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Insolvenzverfahren der d.i.i. Homes Berlin GmbH mangels Masse abgewiesen

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 442/24 D

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Berlin GmbH, mit Sitz in der Mohrenstraße 32, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen wichtigen Beschluss gefasst.

Am 18. Juni 2024 wurden die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die seit dem 16. April 2024 galten, aufgehoben. Der Insolvenzantrag wurde aufgrund mangelnder Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel der d.i.i. Homes Berlin GmbH nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund:

Die d.i.i. Homes Berlin GmbH war seit April 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt, um das Vermögen zu sichern und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Da jedoch keine ausreichenden Mittel vorhanden waren, um die Verfahrenskosten zu decken, sah das Gericht keine Grundlage für die Fortführung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.06.2024

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