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BIB Sustainable Finance (SICAV) Strassen, Luxemburg – Jahresbericht zum 31. Dezember 2023 BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III LU1106543249

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rawpixel (CC0), Pixabay

BIB Sustainable Finance (SICAV)

Strassen, Luxemburg

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

R.C.S. Luxembourg B 240906

IPConcept

R.C.S. Luxembourg B 82183

Investmentfonds gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung in der Rechtsform einer Société d‘Investissement à Capital Variable (SICAV)

BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Inhalt

Bericht zum Geschäftsverlauf des BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Geografische Länderaufteilung /​ Wirtschaftliche Aufteilung des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Ertrags- und Aufwandsrechnung des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023 des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

Prüfungsvermerk

Angaben gemäß delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

Zusätzliche Erläuterungen (ungeprüft)

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

SFDR Appendix (ungeprüft)

Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen und der Jahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Aktienzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.

Bericht zum Geschäftsverlauf

Das Fondsmanagement berichtet im Auftrag des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft:

I. Tätigkeitsbericht

1) Fondsentwicklung

Zum Jahresende 2023 lag das Nettoteilfondsvermögen des BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III (im Folgenden „Teilfonds“ oder „Fonds“) bei 126,3 Millionen Euro (2022: 126,7 Mio.). Das in Mikrofinanzanlagen investierte Nettoteilfondsvermögen lag bei 78,9% (2022: 65,3%). Daneben wurden 4,2% in hochliquide Anleihen angelegt (2022: 0%), die von Entwicklungsbanken als Green Bonds emittiert wurden. 14,7% wurden als Barvermögen gehalten (2022: 32,2%), der Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten machte 2,1% des Nettoteilfondsvermögens aus (2022: 2,3%).

Der Teilfonds wies eine gute Diversifikation aus. Er war in 67 Mikrofinanzinstitutionen („MFI“) in 31 Ländern investiert. Das größte Exposure bestand per 31.12.2023 mit der Region Osteuropa und Kaukasus (28,3% des Nettoteilfondsvermögens), es folgen Südostasien (16,7%), Südamerika (13,6%), Mittelamerika (12,6%), Zentralasien (6,9%) und Sub-Sahara-Afrika (0,8%). Das größte Einzelexposure war eine Darlehensforderung an das indische MFI Fusion Micro Finance mit 3,3% des Nettoteilfondsvermögen.

Wie im Vorjahr hat der Fonds auch 2023 sein Währungsportfolio weiter diversifiziert. Das Mikrofinanzportfolio denominierte zum Stichtag zu 45,4% in EUR und zu 38,3% in USD. Durch neue Lokalwährungstransaktionen in Peru, Mexiko, Kirgisien, Tadschikistan, Honduras und Guatemala nahm der Anteil sonstiger Währungen jedoch deutlich auf 16,3% zu. Die Fremdwährungskredite werden mittels Devisentermingeschäften und Cross-Currency Interest Rate Swaps abgesichert, so dass sie keine wesentlichen Währungsrisiken für den Teilfonds verursachen. Die vom Fonds angebotenen Lokalwährungskredite helfen MFIs, ihre eigenen Währungsrisiken besser zu steuern. Dies ist besonders wichtig in Ländern, in denen die Finanzmärkte nur schwach entwickelt sind und so die Währungsabsicherung erschwert ist.

Die Wertentwicklung lag 2023 bei 0,79%1. Die Wertentwicklung seit Auflage beträgt 15,25 Prozent, dies entspricht einer durchschnittlichen Jahresrendite von 1,59%. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine Dividende von 0,50 Euro je Aktie ausgeschüttet.

Das Jahresergebnis des Teilfonds ist damit auch im neunten Geschäftsjahr seines Bestehens positiv. Positive Faktoren für die Entwicklung waren die gestiegene Investitionsquote und das gestiegene Zinsniveau. Letzteres wirkt sich aus durch höhere Kreditzinsen bei Neuabschlüssen und bei variabel verzinsten Krediten sowie durch eine deutlich gestiegene Verzinsung der liquiden Mittel. Belastend wirkten im vergangenen Geschäftsjahr hingegen Neubewertungen von Darlehensforderungen, insbesondere gegenüber zwei MFIs in Peru und in Myanmar. Das peruanische MFI befindet sich seit Beginn der Pandemie 2020 in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Umfassende Ausgangsbeschränkungen in Peru setzen dem MFI und seinen Kunden sehr zu, da sich das MFI auf den Transportsektor spezialisiert hatte. In Myanmar haben die sehr erschwerten Rahmenbedingungen seit dem Militärputsch im Februar 2021 und die Corona-Pandemie den Mikrofinanzinstitutionen sehr zugesetzt. Es gibt Zahlungsverkehrskontrollen aufgrund eines Mangels an Devisen, sodass das Erbringen von Zins- und Tilgungsleistungen für die MFIs sehr erschwert wird. Das Fondsmanagement hat gemeinsam mit dem MFI, seinen Gesellschaftern und anderen Refinanzierern im konstruktiven Austausch eine Lösung gefunden, deren Umsetzung jedoch noch eine regulatorische Genehmigung erfordert.

2) Marktentwicklung

Das Jahr 2023 war für die Mikrofinanzmärkte trotz Herausforderungen ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr. Global sorgten die nachlassenden Inflationsraten für eine Erleichterung für die Mikrounternehmer, während das hohe Zinsniveau zu steigenden Refinanzierungskosten für Mikrofinanzinstitute und KMU-Banken führte. Auf Ebene der Einzelstaaten waren verschiedene Risikofaktoren zu beobachten. Makroökonomische Schwierigkeiten prägten Länder wie El Salvador, Pakistan oder Bolivien, politische Krisen und Konflikte sorgten u.a. in Guatemala und in der Balkanregion für Aufmerksamkeit.

Wie auch in den Vorjahren konnten unsere Partner-MFIs auch 2023 allen Widrigkeiten trotzen und ihre Krisenresilienz beweisen. Unsere Partner konnten ihre Kreditportfolien durchschnittlich um 14,1% ausbauen und wie bereits im Vorjahr ihre Portfolioqualität und Profitabilität verbessern. Die Granularität des eingesetzten Kapitals, die in absoluten Zahlen niedrigen Kreditgrößen, die kurzen Kreditlaufzeiten, die hohe Frequenz von Zins- und Tilgungsleistungen bei den Endkunden, die enge Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mikrofinanzinstitutionen und nicht zuletzt die den Geschäftsmodellen und deren konkreten Umsetzung innewohnende soziale Komponente sowie der besonders hohe Erfolgswille der Endkreditnehmer sind in ihrer Gesamtheit gerade auch in Krisensituationen hilfreich.

3) Anlagepolitik

Die Verbindung des Teilfonds mit der BANK IM BISTUM ESSEN eG, die als Initiator und Hauptvertriebsstelle von Beginn an auch Fondsmanager des Fonds ist, stellt sicher, dass nur mit banküblicher Sorgfalt geprüfte Investments in den Fonds übernommen werden. Dem liegt eine Expertise im Bereich der Entwicklungsfinanzierung von über fünfzehn Jahren zugrunde.

1 Abweichung ggü. publizierten Jahresergebnissen: Aufgrund wertaufhellender Ereignisse waren die Aktienpreise in den Jahresberichten zum 31.12.2022 und 31.12.2023 angepasst worden. Ohne diese Anpassungen liegt die Wertentwicklung bei 0,81%.

Der Teilfonds verfolgt einen „Double-Bottom-Line“-Ansatz, bei dem nicht nur eine finanzielle Rendite angestrebt wird, sondern auch die soziale Rendite ein erklärtes Anlageziel ist. Hierbei steht die Förderung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Fokus. Wirtschaftlich aktiven Kreditnehmern in Schwellen- und Entwicklungsländern soll der Zugang zum formellen Finanzsystem ermöglicht werden. Neben der Finanzierung von Mikrounternehmern wird auch die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) angestrebt, die in ihren Ländern einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen und Arbeitsplätze schaffen.

Der soziale Ansatz des Teilfonds manifestiert sich in seiner Einordnung als sogenannter „dunkelgrüner“ Artikel-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Das Fondsmanagement arbeitet seit vielen Monaten sehr engagiert mit Mikrofinanzinstitutionen, anderen Mikrofinanzinvestoren sowie mit Dienstleistern zusammen, um den Anforderungen der SFDR gerecht zu werden. Da es sich bei den MFIs nicht um große, börsennotierte Unternehmen handelt, sondern auch in kleinere Stiftungen oder unregulierte Finanzdienstleister investiert wird, sind die hohen Regulierungsanforderungen durchaus eine Herausforderung. Sofern möglich, erhebt das Fondsmanagement die Daten direkt von den MFIs, andernfalls wird mit Näherungswerten („Proxies“) auf Basis von Merkmalen der MFIs gearbeitet.

Die tatsächliche Wirkung oder der „Impact“ der investierten Gelder ist nur schwer zu bemessen. Das Fondsmanagement erhebt jedoch Daten, die aufzeigen, wie die Anlegergelder von den MFIs verwendet werden. Für das Fondsmanagement ist es entscheidend, dass jede Kreditvergabe an einen Finanzintermediär einer Vielzahl von ökonomisch armen Menschen die aktive Teilhabe am volkswirtschaftlichen Kreislauf eröffnet. Am Ende des Geschäftsjahres erhielten über 67.000 Mikrofinanzkunden aus den Investments des Fonds über die MFIs einen Kleinkredit. Die durchschnittliche Kredithöhe dieser Endkundenkredite betrug bei Auszahlung 1.497 Euro. Die durchschnittliche Laufzeit dieser Kredite wird auf etwa ein Jahr geschätzt. Die Mikrofinanzkunden sind zu 75% Frauen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Kreditnehmer oft weitere Angebote der Mikrofinanzinstitutionen nutzen können, z.B. im Bereich der beruflichen Fortbildung, der Gesundheitsvorsorge, Versicherungen, Spar- und Geldtransferprodukte und anderes mehr.

Mit Wirkung vom 1. April 2023 wurde dem Teilfonds erneut das LuxFlag-Label verliehen. Damit wird nach einem entsprechenden Prüfungsverfahren bestätigt, dass der Teilfonds tatsächlich im Mikrofinanzbereich investiert ist und die soziale Wirkung der Investitionen prüft. Das Label wird jährlich überprüft und neu vergeben. Über sein Fondsmanagement ist der Teilfonds aktives Mitglied der Social Performance Task Force.

II. Ausblick

Für das angelaufene Jahr 2024 erwartet das Fondsmanagement erneut eine rege Investitionstätigkeit. Es liegt ausreichend Nachfrage aus allen wichtigen Mikrofinanzmärkten vor, die der Teilfonds bedient. Dies erlaubt es selektiv die richtigen Partner auszuwählen und für die Investoren des Teilfonds eine angemessene Rendite sicherzustellen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus können höhere Kreditzinsen verhandelt werden. Ein Anstieg der durchschnittlichen Portfolioverzinsung wird daher erwartet.

Die vorsichtige und risikobewusste Investitionspolitik des Fondsmanagements soll auch zukünftig für eine stabile Entwicklung des Teilfonds sorgen. Allerdings verbleiben weiterhin Risiken: So ist die geopolitische Lage in Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien nach wie vor angespannt. Direkte und indirekte Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine können auch 2024 die Tätigkeit unserer Partnerinstitutionen beeinträchtigen. Innenpolitische sowie makroökonomische Verwerfungen bleiben ein Risikofaktor. Die Länder, in denen der Fonds tätig ist, sind oftmals vulnerabel bezüglich der Auswirkungen von Naturkatastrophen und der globalen Klimakrise. Auch erlauben die knappen Staatskassen häufig nur wenig Unterstützung für die Menschen und die Wirtschaft, wenn sich eine solche Krise realisiert.

Die im Fonds bestehenden Investments beruhen auf zum Teil langjährigen Geschäftsbeziehungen. Der BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III ist in einem vergleichsweise stabilen Marktumfeld gut positioniert. Der Fonds wird im Markt als ein solider Partner angesehen und geschätzt. Das Fondsmanagement geht deshalb weiter von einer angemessenen und nachhaltigen Aufwärtsentwicklung aus.

 

Essen, im Mai 2024

 

Der Fondsmanager im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft

Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung.

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Aktienklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Aktien zu bilden.

Derzeit besteht die folgende Aktienklasse mit den Ausgestaltungsmerkmalen:

WP-Kenn-Nr.: A12A0Y
ISIN-Code: LU1106543249
Ausgabeaufschlag: bis zu 3,00 %
Rücknahmeabschlag: keiner
Verwaltungsvergütung: 6.250,00 EUR p.M. Fixum
Mindestfolgeanlage: 1.000,00 EUR
Ertragsverwendung: ausschüttend
Währung: EUR

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

Geografische Länderaufteilung1)

Ecuador 6,26 %
Indien 6,10 %
Kosovo 5,61 %
Albanien 5,54 %
Usbekistan 4,75 %
Georgien 4,69 %
Rumänien 4,16 %
Bosnien-Herzegowina 3,58 %
Mongolei 3,56 %
Guatemala 3,33 %
Frankreich 2,82 %
Moldawien 2,77 %
Philippinen 2,65 %
Bolivien 2,50 %
Peru 2,48 %
Nicaragua 2,39 %
Paraguay 2,37 %
Kambodscha 2,14 %
El Salvador 1,78 %
Honduras 1,78 %
Indonesien 1,49 %
Deutschland 1,42 %
Republik Tadschikistan 1,39 %
Panama 1,19 %
Costa Rica 1,07 %
Montenegro 1,06 %
Mexiko 1,06 %
Armenien 0,89 %
Luxemburg 0,79 %
Kirgisien 0,77 %
Myanmar 0,46 %
Timor-Leste 0,27 %
Aserbaidschan 0,01 %
Wertpapiervermögen 83,13 %
Sonstige Finanzinstrumente 0,00 %
Bankguthaben2) 14,74 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 2,13 %
100,00 %

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Wirtschaftliche Aufteilung1)

Diversifizierte Finanzdienste 77,61 %
Banken 5,52 %
Wertpapiervermögen 83,13 %
Sonstige Finanzinstrumente 0,00 %
Bankguthaben2) 14,74 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 2,13 %
100,00 %

Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre

Datum Netto- Teilfondsvermögen
Mio. EUR
Umlaufende
Aktien
Netto-
Mittelaufkommen
Tsd. EUR
Aktienwert
EUR
31.12.2021 109,48 1.060.981 6.831,05 103,19
31.12.2022 126,72 1.243.383 18.802,50 101,92
31.12.2023 126,31 1.235.688 -772,05 102,22

Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens
zum 31. Dezember 2023

EUR EUR
31. Dezember 2022 31. Dezember 2023
Wertpapiervermögen 82.686.535,00 105.006.374,54
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2022: EUR 84.363.810,13)
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2023: EUR 111.714.029,03)
Bankguthaben1) 2) 40.829.645,48 18.614.381,30
Nicht realisierte Gewinne aus Zinsswapgeschäften 946.626,38 8.336.859,11
Nicht realisierte Verluste aus Zinsswapgeschäften -603.411,01 -8.336.401,92
Nicht realisierte Gewinne aus Devisentermingeschäften 1.576.918,35 1.134.245,53
Zinsforderungen 1.462.222,51 1.775.901,46
Sonstige Forderungen3) 318,05 135.086,46
126.898.854,76 126.666.446,48
Zinsverbindlichkeiten aus Zinsswapgeschäften -83,39 -147.121,20
Verwaltungsvergütung /​ Fondsmanagementvergütung4) -112.046,56 -109.103,21
Verwahrstellenvergütung4) -11.219,65 -10.868,42
Vertriebsstellenvergütung -31.497,76 -30.355,86
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -24.282,79 -62.833,81
Sonstige Passiva 0,00 -69,60
-179.130,15 -360.352,10
Netto-Teilfondsvermögen 126.719.724,61 126.306.094,38
Umlaufende Aktien 1.243.382,546 1.235.688,222
Aktienwert 101,92 EUR 102,22 EUR

1) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2) Siehe Anhang zum Bericht.
3) Diese Position setzt sich per 31. Dezember 2022 im Wesentlichen zusammen aus Forderungen in Zusammenhang mit Devisen- und Wertpapiergeschäften und per 31. Dezember 2023 aus Forderungen gegenüber MFX Solutions.
4) Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2023 – 31. Dezember 2023.

Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

EUR
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes 126.719.724,61
Ordentlicher Nettoertrag 4.561.902,23
Ertrags- und Aufwandsausgleich 74.452,98
Mittelzuflüsse aus Aktienverkäufen 6.810.774,34
Mittelabflüsse aus Aktienrücknahmen -7.582.822,46
Realisierte Gewinne 10.705.667,50
Realisierte Verluste -8.384.137,62
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne 5.502.458,51
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste -11.465.306,68
Ausschüttung -636.619,03
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes 126.306.094,38

Entwicklung der Anzahl der Aktien im Umlauf

31. Dezember 2022
Stück
31. Dezember 2023
Stück
Umlaufende Aktien zu Beginn des Berichtszeitraumes 1.060.980,809 1.243.382,546
Ausgegebene Aktien 204.990,502 66.472,389
Zurückgenommene Aktien -22.588,765 -74.166,713
Umlaufende Aktien zum Ende des Berichtszeitraumes 1.243.382,546 1.235.688,222

Ertrags- und Aufwandsrechnung
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

EUR
Erträge
Zinsen auf Anleihen 4.070,50
Zinserträge aus Zinsswapgeschäften 170.073,25
Zinserträge aus Krediten 6.007.122,96
Bankzinsen 812.045,34
Sonstige Erträge 793,17
Ertragsausgleich -116.956,92
Erträge insgesamt 6.877.148,30
Aufwendungen
Zinsaufwendungen -13.580,73
Zinsaufwendungen aus Zinsswapgeschäften -276.329,38
Verwaltungsvergütung /​ Fondsmanagementvergütung -1.371.825,78
Verwahrstellenvergütung -120.949,62
Vertriebsstellenprovision -385.355,81
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -78.252,13
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte -20.017,31
Register- und Transferstellenvergütung -109,00
Staatliche Gebühren -20.329,77
Lagerstellengebühren -590,53
Sonstige Aufwendungen1) -70.409,95
Aufwandsausgleich 42.503,94
Aufwendungen insgesamt -2.315.246,07
Ordentlicher Nettoertrag 4.561.902,23
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt2) 1.744,09
Total Expense Ratio in Prozent2) 1,61
Laufende Kosten in Prozent2) 1,61

1) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Gebühren für Mikrofinanzkredite.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023

ISIN
Wertpapiere
Zugänge
im
Berichtszeitraum
Abgänge
im
Berichtszeitraum
Bestand Kurs Kurswert
EUR
%-Anteil
vom
NTFV1)
Anleihen
Börsengehandelte Wertpapiere
EUR
FR0013483526
0,000%
Agence Française de Développement EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2025)
3.700.000 0 3.700.000 96,1260 3.556.662,00 2,82
XS1612940558
0,250%
Kreditanstalt für Wiederaufbau EMTN Green Bond v.17(2025)
3.724.000 1.862.000 1.862.000 96,3860 1.794.707,32 1,42
5.351.369,32 4,24
Börsengehandelte Wertpapiere 5.351.369,32 4,24
Anleihen 5.351.369,32 4,24
Kredite
Nicht notierte Wertpapiere
EUR

4,500%
ADVANS S.A. SICAR Kredit v.20(2024)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

7,599%
Agency for Financing in Kosovo, (AFK) Kredit v.23(2026)
750.000 0 750.000 100,0000 750.000,00 0,59

3,500%
Agjencioni për Financim në Kosovë (Kosovo) Kredit v.21(2025)
0 0 750.000 100,0000 750.000,00 0,59

3,500%
Agjencioni për Financim në Kosovë (Kosovo) Kredit v.22(2025)
0 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,40

3,600%
FINCA Kosovo Kredit v. 22(2025)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

3,950%
Finca Kosovo Kredit v.21(2024)
0 330.000 170.000 100,0000 170.000,00 0,13

3,950%
Finca Kosovo Kredit v.21(2024)
0 330.000 170.000 100,0000 170.000,00 0,13

4,450%
Fondi Besa Sh.a. Kredit v.21(2025)
0 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

8,405%
Fusion Micro Finance Pvt Ltd. Kredit v.21(2024)
0 0 4.200.000 100,0000 4.200.000,00 3,33

1,000%
Georgian Credit JSC Kredit v.18(2025)2)
0 0 432.000 75,0000 324.000,00 0,26

3,500%
Hamkorbank Kredit v.22(2025)
0 0 4.000.000 100,0000 4.000.000,00 3,17

4,500%
Ipak Yuli Bank JSIC Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

3,300%
KEP Trust Kredit III v. 22(2025)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

3,500%
KEP Trust Kredit v.22(2025)
0 0 750.000 100,0000 750.000,00 0,59

3,900%
Kreditimi Rural I Kosoves LLC Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

0,000%
LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2026)2)3)
0 0 1.000.000 20,0000 200.000,00 0,16

0,000%
LOLC Myanmar Micro- Finance Company Ltd. Kredit v.19(2026)2)3)
0 0 423.894 20,0000 84.778,80 0,07

3,810%
Lovcen Banka AD Podgorica Kredit v.20(2024)
0 330.000 340.000 100,0000 340.000,00 0,27

3,250%
MCC Mikrofin LLC Kredit v.21(2024)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

3,100%
MCC Mikrofin LLC Kredit v.22(2025)
0 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

5,000%
MFI Alter Modus LLC Kredit v.23(2027)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

7,000%
Mikro Kapital Company Kredit v.21(2024)
0 250.000 500.000 100,0000 500.000,00 0,40

3,450%
Mikrokreditna Fondacija „MI- BOSPO“ Tuzla v.21(2025)
0 250.000 750.000 100,0000 750.000,00 0,59

4,600%
Mikrokreditna Fondacija “Mikra“ Sarajevo Kredit v.21(2024)
0 330.000 670.000 100,0000 670.000,00 0,53

4,500%
Mikrokreditna Fondacija „Sunrise“ Sarajevo Kredit v.21(2024)
0 400.000 100.000 100,0000 100.000,00 0,08

5,100%
NOA KCD III Sh.a. Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

5,100%
NOA Sh.a. Kredit v.23(2026)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

4,700%
O.C.N. Microinvest S.R.L. Kredit v.21(2024)
0 500.000 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,79

5,700%
O.C.N. Microinvest S.R.L. (Moldavien) Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

5,364%
ProCredit Bank S.A. Kredit v.23(2027)
3.000.000 0 3.000.000 100,0000 3.000.000,00 2,38

5,824%
ProCredit Bank Sh.a Kredit v.23(2027)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58

5,500%
RoCredit Kredit v.23(2026)
1.500.000 0 1.500.000 100,0000 1.500.000,00 1,19

8,321%
Satya Kredit v.23(2026)
3.500.000 0 3.500.000 100,0000 3.500.000,00 2,77

6,953%
TBC Leasing S.A. Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,58
45.258.778,80 35,83
GTQ

8,700%
Fundación Genesis Empresarial Kredit v.23(2026)
23.471.970 0 23.471.970 100,0000 2.700.690,36 2,14
2.700.690,36 2,14
HNL

10,500%
Instituto para el Desarrollo Hondureno (I.D.H) Kredit v.23(2025)
36.948.750 0 36.948.750 100,0000 1.349.770,40 1,07
1.349.770,40 1,07
IDR

12,100%
PT Bina Artha Ventura Kredit v. 22(2025)2)
0 0 35.752.500.000 90,0000 1.879.861,89 1,49
1.879.861,89 1,49
KGS

18,500%
Microcredit Company Bailyk Finance LLC Kredit v.23(2026)
96.637.200 0 96.637.200 100,0000 977.171,70 0,77
977.171,70 0,77
MMK

16,000%
Visionfund Myanmar Company Limited Kredit v.20(2024)2)
0 778.260.000 778.260.000 90,0000 301.961,94 0,24
301.961,94 0,24
MXN

14,900%
Avanza Solido S.A. de C.V., SOFOM, E.N.R. Kredit v.23(2026)
25.000.000 0 25.000.000 100,0000 1.335.142,01 1,06
1.335.142,01 1,06
PEN

9,800%
Empresa de Credito Alternativa Kredit v.23(2025)
7.675.000 0 7.675.000 100,0000 1.874.053,82 1,48
1.874.053,82 1,48
PHP

11,000%
CreditAccess Philippines Kredit v.22(2025)
0 0 206.080.000 100,0000 3.345.487,13 2,65
3.345.487,13 2,65
RON

10,780%
Mikro Kapital Romania IFN SA Kredit v. 22(2025)
0 0 3.750.000 100,0000 754.436,08 0,60
754.436,08 0,60
TJS

23,410%
IMON International Kredit v.23(2026)
20.560.600 0 20.560.600 100,0000 1.749.838,30 1,39
1.749.838,30 1,39
USD

0,000%
Alternativa 19 del Sur, S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.19(2022)2)3)
0 0 1.666.667 0,0000 0,00 0,00

6,100%
Amret Plc. Kredit v.22(2025)
0 0 2.000.000 100,0000 1.801.152,74 1,43

6,500%
Aregak UCO CJSC Kredit v.22(2024)
0 500.000 250.000 100,0000 225.144,09 0,18

9,397%
Banco Improsa Kredit v.20(2025)
0 750.000 1.500.000 100,0000 1.350.864,55 1,07

6,500%
Banco Solidario S.A. Kredit v.22(2026)
0 0 3.250.000 100,0000 2.926.873,20 2,32

6,500%
Banco Solidario S.A. Kredit v.22(2026)
1.250.000 0 1.250.000 100,0000 1.125.720,46 0,89

6,600%
Banco VisionFund Ecuador S.A. Kredit v.21(2024)
0 833.333 416.667 100,0000 375.240,15 0,30

6,950%
Banco VisionFund Ecuador S.A. Kredit v.23(2026)
1.500.000 0 1.500.000 100,0000 1.350.864,55 1,07

6,750%
Central Empresarial Solidaria, S.A. CFE Kredit v. 21(2024)2)
0 12.138 472.903 90,0000 383.296,86 0,30

6,400%
Centro de Investigacion y Desarrollo Regional (CIDRE) Kredit v.22(2024)
0 500.000 500.000 100,0000 450.288,18 0,36

5,800%
Cooperativa de Ahorro y Credito Pacifico Kredit v. 21(2025)2)
0 0 2.000.000 45,0000 810.518,73 0,64

6,800%
Credicampo, S.C. de R.L. de C.V. Kredit v.20(2024)
0 291.667 145.833 100,0000 131.334,06 0,10

6,800%
Credicampo, S.C. de R.L. de C.V. Kredit v.20(2024)
0 41.667 20.833 100,0000 18.762,01 0,01

6,800%
Crédito con Educación Rural Kredit v.23(2026)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

0,000%
Empresa Acceso Crediticio S.A. v.18(2025)2)
0 0 2.000.000 25,0000 450.288,18 0,36

6,300%
Farm Credit Armenia UCO CC Kredit v.22(2025)
0 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

8,250%
Fundación de Apoyo Comunitario y Social del Ecuador Kredit v.21(2024)
0 333.333 666.667 100,0000 600.384,25 0,48

8,350%
Fundación de Apoyo Comunitario y Social del Ecuador Kredit v.22(2025)
0 0 1.500.000 100,0000 1.350.864,55 1,07

6,750%
Fundacion Diaconia (FRIF) Kredit v.21(2024)
0 1.000.000 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

7,400%
Fundacion Diaconia (FRIF) Kredit v.23(2025)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

6,200%
Fundación para el desarrollo empresarial y agricola (FUNDEA) Kredit v.20(2024)
0 1.333.333 666.667 100,0000 600.384,25 0,48

5,600%
Fundación para el desarrollo empresarial y agricola (FUNDEA) Kredit v.22(2027)
0 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

8,750%
Fundación para el Desarrollo Integral ESPOIR Kredit v.21(2024)
0 50.000 200.000 100,0000 180.115,27 0,14

7,500%
Fundación para la promoción de la pequena y microempresa José Maria Covelo Kredit v.21(2026)
0 250.000 500.000 100,0000 450.288,18 0,36

7,500%
Fundación para la Promoción de la Pequena y Microempresa José María Covelo Kredit v.21(2026)
0 250.000 500.000 100,0000 450.288,18 0,36

8,500%
Fundenuse S.A. Kredit v.23(2026)
900.000 0 900.000 100,0000 810.518,73 0,64

7,500%
Kaebauk Invstimentu no Finansas (KIF) Kredit v. 23(2026)
375.000 0 375.000 100,0000 337.716,14 0,27

9,721%
Khan Bank LLC FRN Kredit v.21(2026)
0 500.000 1.500.000 100,0000 1.350.864,55 1,07

6,200%
MFO Lazika Capital JSC Kredit v.22(2025)
0 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

8,532%
Micro Business Capital Kredit v. 22(2024) Georgien
0 0 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

5,550%
Micro Finance Organization Crystal JSC Kredit v.21(2024)
0 1.000.000 2.000.000 100,0000 1.801.152,74 1,43

10,000%
Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.16(2022)
0 166.906 33.381 100,0000 30.062,35 0,02

8,500%
Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v. 22(2024)
0 400.000 400.000 100,0000 360.230,55 0,29

10,000%
Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.16(2022)
0 83.453 16.721 100,0000 15.058,17 0,01

8,900%
Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.23(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.801.152,74 1,43

2,000%
NBCO Viator Microcredit Azerbaijan LLC Kredit v.14(2023)
0 51.961 11.409 100,0000 10.274,37 0,01

7,000%
Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)
0 166.667 83.333 100,0000 75.048,04 0,06

7,000%
Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)
0 166.667 83.333 100,0000 75.048,04 0,06

7,000%
Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)
0 333.333 166.667 100,0000 150.096,06 0,12

4,800%
Prasac Microfinance Institution Limited Kredit v.21(2024)
0 1.000.000 1.000.000 100,0000 900.576,37 0,71

6,500%
Servicios Financieros Enlace S.A. de C.V. Kredit v. 22(2025)
0 0 1.500.000 100,0000 1.350.864,55 1,07

6,000%
Servicios Financieros Enlace S.A. Kredit v.21(2024)
0 0 500.000 100,0000 450.288,18 0,36

7,100%
Soluciones de Microfinanzas S.A. (Microserfin) Kredit v.23(2026)
1.250.000 0 1.250.000 100,0000 1.125.720,46 0,89

7,200%
Vision Banco S.A.E.C.A. Kredit v.23(2025)2)
3.500.000 0 3.500.000 95,0000 2.994.416,43 2,37

8,234%
XacBank LLC Kredit v.23(2026)
3.500.000 0 3.500.000 100,0000 3.152.017,29 2,50
38.127.812,79 30,19
Nicht notierte Wertpapiere 99.655.005,22 78,90
Kredite 99.655.005,22 78,90
Wertpapiervermögen 105.006.374,54 83,13
Sonstige Finanzinstrumente
EUR
SWAP 7,74000%/​18,50000% 15.08.2026 1.000.000 0 1.000.000 110,7839 1.107.839,20 0,88
1.107.839,20 0,87
HNL
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​10,50000% 14.09.2025 0 36.948.750 -36.948.750 110,1216 -1.486.388,72 -1,18
-1.486.388,72 -1,17
KGS
SWAP 7,74000%/​18,50000% 15.08.2026 0 96.637.200 -96.637.200 105,7586 -1.033.442,94 -0,82
-1.033.442,94 -0,82
MMK
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​16,00000% 18.11.2024 778.260.000 0 -778.260.000 104,8868 -351.909,11 -0,28
-351.909,11 -0,28
MXN
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​14,90000% 02.10.2026 0 25.000.000 -25.000.000 112,4193 -1.500.957,18 -1,19
-1.500.957,18 -1,18
PEN
SWAP 8,20000% /​ 9,80000% 11.10.2025 0 7.675.000 -7.675.000 106,7341 -2.000.255,16 -1,58
-2.000.255,16 -1,58
TJS
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​23,41000% 12.01.2026 0 20.560.600 -20.560.600 112,2074 -1.963.448,81 -1,55
-1.963.448,81 -1,55
USD
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​10,50000% 14.09.2025 1.500.000 0 1.500.000 104,6040 1.413.057,79 1,12
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​14,90000% 02.10.2026 1.419.245 0 1.419.245 110,1271 1.407.576,26 1,11
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​16,00000% 18.11.2024 0 600.000 600.000 102,8078 555.517,49 0,44
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​23,41000% 12.01.2026 2.000.000 0 2.000.000 107,6283 1.938.550,38 1,53
SWAP 8,20000% /​ 9,80000% 11.10.2025 2.000.000 0 2.000.000 106,2829 1.914.317,99 1,52
7.229.019,91 5,72
Sonstige Finanzinstrumente 457,19 0,00
Bankguthaben – Kontokorrent Währung Zinssatz
in %
Fälligkeit Bestand in
Fremdwährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV1)
DZ PRIVATBANK S.A.3) EUR 3,5400 täglich 16.445.631,97 16.445.631,97 13,02
DZ PRIVATBANK S.A.3) MXN 8,8350 täglich 250.000,00 13.351,42 0,01
DZ PRIVATBANK S.A.3) RON 4,1850 täglich 626.986,65 126.139,03 0,10
DZ PRIVATBANK S.A.3) USD 4,8550 täglich 1.686.985,06 1.519.258,88 1,20
DZ PRIVATBANK S.A. (Variation Margin) EUR 0,0000 täglich 510.000,00 510.000,00 0,40
Summe Bankguthaben – Kontokorrent2) 18.614.381,30 14,74
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 2.684.881,35 2,13
Netto-Teilfondsvermögen in EUR 126.306.094,38 100,00

1 NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2 Siehe Anhangangaben zu den Einzelwertberichtigungen.
3 Siehe Anhangangaben zu den Kreditverlängerungen.

Devisentermingeschäfte

Zum 31. Dezember 2023 standen folgende offene Devisentermingeschäfte aus:

Währung Währungsbetrag Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV1)
EUR/​USD Währungsverkäufe 66.904.520,00 60.209.305,45 47,67

Bilaterale Devisentermingeschäfte

Zum 31.12.2023 standen folgende offene bilaterale Devisentermingeschäfte aus:

Währung Währungsbetrag in
Kaufwährung
Währungsbetrag in
Verkaufswährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV1)
USD/​RON Bilaterale Währungsgeschäfte 749.878,28 3.750.000,00 678.333,67 0,54

Bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich

Zum 31.12.2023 standen folgende offene bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich aus:

Währung Währungsbetrag in
Kaufwährung
Währungsbetrag in
Verkaufswährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV1)
USD/​GTQ Bilaterale Währungsgeschäfte 3.000.000,00 25.227.000,00 2.877.008,73 2,28
USD/​IDR Bilaterale Währungsgeschäfte 2.264.482,04 35.752.500.000,00 2.050.043,63 1,62
USD/​PHP Bilaterale Währungsgeschäfte 3.312.016,65 206.080.000,00 2.998.225,56 2,37

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.

Zu- und Abgänge vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023 genannt sind.

ISIN Wertpapiere Zugänge
im Berichtszeitraum
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kredite
EUR
3,700% Alter Modus DOO Kredit v.19(2023) 0 500.000
3,950% Belaruski Narodny Bank OJSC Kredit v.20(2023) 0 1.000.000
4,100% Fondi Besa Sh.a. Kredit v.20(2023) 0 670.000
4,480% KREDITIMI RURAL I KOSOVES L.L.C. Kredit v.20(2023) 0 1.000.000
4,350% NOA Sh.a. Kredit v.20(2023) 0 250.000
4,350% NOA Sh.a. Kredit v.20(2023) 0 250.000
4,720% O.C.N. „Microinvest“ S.R.L. Kredit v.20(2023) 0 750.000
5,000% RoCredit IFN S.A. Kredit v.20(2023) 0 1.000.000
5,000% ROCREDIT IFN S.A. Kredit v.20(2023) 0 500.000
PEN
9,500% Edpyme Alternativa S.A. Kredit v.20(2023) 0 5.381.550
USD
6,500% ADVANS S.A. SICAR Kredit v.20(2023) 0 1.500.000
7,000% Avanza Solido S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.20(2023) 0 333.333
9,000% Banco D-Miro S.A. (Ecuador) Kredit v.18(2022) 0 1.058.122
6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.19(2023) 0 412.500
6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.19(2023) 0 412.500
6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.20(2023) 0 425.000
6,800% CRECER Asociación Civil Cedito Con Educación Rural Kredit v.21(2023) 0 1.000.000
7,000% FINCA Guatemala Kredit v.21(2023) 0 1.000.000
7,600% IDEPRO Desarrollo Empresarial Kredit v.21(2023) 0 600.000
6,800% MFO Lazika Capital JSC Kredit v.20(2023) 0 187.500
9,750% Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.17(2023) 0 325.660
2,000% NBCO Viator Microcredit Azerbaijan LLC Kredit v.18(2023) 0 117.929
6,200% Soluciones de Microfinanzas S.A. (Microserfin) Kredit v. 20(2023) 0 500.000

Devisenkurse

Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 31. Dezember 2023 in Euro umgerechnet.

Guatemala Quetzal GTQ 1 8,6911
Honduras-Lempira HNL 1 27,3741
Indonesische Rupiah IDR 1 17.116,8160
Kirgisistan-Som KGS 1 98,8948
Mexikanischer Peso MXN 1 18,7246
Myanmar Kyat MMK 1 2.319,6102
Peruanischer Nuevo Sol PEN 1 4,0954
Philippinischer Peso PHP 1 61,5994
Rumänische Leu RON 1 4,9706
Tadschikistan-Somoni TJS 1 11,7500
US-Dollar USD 1 1,1104

Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

1.) ALLGEMEINES

Das Sondervermögen BIB Sustainable Finance (SICAV) ist ein Alternativer Investmentfonds („Fonds“ oder „AIF“), welcher auf Initiative der BANK IM BISTUM ESSEN eG aufgelegt wurde und von der IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet wird. Der Fonds wurde zum 1. Oktober 2014 unter dem Namen KCD-Mikrofinanzfonds als ein alternativer Investmentfonds, der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) als fonds commun de placement (FCP) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet.

Das Verwaltungsreglement des Fonds trat erstmals am 1. Oktober 2014 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und ein Hinweis auf diese Hinterlegung am 31. Oktober 2014 im „Mémorial, Recueil des Société et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil Électronique des Sociétés et Associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg ersetzt. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Oktober 2021 geändert und im RESA veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2020 wurde der Umbrella-Fonds KCD-Mikrofinanzfonds in eine Umbrella-SICAV mit Namen BIB Sustainable Finance (SICAV) umgewandelt.

Die Investmentgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable), nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Großherzogtum Luxemburg. Sie wurde am 01.01.2020 für eine unbestimmte Zeit und in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds gegründet. Die Satzung wurde im Recueil électronique des sociétés et associations („RESA“), der Informationsplattform des Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg, veröffentlicht. Die Investmentgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 240906 eingetragen.

Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 12. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 82183 eingetragen.

Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den Anforderungen der geänderten Richtlinie 2009/​65/​EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sowie der Richtlinie 2011/​61/​EU über Verwalter alternativer Investmentfonds. Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds („AIFM“) im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013.

Bei diesem Teilfonds handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 9 der Verordnung (EUR) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die detaillierte Darstellung nach der SFDR-Verordnung für den Teilfonds finden Sie im Anhang dieses Jahresberichts.

2.) WESENTLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE/​AKTIENWERTBERECHNUNG

Dieser Jahresbericht wird in der Verantwortung des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung von Jahresberichten erstellt.

1.

Das Netto-Gesellschaftsvermögen der Investmentgesellschaft lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“).

2.

Der Wert einer Aktie („Nettoinventarwert pro Aktie“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Aktienklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Aktienklassenwährung“).

3.

Der Nettoinventarwert pro Aktie wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem im Anhang angegebenen Tag, mit Ausnahme des 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. Im Dezember findet die Berechnung am letzten Bankarbeitstag vor dem 31. Dezember statt.

Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Nettoinventarwert pro Aktie am 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Nettoinventarwertes pro Aktie an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satzes 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Aktionäre keine Ausgabe, Rücknahme und/​oder Umtausch von Aktien auf Grundlage eines am 31. Dezember eines Jahres ermittelten Nettoinventarwertes pro Aktie verlangen.

4.

Zur Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto- Teilfondsvermögen“) an jedem im jeweiligen Anhang angegebenen Tag („Bewertungstag“) ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Aktien des jeweiligen Teilfonds geteilt und auf zwei Dezimalstellen gerundet.

5.

Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen dieser Satzung Auskunft über die Situation des Netto- Gesellschaftsvermögens gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:

a)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages bewertet.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Schlusskurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet werden. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Soweit Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der höchsten Liquidität maßgeblich.

b)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Handelstages sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstigen Anlagen verkauft werden können.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, zu dem letzten dort verfügbaren Kurs, den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstigen Anlagen verkauft werden können, bewertet werden. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

c)

OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Grundlage auf Tagesbasis bewertet.

Bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich werden meistens für schwer handelbare Währungen abgeschlossen. Anstelle der physischen Lieferung der Nominalbeträge wird am Valuta-Tag ein Barausgleich gezahlt. Diese Ausgleichszahlung entspricht der Differenz des Wertes zwischen dem USD Nominalbetrag konvertiert in die Währung der Ausgleichszahlung zu einem Referenzkurs.

Bei Bilateralen Devisentermingeschäfte ohne Barausgleich erfolgt die physische Lieferung der Nominalbeträge am Valuta-Tag.

d)

Anteile an OGAW bzw. OGA werden grundsätzlich zum letzten vor dem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.

e)

Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind, falls die unter b) genannten Finanzinstrumente nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden und falls für andere als die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Finanzinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Finanzinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. Die Vorgehensweise hierzu ist in der Bewertungsrichtlinie der Verwaltungsgesellschaft geregelt.

f)

Unverbriefte Darlehensforderungen zur Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten werden grundsätzlich zu 100 Prozent des Nominalwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Fortlaufend wird in einem standardisierten Impairmentverfahren die Werthaltigkeit der Darlehensforderungen überprüft. Das Ergebnis dieses Verfahrens kann eine Wertminderung von Darlehensforderungen darstellen.

g)

Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.

h)

Forderungen, z.B. abgegrenzte Zinsansprüche und Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

i)

Der Marktwert von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) und sonstigen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zu dem unter Zugrundelegung des WM/​Reuters-Fixing um 17.00 Uhr (16.00 Uhr Londoner Zeit) ermittelten Devisenkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, zu dem unter Zugrundelegung des am Bewertungstag ermittelten Devisenkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet werden. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Aktionäre des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden.

6.

Die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Aktienklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Aktienklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer pro Teilfonds.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds wird grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Bewertung von Vermögensgegenständen delegieren und einen externen Bewerter, welcher die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, heranziehen. Dieser darf die Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren. Die Verwaltungsgesellschaft informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über die Bestellung eines externen Bewerters. Die Verwaltungsgesellschaft bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds sowie für die Berechnung und Bekanntgabe des Nettoinventarwertes verantwortlich, wenn sie einen externen Bewerter bestellt hat. Ungeachtet des vorstehenden Satzes haftet der externe Bewerter gegenüber der Verwaltungsgesellschaft für jegliche Verluste der Verwaltungsgesellschaft, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nichterfüllung der Aufgaben durch den externen Bewerter zurückführen lassen.

7.

Im Berichtszeitraum bestehen folgende Einzelwertberichtigungen (EWB) für Kreditforderungen:

Teilfonds MFI Kreditexposure
in jeweiliger
Währung
EWB Buchwert
in EUR
Abschreibungen/​ Zuschreibungen im Geschäftsjahr
2023 in EUR
Wert
nach
EWB/​
NTFV*)
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Georgian Credit JSC Kredit v.18(2025) 432.000 25,00 324.000,00 21.600,00 0,26%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III LOLC Myanmar Micro- Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2026) 1.000.000 80,00 200.000,00 400.000,00 0,16%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III LOLC Myanmar Micro- Finance Company Ltd. Kredit v. 19(2026) 423.894 80,00 84.778,80 169.557,61 0,07%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III PT Bina Artha Ventura Kredit v. 22(2025) 35.752.500.000 10,00 1.879.861,89 208.873,54 1,49%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Visionfund Myanmar Company Limited Kredit v.20(2024) 778.260.000 10,00 301.961,94 16.775,66**) 0,24%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Alternativa 19 del Sur, S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.19(2022) 1.666.667 100,00 0,00 0,00 0,00%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Central Empresarial Solidaria, S.A. CFE Kredit v. 21(2024) 472.903 10,00 383.296,86 63.882,81**) 0,30%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Cooperativa de Ahorro y Credito Pacifico Kredit v. 21(2025) 2.000.000 55,00 810.518,73 990.634,01 0,64%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Empresa de Créditos Acceso Crediticio S.A. v.18(2025) 2.000.000 75,00 450.288,18 487.358,33 0,36%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Vision Banco S.A.E.C.A. Kredit v.23(2025) 3.500.000 5,00 2.994.416,43 157.600,86 2,37%

*) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen

**) Es handelt sich hierbei um eine Zuschreibung.

8.

Mikrofinanzkredite Nicaraguan Córdoba con mantenimiento de valor

Bei den nachfolgend genannten Krediten handelt es sich um synthetische USD-Positionen. Bei den in USD ausgezahlten Krediten erfolgt eine Konvertierung in NIO auf Seite des jeweiligen MFI, wobei die Rückflüsse an den Fonds weiterhin in USD stattfinden. Jedoch ist das jeweilige MFI verpflichtet evtl. auftretende Währungsverluste des NIO gegenüber dem USD auszugleichen, Währungsgewinne sind aber ausgeschlossen. Über die Indexierung des NIO und den USD ist somit die wirtschaftliche Bedeutung mit dem dazugehörigen Transferrisiko weiterhin in USD.

Kredit Bestand Endfälligkeit
Microfinanciera Fundeser S.A. Tranche 1 USD 33.381,23 14.01.2024
Microfinanciera Fundeser S.A. Tranche 2 USD 16.720,59 14.01.2024
9.

Kredite mit Laufzeitverlängerung

Kredit Laufzeit Alt Laufzeit Neu
0,000% Alternativa 19 del Sur, S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.19(2022) 25.11.2023 25.11.2024
0,000% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v.19(2026) 30.06.2023 31.12.2026
0,000% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2026) 31.08.2023 31.12.2026
10.

Offene Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023

Teilfonds Vertragspartner Währung Kapitalzusage
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanfonds – III Global Kaebauk Invstimentu no Finansas (KIF) USD 375.000

3.) BESTEUERUNG

Besteuerung der Investmentgesellschaft in Luxemburg

Das Gesellschaftsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Gesellschaftsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d’abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05%. Eine reduzierte „taxe d’abonnement“ von 0,01% pro Jahr ist anwendbar für (i) die Teilfonds oder Aktienklassen, deren Aktien ausschließlich an institutionelle Aktionäre im Sinne des Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Teilfonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Diese „taxe d’abonnement“ ist vierteljährlich auf der Basis des Netto-Vermögens der Investmentgesellschaft bzw. der Teilfonds am Ende des entsprechenden Quartals zu entrichten. Die Höhe der „taxe d’abonnement“ ist für den jeweiligen Teilfonds oder die Aktienklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt.

Eine Befreiung von der „taxe d’abonnement“ findet u.a. Anwendung, soweit das Teilfondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „taxe d’abonnement“ unterliegen. Es ist eine Registrierungsgebühr von 75 Euro, welche bei der Gründung der Gesellschaft und jeder nachfolgenden Satzungsänderung anfällt, zu entrichten.

Von der Investmentgesellschaft erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das jeweilige (Teil-) Fondsvermögen angelegt ist, dort einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.

Aufgrund des LuxFlag Labels war das Fondsvermögen im Berichtszeitraum von der „taxe d’abonnement“ befreit.

Besteuerung der Erträge aus Aktien an dem Investmentfonds beim Anleger

Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven Luxemburgischen Einkommensteuer.

Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsaktien der Körperschaftssteuer. Aktionäre, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder einen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Aktien am Fonds.

Interessenten und Aktionären wird empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Gesellschaftsvermögens, die Zeichnung, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Aktien Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.

4.) VERWENDUNG DER ERTRÄGE

Die Verwaltungsgesellschaft kann die in dem jeweiligen Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Aktionäre des Fonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.

Gemäß dem Anhang des aktuellen Verkaufsprospektes ist vorgesehen, dass die Erträge des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III ausgeschüttet werden.

5.) INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN BZW. AUFWENDUNGEN

Angaben zu Management- und Verwahrstellengebühren können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

6.) KONTOKORRENTKONTEN (BANKGUTHABEN BZW. BANKVERBINDLICHKEITEN) DES FONDS

Sämtliche Kontokorrentkonten der Teilfonds (auch solche in unterschiedlichen Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die Netto-Teilfondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos.

7.) TOTAL EXPENSE RATIO (TER)

Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt: Gesamtkosten in Fondswährung Gesamtkosten in Fondswährung

TER = (Gesamtkosten in Fondswährung /​ Durchschnittliches Fondsvolumen (Basis: bewertungstäglicher NTFV*) ) 100

* NTFV = Netto-Teilfondsvermögen Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der in der Gesellschaft angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)

Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet.

8.) LAUFENDE KOSTEN (GESAMTKOSTENQUOTE GEM. §299 ABS. 1 S. 1 NR. 3 BUCHSTABE I) KAGB) (ungeprüft)

Bei den „laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. §299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB)“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/​2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/​65/​EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.

Die laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. §299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB) geben an, wie stark das Teilfondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/​Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds auf Basis der Portfoliogewichtung berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. In Einzelfällen werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.

9.) TRANSAKTIONSKOSTEN

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern. Transaktionskosten werden als Teil der Anschaffungskosten mit aktiviert.

10.) ERTRAGSAUSGLEICH

Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während des Geschäftsjahres angefallene Nettoerträge, die der Aktienkäufer im Ausgabepreis mitbezahlt und der Aktienverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.

11.) EREIGNISSE IM BERICHTSZEITRAUM

Russland/​Ukraine-Konflikt

Infolge der weltweit beschlossenen Maßnahmen aufgrund des Ende Februar 2022 erfolgten Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine verzeichneten vor allem europäische Börsen deutliche Kursverluste sowie eine steigende Volatilität. Die Finanzmärkte sowie die globale Wirtschaft sehen mittelfristig einer vor allem durch Unsicherheit geprägten Zukunft entgegen. Die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Implikationen des Russland/​Ukraine Konflikts für die Weltwirtschaft, die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Strukturen angesichts der Unsicherheit sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Jahresberichts nicht abschließend beurteilbar. Vor diesem Hintergrund können die Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Fonds, resultierend aus dem andauernden Konflikt, nicht antizipiert werden.

Die Verwaltungsgesellschaft hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen eingerichtet, um die Auswirkungen auf den Fonds zeitnah zu beurteilen und die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen, noch ergaben sich für diesen bedeutsame Bewertungs- oder Liquiditätsprobleme.

Bewertungsrelevantes Ereignis – Empresa de Créditos Acceso Crediticio S.A.

Das MFI befindet sich seit Beginn der Pandemie 2020 in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Umfassende Ausgangsbeschränkungen in Peru setzten dem Mikrofinanzinstitut und seinen Kunden sehr zu, da sich das Mikrofinanzinstitut auf den Transportsektor spezialisiert hatte. Eine 2021 vereinbarte Restrukturierungsvereinbarung konnte das Mikrofinanzinstitut nicht erfüllen. Aufgrund der Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderungen wurde dem Mikrofinanzinstitut im August 2023 von der peruanischen Finanzmarktaufsicht die Lizenz entzogen, so dass das Mikrofinanzinstitut nicht mehr unter das Banken- sondern das Handelsgesetz fällt. Derzeit wird geprüft, ob eine Geschäftsfortführung möglich ist oder ob eine Abwicklung notwendig ist. Aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Mikrofinanzinstitut wurde die Bewertung des Darlehens mit Acceso Crediticio im Laufe des GJ 2023 auf 25% reduziert.

Bewertungsrelevantes Ereignis – LOLC Myanmar Micro-Finance Company Limited

Die Lage in Myanmar ist sehr schwierig. Gründe sind die Folgen der Covid-19 Pandemie und der Militärputsch, der im Februar 2021 stattfand. Der Putsch verursachte umfassende Proteste, Gewalt und Vertreibung, bis heute befindet sich das Land in einem Bürgerkrieg. Die Portfolioqualität der Mikrofinanzinstitute, darunter LOLC Myanmar, hatte sich infolgedessen dramatisch verschlechtert. Da die internationale Zusammenarbeit mit Myanmar eingebrochen ist und der Zugang zu Devisen im Land stark eingeschränkt ist, konnte das Mikrofinanzinstitut seine vertraglichen Zins- und Tilgungsleistungen nicht erbringen. Das Fondsmanagement bemüht sich derzeit darum, die Darlehen mit dem Mikrofinanzinstitut zu verkaufen. Da ein solcher Verkauf nur mit deutlichen Abschlägen auf das Kreditnominal möglich ist, wurde die Bewertung der Darlehen auf 20% reduziert.

Bewertungsrelevantes Ereignis – Cooperativa Pacifico

Die Genossenschaft ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Zu den Gründen gehören die Nachwirkungen der Corona Pandemie, die Peru besonders stark getroffen hatte, und eine negative mediale Berichterstattung über die Genossenschaft. Letztere führte zu hohen Abhebungen von Einlegern und damit einen Liquiditätsabfluss, der Cooperativa Pacifico weiterhin stark belastet. Nach Aufforderung durch die Finanzmarktaufsicht musste der Kunde rückwirkend für das GJ 2023 Neubewertungen von Aktiva vornehmen, die einen hohen bilanziellen Verlust verursachten. Anfang Februar 2024 wurden die Gläubiger über die prekäre Situation informiert und Zahlungen an die Gläubiger eingestellt. In einer Sofortmaßnahme erließen die internationalen Gläubiger, darunter der Teilfonds, 10% ihres Kreditnominals, um die Kapitalausstattung der Genossenschaft zu stärken und so eine regulatorische Intervention zu vermeiden. Aufgrund der stark verschlechterten wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft wurde die Bewertung des Darlehens mit Cooperativa Pacifico in den ersten Monaten des GJ 2024 auf 45% reduziert und auch entsprechend im Jahresbericht per 31. Dezember 2023 dargestellt.

12.) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BERICHTSZEITRAUM

Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.

13.) KLASSIFIZIERUNG NACH SFDR-VERORDNUNG (EU 2019/​2088)

Auf diesen Teilfonds finden Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (EU-Taxonomie) Anwendung.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer und/​oder sozialer Merkmale und ggf. nachhaltiger Investitionsziele des Fondsmanagers gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (EU-Taxonomie) für diesen Teilfonds sind im jeweils nachfolgenden Anhang enthalten. (Anhang gem. Offenlegungs- und Taxonomieverordnung).

14.) ERLÄUTERUNG ZU UNTERSCHIEDEN ZWISCHEN DEM PUBLIZIERTEN NETTOINVENTARWART UND DEM NETTOINVENTARWERT IN DIESEM JAHRESBERICHT

Im Rahmen dieses Jahresabschlusses wurden Einzelwertberichtigungen von Mikrofinanzinstituten dargestellt. Als Ergebnis dieser Einzelwertberichtigungen ergibt sich ein um 900.576,37 EUR niedrigerer Nettoinventarwert im Vergleich zu dem seinerzeit publizierten Fondspreis. Es handelte sich hierbei um ein wertaufhellendes Ereignis.

publizierter Aktienpreis
zum 31.12.2023
Aktienpreis
im Jahresbericht zum 31.12.2023
102,94 EUR 102,22 EUR

Prüfungsvermerk

An die Aktionäre der BIB Sustainable Finance (SICAV)

Unser Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Abschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Abschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der BIB Sustainable Finance (SICAV) und ihres Teilfonds (der „Fonds“) zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Was wir geprüft haben

Der Abschluss des Fonds besteht aus:

der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens zum 31. Dezember 2023;

der Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr; der Ertrags- und Aufwandsrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;

der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023; und

dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISAs) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs wird im Abschnitt „Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Abschlussprüfung“ weitergehend beschrieben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wir sind unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF angenommen, sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen, die wir im Rahmen der Abschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt.

Sonstige Informationen

Der Verwaltungsrat des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Abschluss und unseren Prüfungsvermerk zu diesem Abschluss.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Abschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Abschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Verantwortung des Verwaltungsrats des Fonds für den Abschluss

Der Verwaltungsrat des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Abschlusses, und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen st.

Bei der Aufstellung des Abschlusses ist der Verwaltungsrat des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Tätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.

Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Abschlussprüfung

Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und darüber einen Prüfungsvermerk, der unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Unzutreffende Angaben können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Abschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Verwaltungsrat des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und den entsprechenden Anhangsangaben;

schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Tätigkeit durch den Verwaltungsrat des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Prüfungsvermerk auf die dazugehörigen Anhangsangaben zum Abschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Prüfungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds seine Tätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Anhangsangaben, und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.

Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, die wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

 

Luxemburg, 13. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Vertreten durch

Andreas Drossel

Angaben gemäß delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

1.) RISIKOMANAGEMENT-VERFAHREN

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.

a)

Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft folgender Methoden:

Commitment Approach:

Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden Basiswertäquivalente mittels des Delta-Ansatzes umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt.

VaR-Ansatz:

Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

Relativer VaR-Ansatz:

Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios um einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Faktor nicht übersteigen. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Teilfonds.

Absoluter VaR-Ansatz:

Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99% Konfidenzniveau, 20 Tage Haltedauer) des Fonds einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Anteil des Teilfondsvermögens nicht überschreiten.

Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Teilfonds den folgenden Risikomanagement-Verfahren:

Teilfonds Angewendetes Risikomanagement-Verfahren
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Absoluter VaR-Ansatz

Absoluter VaR-Ansatz für den Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der absolute VaR-Ansatz verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde ein absoluter Wert von 20% verwendet. Dabei wurde der VaR mit einem (parametrischen) Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet unter Verwendung der Berechnungsstandards eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99%, einer Haltedauer von 20 Tagen sowie einem (historischen) Betrachtungszeitraum von 252 Tagen.

2.) LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT

Die Verwaltungsgesellschaft hat Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos festgelegt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten im Teilfonds vorhanden ist, um Rücknahmen unter normalen Marktbedingungen bedienen zu können.

Das Liquiditätsmanagement berücksichtigt die relative Liquidität der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds sowie die für die Liquidierung erforderliche Zeit, um eine angemessene Liquiditätshöhe für die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Die Ableitung der Verbindlichkeiten erfolgt aus einer Projektion historischer Rücknahmen und berücksichtigt die teilfondsspezifischen Rücknahmebedingungen.

Die Grundsätze und Verfahren umfassen:

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des jeweiligen Teilfonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie /​ er nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Teilfonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Teilfondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Aktienrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie/​ er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Teilfonds ein.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den jeweiligen Teilfonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie /​ er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt.

Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie /​ er die Liquiditätsrisiken des jeweiligen Teilfonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Teilfonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Aktienrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Teilfonds in einer der Art des Teilfonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

3.) LEVERAGE NACH BRUTTO- UND COMMITMENT-METHODE

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos eines AIFs sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.

Im Rahmen der Bruttomethode berechnet die Verwaltungsgesellschaft gemäß der AIFM-Verordnung die Summe der absoluten Werte aller Positionen. Für die Berechnung der Risikos gemäß der Commitment-Methode wird ebenso die Summe der absoluten Werte aller Positionen berechnet, alle Derivatepositionen werden gemäß den Umrechnungsmethoden der AIFM-Verordnung in eine äquivalente Basiswert-Position umgerechnet und Netting bzw. Hedging-Vereinbarungen angewendet. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Bruttomethode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300% des Teilfondsvolumens.

Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 31. Dezember 2023 die folgenden Werte auf:

Teilfonds Commitment-Methode Bruttomethode
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III 124,14% 163,53%

4.) RISIKOPROFIL

Die von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentgesellschaft mit ihren Teilfonds wurde in eines der folgenden Risikoprofile eingeordnet:

Teilfonds Risikoprofil
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III konservativ

Der Teilfonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währung-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.

Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken, als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.

5.) ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK

Betreffend die Vergütungspolitik wendet die IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM des Fonds eine Vergütungspolitik an, welche die Anforderungen gemäß dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds in seiner geltenden Fassung erfüllt.

Die Gesamtvergütung der 50 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 6.535.175,29 EUR. Diese unterteilt sich in:

Fixe Vergütungen: 5.964.761,69 EUR
Variable Vergütung: 570.413,60 EUR
Für Führungskräfte des AIFM deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 1.234.472,80 EUR
Für Mitarbeiter des AIFM deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 0,00 EUR

Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik können auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden.

6.) ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG IM AUSLAGERUNGSFALL

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. hat die Portfolioverwaltung an die BANK IM BISTUM ESSEN eG. ausgelagert. Die IPConcept (Luxemburg) S.A. zahlt keine direkte Vergütung aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Der Offenlegungsbericht der BANK IM BISTUM ESSEN eG. zum 31. Dezember 2022 führt zur Vergütungspolitik wie folgt aus:

Vergütungspolitik (Art. 450 Abs. 1 Buchst. a-d, Buchst. h-k)

Tabelle EU REMA – Vergütungspolitik

Art. 450 Abs. 1
Buchst. a In der BANK IM BISTUM ESSEN eG werden keine variablen Gehaltsbestand-teile gezahlt. Ausnahmen betreffen in geringer Ausprägung lediglich Prämien im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens.
Buchst. b Unser Haus ist tarifgebunden. Die Vergütung unserer Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach den tariflichen Regelungen für die Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Buchst. c Es gibt in unserem Haus keine leistungsorientierte Vergütung.
Buchst. d Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich nur aus fixen Gehaltsbestandteilen zusammen.
Für die Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen ist ein Prämientopf gebildet worden, der aufgrund seines geringen Umfangs keine „echte“ variable Vergütung darstellt. Für die Prämienvergabe gibt es klare Größendefinitionen bis max. EUR 1.000 je umgesetztem Vorschlag.

Tabelle EU REM1 – Für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung

a b c d
Leitungsorgan
– Aufsichts-
funktion
Leitungsorgan
– Leitungs-
funktion
Sonstige Mit-
glieder der
Geschäftslei-
tung
Sonstige iden-
tifizierte Mitar-
beiter
1 Feste Vergütung Anzahl der identifizierten Mitarbeiter 8 3 15,6
2 Feste Vergütung insgesamt in TEUR 208 2.650 1.916
3 Davon: monetäre Vergütung1 208 1.195 1.772
4 (Gilt nicht in der EU)
EU-4 a Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen 0 0
5 Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente 0 0
EU-5x Davon: andere Instrumente 0 0
6 (Gilt nicht in der EU)
7 Davon: sonstige Positionen2 1.435 145
8 (Gilt nicht in der EU)
9 Variable Vergütung Anzahl der identifizierten Mitarbeiter 0 0
10 Variable Vergütung insgesamt in TEUR 0 0
11 Davon: monetäre Vergütung 0 0
12 Davon: zurückbehalten 0 0
EU-13a Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen 0 0
EU-14a Davon: zurückbehalten 0 0
EU-13b Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente 0 0
EU-14b Davon: zurückbehalten 0 0
EU-14x Davon: andere Instrumente 0 0
EU-14y Davon: zurückbehalten 0 0
15 Davon: sonstige Positionen 0 0
16 Davon: zurückbehalten 0 0
17 Vergütung insgesamt (2 + 10) 208 2.650 1.916

1 Gehälter, geldwerte Vorteile, Aufwendungen für Altersvorsorge

2 Rückstellungen für Pensionszusagen

Aufgrund der Darstellung in TEUR kommt es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen.

Ergänzende Angaben gemäß § 16 Abs. 2 InstitutsVergV

Gesamtbetrag aller Vergütungen für das Ge- schäftsjahr [in TEUR] 12.738
Davon fix [in TEUR] 12.735
Davon variabel [in TEUR] 3
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung 12

Tabelle EU REM2 – Sonderzahlungen an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)

a b c d
Leitungsorgan
– Aufsichts-
funktion
Leitungsorgan
– Leitungs-
funktion
Sonstige Mit-
glieder der
Geschäftslei-
tung
Sonstige iden-
tifizierte Mitar-
beiter
Garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag
1 Gewährte garantierte variable Vergütung – Zahl der identifizierten Mitarbeiter 0 0
2 Gewährte garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag 0 0
3 Davon: während des Geschäftsjahres ausgezahlte garantierte variable Vergütung, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird 0 0
Die in früheren Zeiträumen gewährten Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden
4 In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter 0 0
5 In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Gesamtbetrag 0 0
Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen
6 Während des Geschäftsjahres gewährte Ab- findungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter 0 0
7 Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen – Gesamtbetrag 0
8 Davon: während des Geschäftsjahres gezahlt 0 0
9 Davon: zurückbehalten 0 0
10 Davon: während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden 0 0
11 Davon: höchste Abfindung, die einer einzigen Person gewährt wurde 0 0

Die Tabelle EU REM3 hat für unser Haus keine Relevanz, da wir keine zurückbehaltenen Vergütungen haben. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Offenlegung der Tabelle.

Tabelle EU REM4 – Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr

a
EUR Identifizierte Mitarbeiter, die
ein hohes Einkommen im
Sinne von Artikel 450 Absatz 1
Bushstabe i CRR beziehen
1 1.000.000 bis unter 1.500.000 2
2 1.500.000 bis unter 2.000.000
3 2.000.000 bis unter 2.500.000
4 2.500.000 bis unter 3.000.000
5 3.000.000 bis unter 3.500.000
6 3.500.000 bis unter 4.000.000
7 4.000.000 bis unter 4.500.000
8 4.500.000 bis unter 5.000.000
9 5.000.000 bis unter 6.000.000
10 6.000.000 bis unter 7.000.000
11 7.000.000 bis unter 8.000.000

Zusätzliche Erläuterungen (ungeprüft)

1.) TRANSPARENZ VON WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTEN UND DEREN WEITERVERWENDUNG

Die IPConcept (Luxemburg) S.A., als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds („AIFM“), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/​2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 („SFTR“). Im Geschäftsjahr des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen. Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds/​der Investmentgesellschaft können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

2.) ANLAGESTRATEGIEN UND ZIELE

Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die vom Fonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Fonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.

3.) RECHTSSTELLUNG DER AKTIONÄRE

Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft)

BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

LU1106543249

Währung insgesamt je Aktie*)
I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR 7.672.071,35 6,2087**)
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 1.238.927,42 1,0026
2. Ergebnis des Geschäftsjahres1) EUR 6.433.143,93 5,2061
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,0000
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR 6.698.932,46 5,4212**)
1. Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.698.932,46 5,4212
III. Gesamtausschüttung EUR 973.138,89**) 0,8000
1. Endausschüttung EUR 973.138,89 0,8000
a) Barausschüttung EUR 973.138,89 0,8000
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer2) EUR 0,00 0,0000
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000

*) Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet.
**) Der Wert basiert auf der Anzahl der umlaufenden Aktien zum Berichtsstichtag. Diese können von den umlaufenden Aktien am Ex-Tag abweichen.
1) Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher Ertrags- und Aufwandsausgleich.
2) Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt.

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Investmentgesellschaft

BIB Sustainable Finance (SICAV)
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft
Vorsitzender des Verwaltungsrats:

vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Manfred Sonnenschein
BANK IM BISTUM ESSEN eG

Verwaltungsratsmitglieder:

Andreas Künzel
BANK IM BISTUM ESSEN eG

bis zum 1. November 2023
Björn Preiß
DZ PRIVATBANK S.A.

seit dem 1. November 2023
Julien Zimmer
IP Concept (Luxemburg) S.A.

seit dem 1. Januar 2024
Christian Kastens
BANK IM BISTUM ESSEN eG

seit dem 1. Januar 2024
Robert Schofield

Verwaltungsgesellschaft

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Vorstand der Verwaltungsgesellschaft (Leitungsorgan)
Vorsitzender des Vorstandes:

Marco Onischschenko

Mitglieder des Vorstandes:

Silvia Mayers (bis zum 30. September 2023)
Jörg Hügel (seit dem 30. Januar 2024)
Nikolaus Rummler

Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Frank Müller
Vorstand der DZ PRIVATBANK S.A.

Aufsichtsratsmitglieder

Klaus-Peter Bräuer
Bernhard Singer

Zentralverwaltungsstelle, Register- und Transferstelle sowie Zahlstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Verwahrstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Fondsmanager und Vertriebsstelle

BANK IM BISTUM ESSEN eG
Gildehofstraße 2
D-45127 Essen

Unterfondsmanager
(Währungsmanagement)

B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
Untermainanlage 1
D-60329 Frankfurt am Main

Abschlussprüfer des Fonds

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

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