Der Grad der Erfüllung ermittelt sich dabei aus der Summe der einzeln gewichteten öko- logischen und sozialen Merkmale. Im Weiteren wird verwiesen auf den Anhang dieses Jahresberichtes.

Principal Adverse Impacts (PAIs)

Die Gesellschaft berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Finanzprodukts nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts“).

Fonds- und Immobilienvermögen

Das Fondsvermögen betrug am Ende des 13. Geschäftsjahres zum 31. März 2024 202,4 Mio. EUR (Vorjahr: 206,5 Mio. EUR). Damit hat es sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Mio. EUR reduziert.

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 227,5 Mio. EUR (Vorjahr: 226,0 Mio. EUR) der Vermögensgegenstände, unverändert zum Vorjahr, in 19 Immobilien angelegt. Die Objekte befinden sich an zwölf Standorten in Deutschland und drei Standorten im Ausland (Niederlande und Schweiz).

Zuwachs und Anlageergebnis

Der Wertzuwachs im Geschäftsjahr betrug 3,13 EUR je Anteil (Wert 31. März 2024: 108,00 EUR ./​. Wert 31. März 2023: 106,87 EUR + Ausschüttung am 02. Mai 2023: 2,00 EUR je Anteil). Dies entsprach einem Anlageergebnis von 3,0 % p.a. (unter Berücksichtigung einer Wiederanlage nach BVI-Methode).

In der Übersicht „Entwicklung der Renditen“ erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die Ertragslage des Fonds. Es wird dargestellt, welche Renditen in den Vermögensteilen Immobilien und Liquiditätsanlagen im Einzelnen erzielt wurden.

Nettomittelveränderung

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden Fondsanteile im Wert von +0,7 Mio. EUR ausgegeben (Vorjahr: +0,3 Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum wurden Anteile im Wert von -7,0 Mio. EUR (Vorjahr: -11,4 Mio. EUR) an den Fonds zurückgegeben. Folglich betrug die Nettomittelveränderung im Berichtsjahr -6,3 Mio. EUR (Vorjahr: -11,1 Mio. EUR).

Anteilwert und Anteilumlauf

Der Wert des einzelnen Fondsanteils lag zum Berichtsstichtag bei 108,00 EUR. Den Anteilwert errechnete die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Abstimmung mit der Verwahrstelle des Immobilienfonds, der DZ BANK AG in Frankfurt am Main. Die Anzahl der umlaufenden Anteile verringerte sich im Berichtszeitraum um 58.143 Stück auf 1.874.000 Anteile.

Ausschüttung und Wiederanlagerabatt

Am 02. Mai 2024 (Ex-Tag) erfolgte die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/​2024, wie im Vorjahr, in Höhe von 2,00 EUR je Anteil. Die Valutierung der Ausschüttung und damit die Belastung des Fondskontos erfolgten zwei Bankarbeitstage nach dem Ex-Tag, also am 06. Mai 2024. Die Ausschüttung belief sich auf insgesamt 3,7 Mio. EUR.

Auf Basis des Anteilwertes zu Beginn des Geschäftsjahres 2023/​2024 ergab sich somit eine Ausschüttungsrendite wie im Vorjahr in Höhe von 1,9 %.

Die Verwahrstelle stellt die Ausschüttungsbeträge den depotführenden Stellen der Anleger auf die von den Anlegern angegebenen Konten bereit bzw. überweist zum Teil direkt auf die Anlegerkonten. Bei der Wiederanlage von Erträgen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sofern die Wiederanlage bis zum 30. September 2024 vorgenommen wird. Dieser Verzicht auf den Ausgabeaufschlag führt zu einem Wiederanlagerabatt von 2,5 %.

Die Ausschüttung des Vorjahres wurde zu 17,6 % zum Erwerb weiterer Anteile genutzt.

Risikoprofil

Die Aachener Grundvermögen verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches den investmentrechtlichen Anforderungen entspricht und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Risikomanagementprozess umfasst die Komponenten Risikoidentifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken. Zur Abbildung und Beurteilung zukünftiger Risiken und deren Auswirkungen auf das Fondsvermögen hat die Aachener Grundvermögen einen Portfoliostresstest mit verschiedenen Parametern entwickelt.

Es werden unter anderem folgende, wesentliche Risikoarten unterschieden:

Marktpreis-/​Immobilienrisiken

Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger an der Wertentwicklung der in diesem Investmentfonds befindlichen Immobilien beteiligt. Sowohl die Bewertung der Immobilie als auch die Immobilienerträge können aus vielerlei Gründen schwanken, z.B. aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder (steuer-) rechtlicher Rahmenbedingungen, Veränderungen an den Kapitalmärkten, die beispielsweise zu geänderten Konditionen bei der Fremdfinanzierung oder bei Anlagealternativen führen können, Änderungen in der Mieternachfrage, veränderter Standortqualität mit Auswirkungen auf die Vermietbarkeit (Leerstände), Wandel von Gebäudezustand und -qualität sowie aufgrund von Wertverlusten durch Baumängel oder Altlasten. Die Realisierung von Risiken kann schlimmstenfalls zum vollständigen Wertverlust einzelner Immobilien und verbleibender Forderungen Dritter führen. Einem Wertverlust von Immobilien soll durch die bewusste Ausrichtung des Immobilienportfolios mit Anlageschwerpunkt auf Einzelhandelsnutzung der Mietflächen in 1a-Lagen begegnet werden. Die Vermietungssituation, die Instandhaltungsaufwendungen, die Immobilienrendite sowie weitere Performance-Komponenten werden regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiko

Immobilien können – anders als die meisten börsengehandelten Wertpapiere – nicht in allen Marktphasen jederzeit kurzfristig veräußert werden. Daher können umfangreiche Rückgabeverlangen von Fondsanteilen die Liquidität des Fonds beeinträchtigen und zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile führen. Es bestehen allerdings gesetzliche Mindesthalte- und Kündigungsfristen für die Rückgabe der Anteile.

Adressenausfallrisiko

Zahlungsausfälle von Mietern und sonstigen Geschäftspartnern beispielsweise aufgrund von Bonitätsverschlechterungen, Insolvenzen, gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen oder konjunkturellen Marktveränderungen können zu erheblichen Reduzierungen von Erträgen und Verlusten führen.

Mit seinem Anlageschwerpunkt auf innerstädtische Einzelhandelsimmobilien in Deutschland unterliegen die Mieter und die Mieten des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds einem spezifischen Branchenrisiko. Dieses Risiko war während der Corona-Pandemie durch die angeordneten Lockdowns 2020 und 2021 sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sehr deutlich gestiegen, da das klassische innerstädtische Leben mit Einzelhandel, Gastronomie und Freizeitangeboten einer der am stärksten betroffenen Bereiche war.

Dem Adressenausfallrisiko wird grundsätzlich durch die Verwaltung der Immobilien, wie z.B. – soweit bei der Einzelhandelsvermietung überhaupt möglich – durch die Verhinderung der Abhängigkeit von einzelnen Mietern, die Durchführung von Bonitätsprüfungen sowie die Überwachung der Kautionsleistungen vorgebeugt. Jedoch kann auch bei sorgfältiger Auswahl von Mietern und Geschäftspartnern nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Ausfall eintreten. Ein Ausfallrisiko besteht ferner bezüglich der Bankguthaben des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds. Im Fall einer Risikoverwirklichung kann ein vollständiger Ausfall der Forderung eintreten. Diesem Risiko wird durch die regelmäßige Bonitätsüberwachung der Kontrahenten sowie einer Diversifikation der Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten begegnet.

Zinsänderungsrisiko

Marktbedingte Schwankungen der Zinssätze können das Fremdfinanzierungsniveau für Immobilien deutlich erhöhen oder sich bei der Anlage der Liquiditätsreserven auswirken und damit die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen. Bei Abschluss neuer oder Prolongation bestehender Fremdfinanzierungen wird neben der aktuellen Zinshöhe je Laufzeit und der Investitionsstrategie insbesondere auf das Gesamtbild der Zinsfestschreibung geachtet. Die Anlage der Liquidität erfolgt unter Berücksichtigung der laufenden Marktentwicklung, im Rahmen von Höchstgrenzen für die Anlage bei dem jeweiligen Kreditinstitut und – in Abhängigkeit von der Marktlage – mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Negativzinsrisiko

Liquide Mittel des Sondervermögens wurden im Berichtszeitraum bei der Verwahrstelle und anderen Banken für Rechnung des Fonds als Tages- und/​oder Termingelder bis maximal 12 Monate Laufzeit angelegt. Die Verzinsung der liquiden Mittel ist stark abhängig von der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Lage am Geld- und Kapitalmarkt. Aufgrund der langjährigen Niedrigzinspolitik der EZB unterlagen Tages- und/​oder Termingelder bis Juli 2022 einer negativen Verzinsung, die auch den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds belastet hat. In Folge der inzwischen erfolgten Anpassungen des EZB-Leitzins auf mittlerweile 4,5 % können liquide Mittel unter Berücksichtigung bestehender Mindestliquiditätsgrenzen auch wieder zu positiven Zinssätzen angelegt werden.

Inflations- und Deflationsrisiko

Inflation und Deflation beinhalten ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann trotz der bei fast allen Gewerbemietverträgen vereinbarten Klauseln, die – unterschiedlich ausgestaltet – eine Anpassung der Miete an den Verbraucherindex ermöglichen, über dem Wertzuwachs des Sondervermögens liegen. Deflation kann dazu führen, dass Mieten und damit auch die Verkehrswerte der Fondsimmobilien deutlich sinken.

Währungsrisiko

Sofern Immobilien des Sondervermögens in anderer Währung als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos werden Immobilieninvestitionen grundsätzlich durch Fremdkapitalaufnahme möglichst hoch in derselben Währung finanziert (Natural Hedge).

Operationelles Risiko

Die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren und Systemen oder das Auftreten von negativen externen Ereignissen können mittelbare Auswirkungen auf die Erträge von Fonds haben. Gleiches gilt bei entsprechendem Fehlverhalten von Menschen, sei es mit oder ohne Absicht. Im Berichtszeitraum sind keine nennenswerten operationellen Risiken in Bezug auf den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds eingetreten.

Schlüsselpersonenrisiko

Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Erfolg in der Vergangenheit muss aber kein Garant für die Zukunft sein. Auch kann sich die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

Nachhaltigkeitsrisiko

In Zeiten von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch bekommt die Forderung nach einem Umdenken von Gesellschaft und Wirtschaft ein immer stärkeres politisches Gewicht. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird zunehmend Leitbild für politisches, wirtschaftliches und ökologisches Handeln. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Politik, Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei keine eigene Risikoart, sondern wirken als Treiber für andere Risikoarten. Sie können sich negativ auf die Ertrags- und Vermietungssituation, die Kostenstrukturen, die Rentabilität, die Immobilienwerte, die Liquidität oder die Reputation eines Portfolios auswirken. Die politischen Maßnahmen der Umstellung auf eine CO2-neutrale Wirtschaft können zu einer Verteuerung von fossilen Energieträgern, steigenden steuerlichen Belastungen und hohen Investitionskosten für die energetische Sanierung von Gebäuden und Anlagen führen.

Aktuelle Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der Energie-Krise und der EZB-Zinswende

Der im Februar 2022 durch die russische Invasion ausgelöste Krieg in der Ukraine hat im Berichtszeitraum leider noch kein Ende gefunden. Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist unmittelbar von diesem Krieg nicht betroffen. Der Fonds ist nicht in Russland, der Ukraine oder in angrenzenden osteuropäischen Ländern investiert; zudem bestehen keine direkten Geschäftsbeziehungen in diese Länder. Die wirtschaftlichen Effekte des Konfliktes, insbesondere die zwischenzeitlich gestiegene Inflation und die erhöhten Energiekosten, belasten die globale Konjunktur. Die Zentralbanken haben weltweit die Zinsen spürbar erhöht. Dies hat zur Folge, dass die Zinsen auf Bankguthaben wieder deutlich positiv sind, aber auch die Zinssätze bei Aufnahme und Prolongation von Fremdkapital am Finanzierungsmarkt entsprechend angestiegen sind.

Ausblick

Die in Folge des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine stark gestiegene Inflationsrate ist rückläufig. Hinsichtlich der Inflationsrate prognostiziert das ifo-Institut für Deutschland durchschnittlich 2,2 % in 2024 und 1,8 % für 2025. Der prognostizierte Rückgang der Inflationsrate schürt die Hoffnung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in der zweiten Jahreshälfte 2024 damit beginnen könnte, den Leitzins langsam zu senken, was sich vor allem positiv auf die Fremdkapitalsätze, speziell in der Immobilienwirtschaft, auswirken sollte. Das ifo-Institut geht in seiner Frühjahrsprognose 2024 davon aus, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2024 nur um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen wird. Für 2025 rechnet man mit einem Anstieg um 1,5 %.

Die zukünftigen konjunkturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und die gegebenenfalls daraus resultierenden Implikationen auf das Immobilien-Portfolio des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sind weiterhin sehr aufmerksam zu beobachten. Zumindest in der Vergangenheit hat sich jedoch die Anlageklasse Immobilien gerade in Zeiten großer Unsicherheit und Krisen langfristig betrachtet als ein sehr gutes Investment erwiesen.

Immobilientransaktionen

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 fanden keine Immobilientransaktionen statt. Der Immobilienbestand blieb somit unverändert.

Vermietungssituation und Instandhaltungen

Die Vermietungsquote lag am Stichtag 31. März 2024 bei 95,1 %.

Wie in den vergangenen Jahren wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Immobilien umgebaut und modernisiert und in erforderlichem Maße instand gehalten. Das soll sicherstellen, dass sie auch künftig gut auf dem Vermietungsmarkt platziert werden können.

Wesentliche Neuvermietungen im Einzelhandel:

Stadt Straße Bisheriger Mieter Neuer Mieter
Bielefeld Stresemannstraße 3 Görtz Snipes SE (Interimsvermietung)
Köln Schildergasse 14-16 Bonita (Untervermietung an Rituals) Pandora Jewelry
Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche Hallhuber Mister Spex

In Bielefeld, Stresemannstraße 3, wurde für die von Görtz genutzten Flächen mit dem zur Deichmann-Gruppe gehörenden Streetwear-Filialisten Snipes ein Interimsmieter gefunden. Das inhabergeführte Familienunternehmen Deichmann ist Marktführer im deutschen und europäischen Schuhhandel. Es unterhält mittlerweile über 4.600 Filialen in 31 Ländern und beschäftigt weltweit rund 48.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

In der Immobilie in Köln, Schildergasse 14-16, wurde für die bisher von Bonita genutzten Einzelhandelsflächen mit Pandora Jewelry ein Mietvertrag geschlossen. Bonita hatte die Flächen bislang an den Kosmetikhersteller Rituals untervermietet. Der Schmuckhersteller Pandora Jewelry wurde im Jahre 1982 in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen gegründet. Das Unternehmen beschäftigt über 32.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vertreibt sein aus Armbändern, Charms, Ohrringen, Ketten, Ringen und Uhren bestehendes Schmucksortiment in über 6.500 Geschäften in mehr als 100 Ländern weltweit.

Nachmieter von Hallhuber in Rostock, Kröpeliner Straße 57 u.a., ist Mister Spex. Vor Mietbeginn wurden in der Bestandsimmobilie umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt. Mister Spex ist einer der führenden Optiker in Europa mit über 7,1 Millionen Kunden. Das Optikunternehmen betreibt über 70 Stores in Deutschland, Österreich, Schweden und der Schweiz sowie ein flächendeckendes Netzwerk aus über 300 Partneroptikern sowie Onlineshops in zehn Ländern.

Wesentliche Mietvertragsverlängerungen im Einzelhandel:

Stadt Straße Mieter
Berlin Neue Schönhauser Straße 10 /​ Rosenthaler Straße 46, 47 Kapten & Son
Berlin Neue Schönhauser Straße 10 /​ Rosenthaler Straße 46, 47 Fred Perry Limited
Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 Closed

Mit dem Mieter Kapten & Son konnte das bestehende Mietverhältnis in der Bestandsimmobilie in Berlin, Neue Schönhauser Straße 10 /​ Rosenthaler Straße 46, 47, verlängert werden. Kapten & Son ist eine junge, 2014 in Münster gegründete Lifestyle-Marke, die ihren Bekanntheitsgrad sukzessive über Influencer in den sozialen Medien steigert und Accessoires wie Uhren, Brillen und Rucksäcke vertreibt. Aktuell werden mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 7 Retail Stores in Deutschland beschäftigt.

Fred Perry Limited, weiterer Einzelhandelsmieter in der Immobilie in Berlin, Neue Schönhauser Straße 10 /​ Rosenthaler Straße 46, 47, hat das vereinbarte Optionsrecht ausgeübt, so dass sich die Mietvertragslaufzeit verlängert. Das Unternehmen mit Firmenhauptsitz in London wurde 1952 durch den britischen Tennis-Champion Fred Perry gegründet. Die Marke Fred Perry, die ursprünglich nur Tennisspieler ausstatten sollte, entwickelte sich im Laufe der Jahre zum Dresscode verschiedener Jugendbewegungen. Mitte der 1990er Jahre erreichte die Marke einen weiteren Bekanntheitsgrad durch bekannte Musikbands, die die Sportbekleidung als Streetwear populär machten. Das Firmenlogo der Fred Perry Marke ist der Lorbeerkranz, der auf alle Produkte gestickt, gewebt oder gedruckt wird. Das Label bietet klassische Damen- und Herrenbekleidung, Schuhe und Accessoires im mittleren Preissegment. 1995 wurde Fred Perry von seinem damaligen japanischen Lizenznehmer, der Hit Union Co Ltd, Osaka, übernommen. Die Marke wird in über 230 Shops weltweit vertrieben.

Nach Ausübung des Optionsrechtes hat sich die Mietvertragslaufzeit für die Einzelhandelsflächen verlängert. Closed ist seit 2014 Mieter der Ladenflächen in Köln, Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2. Die internationale Fashion Marke Closed kann auf eine lange Familientradition zurückblicken. Das 1978 von französischen Modemachern als Denim-Label gegründete Unternehmen ist seit Anfang der 1990er Jahre in Hamburg ansässig. Es werden derzeit mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Closed betreibt aktuell rund 50 eigene Shops und vertreibt seine Kollektionen bei über 1.200 Großhändlern in 32 Ländern weltweit.

Vergleichende Übersicht

Entwicklung der Renditen

Renditekennzahlen in % 31.03.2021 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2024
I. Bruttoertrag 4,7 4,9 4,5 4,6
Bewirtschaftungsaufwand -1,8 -1,3 -1,4 -1,1
Nettoertrag 2,9 3,6 3,1 3,5
Wertänderungen -5,2 -3,6 -0,1 0,0
Ausländische Ertragsteuern 0,1 -0,9 0,8 -0,1
Ausländische latente Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Darlehensaufwand -2,2 -0,9 3,8 3,4
Ergebnis nach Darlehensaufwand -3,3 -1,5 4,3 3,6
Währungsänderung 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtergebnis -3,3 -1,5 4,3 3,6
II. Liquidität -0,3 -0,4 0,5 3,1
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten -2,9 -1,4 3,7 3,5
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) -3,4 -2,2 3,4 3,0

Renditen
nach Ländern zum 31. März 2024

Renditekennzahlen in % Deutschland Niederlande Schweiz Gesamt
I. Immobilien
Bruttoertrag 4,8 3,9 3,9 4,6
Bewirtschaftungsaufwand -1,4 -0,2 -1,1 -1,1
Nettoertrag 3,4 3,7 2,8 3,5
Wertänderungen -0,7 2,2 -0,7 0,0
Ausländische Ertragsteuern 0,0 -0,1 -0,1 -0,1
Ausländische latente Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Darlehensaufwand 2,7 5,8 2,0 3,4
Ergebnis nach Darlehensaufwand 2,6 13,0 -8,4 3,6
Währungsänderung 0,0 0,0 1,9 0,0
Gesamtergebnis 2,6 13,0 -6,5 3,6
II. Liquidität 3,1
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 3,5
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 3,0

Erläuterungen

Die Ermittlung der Renditekennzahlen erfolgt gemäß Branchenstandard.

Immobilien

Von Bruttoertrag bis Ergebnis vor Darlehensaufwand wird als Bezugsbasis das durchschnittliche Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

Von Ergebnis nach Darlehensaufwand bis Gesamtergebnis wird als Bezugsbasis das durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres herangezogen.

Liquidität

Als Bezugsbasis wird das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten

Bezugsbasis ist das durchschnittliche Fondsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.

Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)

Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der „time weighted rate of return“-Methode.

Diese international anerkannte Standardmethode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung.

Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So ist die Vergleichbarkeit der Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds sichergestellt. Die Wertentwicklung wird auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte berechnet.

Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist gemäß § 10 des InvStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sich nach den Anlagebedingungen nur steuerbegünstigte, institutionelle Anleger beteiligen dürfen, die gemeinnützige, mildtätige etc. Zwecke verfolgen.

Hinweis

Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft.
Wert und Rendite einer Anlage im Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.

Kapitalinformationen
nach Ländern zum 31. März 2024

(anhand von 13 Monatsendwerten berechnete Durchschnittszahlen) Deutschland Niederlande Schweiz Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Direkt gehaltene Immobilien 169.666 56.557 6.946 233.169
Liquidität 33.092
Kreditvolumen 58.730
Fondsvermögen (netto) 206.122

Übersicht Bewertung
nach Ländern zum 31. März 2024

Informationen zu Wertänderungen Deutschland Niederlande Schweiz Gesamt
(stichtagsbezogen in Fondswährung) TEUR TEUR TEUR TEUR
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 164.575 56.425 6.502 227.502
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio (Gutachten 1) 7.924 2.217 254 10.395
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio (Gutachten 2) 8.023 2.209 254 10.486
Positive Wertänderungen laut Gutachten 5.025 1.825 26 6.876
Negative Wertänderungen laut Gutachten -5.175 -275 -27 -5.477
Wertänderungen laut Gutachten insgesamt -150 1.550 -1 1.399
Sonstige positive Wertänderungen 50 0 0 50
Sonstige negative Wertänderungen -1.068 -314 -48 -1.430
Sonstige Wertänderungen insgesamt -1.018 -314 -48 -1.380
Positive/​negative Wertänderungen insgesamt -1.168 1.236 -49 19

Erläuterungen

Die Daten sind stichtagsbezogen und in absoluten Zahlen angegeben. Es sind nur Daten von Immobilien eingeflossen, die sich zum Berichtsstichtag im Fondsvermögen befanden.

In der Position „Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio“ sind die zum Berichtsstichtag aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt. Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von mindestens zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert aus den beiden Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt.

Die Position „Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio“ bezeichnet die Summe der in den Verkehrswertgutachten für die einzelnen Immobilien angegebenen Roherträge.

Die Position „Wertänderungen laut Gutachten insgesamt“ umfasst die positiven oder negativen Wertänderungen, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller Auf- und Abwertungen im Berichtszeitraum entstanden ist.

Die Position „Sonstige Wertänderungen insgesamt“ gibt die positiven oder negativen Wertänderungen an, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller „Sonstigen positiven/​negativen Wertänderungen“ im Berichtszeitraum entstanden sind. Es sind sämtliche Änderungen im Buchwert der Immobilien enthalten, wie z.B. Abschreibungen von Anschaffungsnebenkosten.

Der Verkehrswert der Immobilie in der Schweiz wurde zum jeweiligen Devisenkurs des Berichtsstichtages (1 EUR = 0,97660 CHF) umgerechnet.

Vermietungsinformationen
zum 31. März 2024

Nutzungsarten nach Jahresmietertrag in %
(stichtagsbezogen auf Basis der Jahresnettosollmiete)
Deutschland Niederlande Schweiz Gesamt
Handel/​Gastronomie 74,4 98,8 73,8 79,6
Büro/​Praxis 15,3 26,2 12,3
Wohnen 3,4 1,2 2,9
Stellplätze 2,5 1,9
Andere 4,4 3,3
Leerstand in %
(stichtagsbezogen auf Basis der Jahresbruttosollmiete)
Handel/​Gastronomie 4,0 3,1
Büro/​Praxis 1,7 1,4
Andere 0,5 0,4
Vermietungsquote in %
(stichtagsbezogen auf Basis der Jahresbruttosollmiete)
93,8 100,0 100,0 95,1
Restlaufzeit der Mietverträge in %
(stichtagsbezogen auf Basis der Jahresnettosollmiete)
unbefristet 7,7 1,2 5,9 6,1
2024 2,4 0,0 3,5 1,8
2025 15,8 18,3 16,0
2026 9,3 9,0 7,1
2027 13,9 13,0 4,3 13,4
2028 23,2 17,2
2029 14,8 77,3 13,1
2030 12,2 9,0
2031 0,7 0,5
2032
2033
2034 + 67,5 15,8

Erläuterungen

Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen.

Nutzungsarten

Die Jahresmieterträge pro Nutzungsart werden in Prozent der Jahresnettosollmiete angegeben. Die Quoten pro Nutzungsart sind jeweils bezogen auf die gesamte Jahresnettosollmiete in der einzelnen Ländern. Die Jahresnettosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder die für leerstehende Flächen in einem Verkehrswertgutachten als nachhaltig erzielbar eingeschätzte Jahresmiete berücksichtigt.

Leerstand/​Vermietungsquote

Die Leerstandsquote wird auf der Basis der Jahresbruttosollmiete, d.h. inklusive aller Mietnebenkosten, berechnet. Die Leerstände werden in Prozent der Jahresbruttosollmiete, aufgeliedert nach Ländern und Nutzungsarten, angegeben. Die Jahresbruttosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten inklusive aller Mietnebenkosten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder es wird die gutachterliche Bewertungsmiete angesetzt. Hinzu addiert werden die vor dem Leerstand vertraglich umgelegten Mietnebenkosten. Eventuell berechnete Umsatzsteuer wird nicht in die Bruttosollmiete einbezogen. Ferner wird die Vermietungsquote in Prozent angegeben. Die Vermietungsquote und die Leerstandsquote sind bezogen auf die Jahresbruttosollmieten der Immobilien in der einzelnen Ländern. Die in der Spalte „Gesamt“ genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahresbruttosollmiete des gesamten Immobilienportfolios.

Restlaufzeit der Mietverträge

Die Angaben zur Restlaufzeit der Mietverträge erfolgen in Prozent der gesamten Jahresnettovertragsmieten. Optionen zur Mietvertragsverlängerung gelten – bis zur konkreten Ausübung – als nicht wahrgenommen.

Entwicklung des Fondsvermögens
vom 01. April 2023 bis 31. März 2024

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 206.487.052,87
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -3.864.286,00
a) Ausschüttung laut Jahresbericht des Vorjahres -3.864.286,00
2. Mittelzufluss (netto) -6.283.674,56
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 679.478,08
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -6.963.152,64
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 623.383,69
3a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten
– davon bei Immobilien -1.430.041,21
4. Ergebnis des Geschäftsjahres1) 6.864.373,60
– davon nicht realisierte Gewinne2) 8.367.461,10
– davon nicht realisierte Verluste2) -6.902.462,06
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 202.396.808,39

1) Die Zusammensetzung der Position „Ergebnis des Geschäftsjahres“ wird in der Ertrags- und Aufwandsrechnung erläutert.
2) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Ebenfalls enthalten sind nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 16 TEUR.

Kredite und Währungspositionen
zum 31. März 2024

Übersicht Kredite Kreditvolumen
(Direkt)
in % des Verkehrswertes aller Immobilien
TEUR
Euro-Kredite 12.500 5,5
Euro-Kredite (Ausland) 40.000 17,6
CHF-Kredite 6.144 2,7
Gesamt 58.644 25,8

Devisenkurs 28. März 2024 1 EUR = 0,9968 CHF

Kreditvolumina nach Laufzeit der Zinsfestschreibung (Restlaufzeit) in % des Verkehrswertes aller Immobilien
Unter 1 Jahr 0,4
1 – 2 Jahre
2 – 5 Jahre 16,2
5 – 10 Jahre 9,2
Über 10 Jahre
Übersicht
Währungspositionen
Offene Währungspositionen zum Berichtsstichtag in % des Fondsvermögens (netto) pro Währungsraum
TEUR
CHF 981 0,5
Gesamt 981 0,5

Vermögensübersicht
zum 31. März 2024

Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).

Devisenkurs 28. März 2024: 1 EUR = 0,97660 CHF

EUR EUR EUR Anteil am
Fondsvermögen
in %
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien (siehe Vermögensaufstellung Teil I)
1. Geschäftsgrundstücke 221.027.150,32 109,2
– davon in Fremdwährung 6.502.150,32
2. Gemischtgenutzte Grundstücke 6.475.000,00 3,2
Zwischensumme 227.502.150,32 112,4
– davon in Fremdwährung 6.502.150,32
II. Liquiditätsanlagen
Bankguthaben 29.669.608,73 14,7
– davon in Fremdwährung 484.018,30
Zwischensumme 29.669.608,73 14,7
– davon in Fremdwährung 484.018,30
III. Sonstige Vermögensgegenstände (siehe Vermögensaufstellung Teil III)
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 1.366.971,04
– davon in Fremdwährung 4.294,46
2. Zinsansprüche 58.061,29
3. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien 5.167.385,74
(siehe Vermögensaufstellung Teil II)
– davon in Fremdwährung 329.304,58
4. Andere 191.883,81
– davon in Fremdwährung 145,41
Zwischensumme 6.784.301,88 3,3
insgesamt in Fremdwährung 333.744,45
Summe der Vermögensgegenstände 263.956.060,93 130,4
B. Schulden
IV. Verbindlichkeiten aus (siehe Vermögensaufstellung Teil III)
1. Krediten -58.643.764,08
– davon in Fremdwährung -6.143.764,08
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -6.421,71
3. Grundstücksbewirtschaftung -2.245.991,56
– davon in Fremdwährung 730,59
4. anderen Gründen -654.811,44
– davon in Fremdwährung -187.477,40
Zwischensumme -61.550.988,79 30,4
insgesamt in Fremdwährung -6.330.510,89
V. Rückstellungen -8.263,75 0,0
– davon in Fremdwährung -8.263,75
Summe der Schulden -61.559.252,54 30,4
C. Fondsvermögen 202.396.808,39 100,0

Vermögensaufstellung Teil I

Immobilienverzeichnis zum 31. März 2024

Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung Erwerbs-
datum
Bau-/​
Umbaujahr
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
1. Deutschland
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ G L 48 % B 41 % S W 07/​2011 1910/​95/​96
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 G L 94 % S 09/​2017 1976/​93/​2015
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 G L 100 % 03/​2012 1900/​Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg/​2010/​11
99084 Erfurt Fischmarkt 18 W/​G L 76 % E/​G W 09/​2020 14. Jahrhundert/​ 1999/​2000/​20
24937 Flensburg Holm 70 G L 99 % S 10/​2015 16. Jahrhundert/​2015
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​ G L 96 % S E/​G 04/​2018 1956/​2011/​12
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 G L 83 % B 12/​2016 1907/​Wiederaufbau
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 G L 88 % B S 10/​2022 1955/​2001/​02
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 G L 45 % B 44 % S W 09/​2015 Ursprungsbaujahr 1951/​87/​90/​2008/​13
50667 Köln Schildergasse 14-16 G L 72 % B S W 06/​2018 1929/​Wiederaufbau 1949
50667 Köln Schildergasse 55a G L 99 % S 12/​2017 Ursprungsbaujahr unbekannt, Wiederaufbau 1949/​64/​2017
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 G L 78 % B S W 03/​2014 1906/​96/​98/​2002/​13
26122 Oldenburg Achternstraße 52 G L 94 % S W 10/​2012 1888/​1980/​2007
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche G L 63 % B E/​G 03/​2013 2001/​17/​18
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 G L 90 % B 09/​2014 1950/​64/​95/​96/​2011
2. Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 G L 100 % 01/​2017 1900/​2001/​08
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 G L 94 % W 12/​2022 1877/​2014/​15
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 G L 100 % 12/​2013 2013
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 G L 74 % B 26 % 07/​2020 1855/​2011/​16/​18
III. Immobilienvermögen gesamt
Lage des Grundstücks Grundstücksgröße Nutzfläche Gewerbe Nutzfläche Wohnen Ausstattung-
smerkmale
m2 m2 m2
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
1. Deutschland
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ 1.648 3.185 1.031 PA
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 1.3591) 2.747 (T)KA, PA
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 344 959 135 (T)KA, PA
99084 Erfurt Fischmarkt 18 1.028 633 666
24937 Flensburg Holm 70 434 552 (T)KA, PA
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​ 1972) 542 (T)KA, PA
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 261 1.130 (T)KA, PA
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 620 2.391 (T)KA, PA
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 441 1.494 57 (T)KA, PA
50667 Köln Schildergasse 14-16 184 556 167 (T)KA, PA
50667 Köln Schildergasse 55a 280 761 (T)KA, PA
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 1.452 6.085 259 (T)KA, LA, PA
26122 Oldenburg Achternstraße 52 438 340 246 (T)KA
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche 4.259 12.254 (T)KA, LA, PA
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 420 1.559 (T)KA, LA, PA
2. Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 191 331 (T)KA
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 133 243 111 (T)KA
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 1.300 5.088 (T)KA, LA, PA
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 99 354 (T)KA
III. Immobilienvermögen gesamt
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter
Lage des Grundstücks Verkehrswert Gutachten/​Kaufpreis Arithmetischer Mittelwert beider Verkehrswerte Anteil am Fondsvermögen
Nr. 1 Nr. 2
EUR EUR EUR %
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
1. Deutschland
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ 30.850.000 30.800.000 30.825.000 15,2
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 2.000.000 4.150.000 3.075.000 1,5
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 3.450.000 3.600.000 3.525.000 1,7
99084 Erfurt Fischmarkt 18 6.600.000 6.350.000 6.475.000 3,2
24937 Flensburg Holm 70 6.100.000 6.450.000 6.275.000 3,1
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​ 7.800.000 7.850.000 7.825.000 3,9
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 15.250.000 14.650.000 14.950.000 7,4
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 10.000.000 10.100.000 10.050.000 5,0
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 6.650.000 6.700.000 6.675.000 3,3
50667 Köln Schildergasse 14-16 8.550.000 9.500.000 9.025.000 4,5
50667 Köln Schildergasse 55a 14.200.000 14.100.000 14.150.000 7,0
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 16.600.000 17.150.000 16.875.000 8,3
26122 Oldenburg Achternstraße 52 3.000.000 3.200.000 3.100.000 1,5
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche 27.100.000 26.000.000 26.550.000 13,1
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 5.050.000 5.350.000 5.200.000 2,6
2. Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 9.400.000 8.250.000 8.825.000 4,4
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 10.750.000 10.050.000 10.400.000 5,1
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 35.000.000 39.400.000 37.200.000 18,4
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 6.553.348 6.450.952 6.502.150 3,2
III. Immobilienvermögen gesamt 227.502.150
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter
Lage des Grundstücks Gutachterliche Bewertungsmiete Gutachten Restnutzungsdauer Gutachten
Nr.1 Nr. 2 Nr. 1 Nr. 2
EUR EUR in Jahren in Jahren
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
1. Deutschland
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ 1.182.647 1.244.259 44 44
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 726.743 723.943 50 48
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 180.000 180.000 43 43
99084 Erfurt Fischmarkt 18 281.368 287.848 46 46
24937 Flensburg Holm 70 246.185 276.277 51 51
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​ 253.918 275.276 48 58
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 527.915 521.384 51 51
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 436.931 429.659 48 48
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 339.470 334.372 41 41
50667 Köln Schildergasse 14-16 319.674 319.674 49 43
50667 Köln Schildergasse 55a 432.000 432.000 48 46
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 862.447 834.663 50 50
26122 Oldenburg Achternstraße 52 176.956 199.756 33 33
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche 1.641.959 1.629.127 47 47
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 315.425 334.962 45 48
2. Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 293.550 285.000 42 42
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 396.539 396.586 43 43
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 1.527.210 1.527.210 59 59
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 253.881 253.881 46 46
III. Immobilienvermögen gesamt
Lage des Grundstücks Fremdfinanzie-
rungsquote
Leerstandsquote zum Stichtag Restlaufzeit der Mietverträge
% % in Jahren
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
1. Deutschland
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ 3,4 4,3
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 2,0
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11
99084 Erfurt Fischmarkt 18 6,3
24937 Flensburg Holm 70 4,8
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​ 99,6
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 5,4
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 31,7 5,4
50667 Köln Schildergasse 14-16 1,9
50667 Köln Schildergasse 55a 88,3 3,5
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 2,1 3,7
26122 Oldenburg Achternstraße 52 1,4
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​ Hinter Lange Straße 32-35 /​ Bei der Jakobikirche 0,6 3,0
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 3,0
2. Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 85,0 3,5
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 81,7 0,9
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 64,5 23,9
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 94,5 4,5
III. Immobilienvermögen gesamt

1) Teilfläche von 1.303 m2 Erbbaurecht

2) Davon 33/​501 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlich mit den angrenzenden Nachbar- und Fremdgrundstücken genutzten Innenhof Lage des Grundstücks Übergang von Nutzen und Lasten Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter

Erläuterungen

Art des Grundstücks

G = Geschäftsgrundstück, W/​G = Gemischtgenutztes Grundstück

Art der Nutzung

B = Büro, L = Laden, S = Sonstige, E/​G = Stellplatz/​Garage, W = Wohnen

Ausstattungsmerkmale

(T)KA = (Teil)Klimaanlage, LA = Lastenaufzug, PA = Personenaufzug

Verkehrswert/​Kaufpreis

Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert der beiden Verkehrswerte in das Fondsvermögen eingestellt.

Sofern Immobilien im Berichtszeitraum neu erworben wurden und bis zum Stichtag keine Nachbewertung durch zwei externe Bewerter zu erstellen war, wird hier der Kaufpreis (exklusive Anschaffungsnebenkosten) angegeben.

In seiner Bewertung berücksichtigt der jeweilige Bewerter ggf. Abschläge für noch nicht ausgeführte, aber erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Abschläge für noch ausstehende Baukosten, wenn er eine Immobilie bewertet, die sich bautechnisch in einer Projektentwicklung befindet.

Jahresrohertrag/​Bewertungsmiete

Unter der Position Jahresrohertrag/​Bewertungsmiete ist die vom jeweiligen Bewerter angesetzte Miete zum Stichtag der letzten Bewertung angegeben. Abweichungen zu den aktuell vereinbarten tatsächlichen Mieten sind möglich. Im Umbau befindliche Immobilien werden mit ihrem voraussichtlichen Wert zum Zeitpunkt der Fertigstellung dargestellt.

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die vom Bewerter festgestellte wirtschaftliche Restnutzungsdauer zum Stichtag der letzten Bewertung.

Fremdfinanzierungsquote

Die Fremdfinanzierungsquote stellt die aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel für die Immobilienanlagen dar. Diese berechnet sich als Verhältnis (in %) der aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel zum arithmetischen Mittel der Verkehrswerte der Immobilie.

Leerstandsquote

Die Leerstandsquote ist bezogen auf die Jahresbruttosollmiete aus der einzelnen Immobilie. Sie stellt gleichzeitig eine Nutzungsentgeltausfallquote gemäß § 249 KAGB dar. Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen.

Restlaufzeit

Angegeben ist die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge für das Objekt in Jahren. Basis für die Gewichtung ist der Anteil der einzelnen Mieterträge an der gesamten Nettosollmiete aus dem Objekt. Unbefristete Verträge werden hier nicht berücksichtigt.

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe
von Immobilien zur Vermögensaufstellung zum 31. März 2024

Lage des Grundstücks Übergang von Nutzen und Lasten
I. Käufe
II. Verkäufe

Vermögensaufstellung Teil II

Anschaffungsnebenkosten zum 31. März 2024

Lasten (ANK) gesamt in
1. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung Deutschland
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 09/​2017 8.280.000 1.229.479
99084 Erfurt Fischmarkt 18 09/​2020 6.798.935 809.396
24937 Flensburg Holm 70 10/​2015 6.736.072 798.107
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187 04/​2018 10.290.208 928.182
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 12/​2016 15.000.000 985.766
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 10/​2022 10.077.614 657.386
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 09/​2015 6.300.000 518.081
50667 Köln Schildergasse 14-16 06/​2018 10.000.000 806.786
50667 Köln Schildergasse 55a 12/​2017 22.486.000 2.460.255
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 03/​2014 13.000.000 1.071.144
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35 /​ Bei der Jakobikirche 03/​2013 21.420.695 1.969.468
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 09/​2014 4.450.000 489.852
Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 01/​2017 15.225.000 1.469.670
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 12/​2022 10.181.500 981.417
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 12/​2013 36.650.000 1.026.347
2. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Fremdwährung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 07/​2020 6.420.2331) 526.896
3. Gesamt
Steuern in EUR Kosten in EUR Kaufpreises in %
1. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung Deutschland
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 888.160 341.319 14,8
99084 Erfurt Fischmarkt 18 470.562 338.834 11,9
24937 Flensburg Holm 70 481.248 316.859 11,8
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187 595.509 332.673 9,0
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 819.894 165.872 6,6
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 537.011 120.375 6,5
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 447.997 70.084 8,2
50667 Köln Schildergasse 14-16 697.060 109.726 8,1
50667 Köln Schildergasse 55a 1.547.041 913.214 10,9
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 511.571 559.573 8,2
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35 /​ Bei der Jakobikirche 1.183.038 786.430 9,2
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 275.081 214.771 11,01
Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 913.692 555.978 9,7
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 826.114 155.303 9,6
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 20.482 1.005.865 2,8
2. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Fremdwährung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 218.887 308.009 8,2
3. Gesamt 1.434.486
Abgeschriebene ANK in EUR Verbleibende ANK in EUR Abschreibungsdauer
1. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung Deutschland
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 122.948 420.072 3,5
99084 Erfurt Fischmarkt 18 80.940 519.368 6,5
24937 Flensburg Holm 70 79.811 119.716 1,5
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187 92.818 370.661 4,1
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 98.577 263.227 2,8
76133 Karlsruhe Kaiserstraße 195, 197 65.739 558.778 1,5
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 /​ Große Brinkgasse 2 51.808 73.395 1,5
50667 Köln Schildergasse 14-16 80.679 336.161 4,2
50667 Köln Schildergasse 55a 246.025 901.728 3,7
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 98.398 0
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57 /​Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35 /​ Bei der Jakobikirche 1.400 0
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 48.985 20.411 0,4
Niederlande
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 146.967 404.003 2,8
1071 CD Amsterdam P.C. Hooftstraat 126 98.142 850.561 8,7
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 68.561 0
2. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Fremdwährung
Schweiz
4001 Basel Freie Straße 8 52.690 329.305 6,3
3. Gesamt 5.167.386

1) Der Kaufpreis betrug 6.270 TCHF; umgerechnet zum Devisenkurs per Stichtag 28. März 2024: 1 EUR = 0,97660 CHF

Erläuterungen

Unter der Position „Anschaffungsnebenkosten“ sind diejenigen Nebenkosten aufgeführt, die zum Berichtsstichtag noch nicht abgeschrieben waren, weil sich das erworbene Objekt noch im Fondsvermögen befand und die Abschreibungsphase seit Erwerb noch nicht abgelaufen war. Die Anschaffungsnebenkosten werden laut § 248 Abs. 3 KAGB linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

Vermögensaufstellung Teil III

Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen,
zusätzliche Erläuterungen zum 31. März 2024

Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF). Devisenkurs 28. März 2024: 1 EUR = 0,97660 CHF

A. Vermögensgegenstände EUR EUR EUR Anteil am
Fondsvermögen
in %
III. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 1.366.971,04 0,7
– davon in Fremdwährung 4.294,46
– davon Betriebskostenvorlagen 1.241.713,72
– davon Mietforderungen 125.257,32
2. Zinsansprüche 58.061,29 0,0
3. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien 5.167.385,74 2,6
(siehe Vermögensaufstellung Teil II) 329.304,58
– davon in Fremdwährung
4. Andere 191.883,81 0,1
– davon in Fremdwährung 145,41
– davon Forderungen gegen Versicherungen aus Schadensfällen 85.938,07
– davon Forderungen aus einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für bereits gezahlte Erbbauzinsen 67.511,83
– davon Steuererstattungsansprüche gegen Finanzbehörden 34.583,20
– davon sonstige Forderungen 3.446,34
– davon Forderungen aus Weiterbelastungen von Aufwendungen 404,37
B. Schulden
IV. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -58.643.764,08 29,0
– davon in Fremdwährung -6.143.764,08
– davon besicherte Kredite (§ 260 Abs. 3 KAGB) -58.643.764,08
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -6.421,71 0,0
3. Grundstücksbewirtschaftung -2.245.991,56 1,1
– davon in Fremdwährung 730,59
– davon Vorauszahlungen von Nebenkosten -1.335.826,14
– davon Verbindlichkeiten aus Mietsicherheiten -800.400,26
– davon Vorauszahlungen von Mieten -98.274,62
– davon Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten -11.490,54
4. anderen Gründen -654.811,44 0,3
– davon in Fremdwährung -187.477,40
– davon Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen -455.963,44
– davon Steuerverbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden -105.814,74
– davon Verbindlichkeiten aus Fondsverwaltungsvergütung -68.603,00
– davon Verbindlichkeiten aus Verwahrstellenvergütung -24.430,26
B. Schulden
V. Rückstellungen -8.263,75 0,0
– davon in Fremdwährung -8.263,75
– davon für Steuern -8.263,75
C. Fondsvermögen 202.396.808,39 100,0
Umlaufende Anteile (Stück) 1.874.000
Anteilwert (EUR) 108,00

Ertrags- und Aufwandsrechnung
vom 01. April 2023 bis 31. März 2024

Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).

EUR EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 1.012.926,12
2. Sonstige Erträge1) 487.797,72
– davon in Fremdwährung 2.513,32
3. Erträge aus Immobilien 10.123.744,82
– davon in Fremdwährung 266.580,90
Summe der Erträge 11.624.468,66
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten -2.294.039,39
a) davon Betriebskosten -348.386,29
– davon in Fremdwährung -4.746,99
b) davon Instandhaltungskosten -1.086.557,37
– davon in Fremdwährung -3.783,80
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung2) -445.545,67
– davon in Fremdwährung -4.792,98
d) davon sonstige Kosten3) -413.550,06
– davon in Fremdwährung -36.066,41
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten -266.237,86
3. Ausländische Steuern -65.669,02
– davon in Fremdwährung -8.091,82
4. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.822.696,35
– davon in Fremdwährung -197.042,85
5. Verwaltungsvergütung4) -824.737,00
6. Verwahrstellenvergütung -87.076,35
7. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 5) -24.201,60
8. Sonstige Aufwendungen -217.052,84
– davon in Fremdwährung -200.800,02
Summe der Aufwendungen -5.601.710,41
III. Ordentlicher Nettoertrag 6.022.758,25
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich6) -623.383,69
IV. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.399.374,56
V. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.464.999,04
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne7) 8.367.461,10
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste7) -6.902.462,06

1) Die sonstigen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 200 TEUR, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Mietforderungen mit 193 TEUR sowie Erträge aus Zahlungseingängen auf bereits abgeschriebene Forderungen von 28 TEUR.
2) Davon eigene Aufwendungen gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. c) Besondere Anlagebedingungen 427 TEUR
3) In der Position sonstige Kosten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Abschreibungen auf Mietforderungen und sonstige Forderungen in Höhe von 235 TEUR, Rechts- und Steuerberatungskosten mit 76 TEUR, Rechenzentrumsgebühren von 32 TEUR und Nebenkosten der Kreditfinanzierung in Höhe von 31 TEUR enthalten.
4) Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 14 Abs. 1 Besondere Anlagebedingungen
5) Gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. g) und h) Besondere Anlagebedingungen
6) Im Ertragsausgleich sind ebenfalls Ertragsausgleichsposten in Höhe von -450 TEUR enthalten, die sich auf die Jahresvorträge beziehen.
7) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr, davon entfallen 1.430 TEUR auf die Abschreibung der Anschaffungsnebenkosten. Ebenfalls enthalten sind nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 16 TEUR.

Verwendungsrechnung
zum 31. März 2024

Gesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 20.352.769,37 10,86
1. Vortrag aus dem Vorjahr 14.953.394,81 7,98
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.399.374,56 2,88
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 16.604.769,37 8,86
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB 536.459,31 0,29
2. Vortrag auf neue Rechnung 16.068.310,06 8,57
III. Gesamtausschüttung 3.748.000,00 2,00

Erläuterungen

Am 02. Mai 2024 (Ex-Tag) wurde eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/​2024, wie im Vorjahr, in Höhe von 2,00 EUR je Anteil vorgenommen. Die Valutierung der Ausschüttung und damit die Belastung des Fondskontos erfolgten zwei Bankarbeitstage nach dem Ex-Tag, also am 06. Mai 2024.

Anhang

gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Anteilwert und -umlauf

Zum 31. März 2024 waren 1.874.000 Anteile im Umlauf. Der Rücknahmepreis/​Anteilwert betrug 108,00 EUR.

Angaben zu den angewendeten Bewertungsverfahren

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten (Immobilien) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft externe Bewerter in ausreichender Zahl. Ein Bewerter hat die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Vermögensgegenstände gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB (Immobilien) werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

2. Ankaufsbewertungen

Die Ankaufsbewertung von Immobilien wird bis zu einer Größe von 50 Mio. EUR von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorgenommen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Immobilien werden im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

3. Regelbewertungen

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Immobilien werden stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchgeführt.

In der Vermögensaufstellung ist für jede Immobilie mit Wertermittlungsstichtag der arithmetische Mittelwert aus beiden unabhängig voneinander ermittelten Verkehrswerten zu berücksichtigen.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist.

II. Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten. Überdies wendet die Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlagen, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

Insbesondere werden Zinsen aus Liquiditätsanlagen, Erträge aus Immobilien, Aufwendungen für ausländische Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle periodengerecht abgegrenzt.

1. Bankguthaben

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert bewertet.

2. Forderungen

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

3. Anschaffungsnebenkosten

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre, in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Die Abschreibungen mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1 wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

5. Rückstellungen

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgen nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung.

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei einer im Ausland gelegenen Immobilie werden Rückstellungen für die Steuern berücksichtigt, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates.

Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, werden auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt kein darüberhinausgehender Wertansatz.

III. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des von der Europäischen Zentralbank ermittelten Devisenkurses (EZB-Referenzkurs) der Währung des Stichtages in Euro umgerechnet.

IV. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle zu den in § 13 Abs. 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen genannten Zeitpunkten zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.

Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und der sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen zu ermitteln.

Liquiditätsrisikomanagement

Die Gesellschaft hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen:

Unter Berücksichtigung der Anlagebedingungen und der aktuellen Anlagestrategie ergibt sich derzeit folgendes Liquiditätsprofil des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds: Bankguthaben (Tages- und /​ oder Termingelder).

Bei der Überwachung der angemessenen Liquiditätshöhe und des Liquiditätsprofils setzt die Gesellschaft Liquiditätsmessvorkehrungen und -verfahren sowie Verfahren zur Liquiditätssteuerung ein.

Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.

Für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds wird über die gesetzliche/​vertragliche Mindestliquiditätsquote von 5 %, eine dauerhafte Liquiditätsquote von 10 % angestrebt. Die Gesellschaft legt für den Fonds adäquate Limits für die Liquidität fest. Vorübergehende Schwankungen sind möglich. Die Gesellschaft trifft Liquiditätsvorkehrungen und hat ein Liquiditätsverfahren umgesetzt, um quantitative und qualitative Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des Fonds haben.

Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Liquiditätsrisikos mittels eines standardisierten Liquiditätstools. Darüber hinaus erfolgt einmal im Quartal eine Überprüfung durch die Abteilung Risikomanagement/​Bau- und Projektcontrolling. Die Überprüung wird anhand eines Übersichtsblattes zur Prüfung von gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzen dokumentiert.

Zum Liquiditätsmanagement wird ein Excel-basiertes Liquiditäts-Reporting genutzt. Das regelmäßige Liquiditäts-Reporting bietet einen Überblick über den aktuellen Liquiditäts-Status sowie den Cashflow eines jeden Fonds. Darüber hinaus kann die Entwicklung der Bankguthaben vor und nach Zu- und Abfluss des Cashflows nachvollzogen sowie die Anlagegrenzprüfung durchgeführt werden.

Die Gesellschaft führt regelmäßig, mindestens quartalsweise Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Im Rahmen der Richtlinie 2011/​61/​EU Artikel 16 Abs. 1 Unterabsatz 2 führt die Gesellschaft zusätzliche Liquiditätsstresstests durch, mit denen sie Liquiditätsrisiken der Fonds bewerten kann. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf allgemeines Anlegerverhalten, Marktentwicklungen, etc. einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Fonds sowie atypische Rücknahmeforderungen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Auswirkungen auf Nachschussforderungen, Besicherungsanforderungen oder Kreditlinien. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds in einer der Art des Fonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote/​Total Expense Ratio (TER) in % 0,6
Erfolgsabhängige Vergütung (für das Vorjahr) in % Nicht in den Anlagebedingungen vereinbart.
Pauschalgebühr an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder an Dritte Nicht in den Anlagebedingungen vereinbart.
Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen, die der Kapitalverwaltungsgesellschaft zufließen Keine
Wiederkehrende Vermittlungsentgelte (sog.„Vermittlungsfolgeprovisionen“), die die Kapitalverwaltungsgesellschaft aus an sie gezahlte Verwaltungsvergütungen gewährt Keine
Vom Sondervermögen im Berichtszeitraum gehaltene andere Investmentanteile Keine
Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden. Keine
Transaktionsabhängige Vergütung
in % 0,0
in TEUR 1
– davon für Immobilienerwerbe in TEUR 1
Transaktionskosten Keine
Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen
Erträge: Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen in TEUR 200
Erträge: Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in TEUR 193
Aufwendungen: Bewertungskosten in TEUR 201

Erläuterungen

Die Gesamtkostenquote /​ Total Expense Ration (TER) gibt an, wie stark das Netto-Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die Kosten des Bewerterausschusses sowie die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. Die Gesamtkostenquote weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und führt damit zu Ergebnissen, die internationalen Standards für Kostentransparenz entsprechen. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode.

Die transaktionsabhängige Vergütung drückt die Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus, welche die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 2 der Besonderen Anlagebedingungen erhalten hat. Die transaktionsabhängige Vergütung kann für den Erwerb, die Bebauung, den Umbau oder die Veräußerung von Immobilien anfallen. Sie schwankt über die Lebensdauer eines Fonds naturgemäß stark; daraus können keine Rückschlüsse auf die Performance gezogen werden. Gemäß den Anlagerichtlinien des Fonds beträgt die Vergütung für An- und Verkäufe 1 % des jeweiligen Nettokaufpreises und ist mit Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällig.

Immobilienerwerbe und -veräußerungen sind mit Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerentgelte, Notar- und Grundbuchgebühren u. a.) verbunden. Angegeben werden die Transaktionskosten für diejenigen Transaktionen, die mit einem Übergang von Nutzen und Lasten im Berichtsjahr verbunden waren. Es werden alle bisher angefallenen Transaktionskosten für die betreffenden Transaktionen angegeben, auch wenn diese bereits in Vorjahren angefallen sein sollten.

Alle sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind Teil der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sind solche Erträge und Aufwendungen, die mindestens 50 % der Position sonstige Erträge /​ sonstige Aufwendungen ausmachen.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde das Verkaufsprospekt des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds aufgrund der geänderten Fassungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (SFDR), welche teilweise Anpassungen des ESG-Anhangs erforderte, angepasst.

Angaben zur Mitarbeitervergütung und Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verwaltete die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sowie 17 weitere Immobiliensondervermögen (AIF).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023:

An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden insgesamt Festvergütungen in Höhe von 13.703.432,67 EUR gezahlt. Die Gesellschaft gewährte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine variablen Vergütungsbestandteile, die in irgendeiner Form an den Kennzahlen und/​oder den Erfolg (Gewinn, Erträge u.a.) des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds oder eines der anderen Sondervermögen (AIF) gekoppelt und/​oder daran ausgerichtet sind.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug 156.

Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft ist keine Gewinnbeteiligung am Erfolg des verwalteten Sondervermögens (Carried Interest) vereinbart.

Anhand der Definition des § 37 KAGB i.V.m. Punkt VI der ESMA-Leitlinie für die solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD hat die Gesellschaft diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifiziert, die als sogenannte Risktaker in Frage kommen. Alle als Risktaker identifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekleiden eine Führungsposition.

Insgesamt wurden an die Risktaker Vergütungen in Höhe von 2.925.118,55 EUR geleistet.

Zusätzliche Informationen gemäß § 300 KAGB

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten1) 0,0 %
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB konservativ
Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB Reduzierung ab 01.01.2015
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß Reduzierung von 200 % auf 160 %
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 116,0 %
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß Reduzierung von 200 % auf 160 %
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 130,4 %

1) Für in Deutschland nach dem KAGB aufgelegte AIF ist hier aktuell „0 %“ auszuweisen.
Gemäß Art. 1 Abs. 5 AIFM-VO müssen sich derartige besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des Fonds beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken (z. B. „side pockets“-Regeln, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Gesetzliche Rücknahmeaussetzungen (unter normalen und außergewöhnlichen Umständen), die mit dem Anleger in den Anlagebedingungen vereinbart sind, sind hiervon nicht erfasst. Dies gilt ebenso für Rücknahmeaussetzung eines Zielfonds. Auch allein die Qualifizierung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand (z. B. Immobilie) genügt für einen Ausweis nicht.

 

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2024, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 07. Juni 2024

 

gez. Möllenkamp

gez. Drotleff

Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Oppenheimstraße 9

50668 Köln

Telefon (0221) 77204 – 0

Telefax (0221) 77204 – 40

E-Mail: info@aachener-grund.de

Internet: www.aachener-grund.de

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