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    FITKO (Föderale IT-Kooperation) – Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats vom: 20.03.2024 FITKO (Föderale IT-Kooperation) BAnz AT 22.04.2024 B8

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    geralt (CC0), Pixabay

    FITKO
    (Föderale IT-Kooperation)

    Bekanntmachung
    der Entscheidungen des IT-Planungsrats

    Vom 20. März 2024

    Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

    Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

    Frankfurt am Main, den 20. März 2024

    FITKO
    (Föderale IT-Kooperation)
    – Koordinierung des IT-Planungsrats –

    Im Auftrag
    J. Volz

    Anlage

    Fachpolitische Sprecher
    Beschluss 2024/​01

    Der IT-Planungsrat ändert seinen Beschluss 2022/​43 wie folgt:

    In Nummer 1 wird folgende Nummer 13 angefügt:

    „13. Digitalministerkonferenz: Berlin, Bund“

    Föderale Digitalstrategie
    Beschluss 2024/​02

    1.

    Anknüpfend an seinen Beschluss 2023/​42 beschließt der IT-Planungsrat folgenden Prozess zur „Interföderalen Strategie der (digitalen) Verwaltung der Zukunft“:

    a)
    Die Erstellung eines Zukunftsbildes (Vision) der künftigen Verwaltung aus der wirkungsorientierten Perspektive der Nutzenden und für effizientere staatliche Strukturen sowie die Entwicklung von Leitlinien für eine verbesserte föderale Zusammenarbeit.
    b)
    Der Prozess soll Orientierung für die Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats liefern, die auf die Vision ausgerichtet sind (aufbauend auf Beschluss 2022/​42).
    c)
    Es können beispielhaft Umsetzungsperspektiven aufgeführt werden, die konkrete Digitalisierungsprogramme (zum Beispiel zur Umsetzung des OZG oder der Modernisierung der Verwaltungsregister), Reformvorhaben und Produkte zur Umsetzung der Dachstrategie und der Schwerpunktthemen aufführen.
    d)
    Die Strategie soll dabei bestehende Digitalstrategien des Bundes und der Länder komplementieren.
    2.
    Der IT-Planungsrat beschließt, den beigefügten Vorgehensvorschlag als unverbindliche Diskussionsbasis für den weiteren Prozess unter Federführung des Bundes (Vorsitz 2024), von Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitz 2025) und mit Unterstützung der FITKO zu nutzen.
    3.
    Zur Einbindung der Mitglieder des IT-Planungsrats wird ein Partizipationprozess aufgesetzt, der im Kreis der Mitglieder des IT-Planungsrats noch abgestimmt wird.
    4.
    Der IT-Planungsrat beschließt, dass die Strategie bis zur 45. Sitzung des IT-Planungsrats in einer ersten Version vorliegt und im Anschluss als dauerhafter Prozess fortgeschrieben wird.

    Wirtschaftsplan
    Beschluss 2024/​03

    1.

    Der IT-Planungsrat beschließt die gebundenen Haushaltsreste aus 2023 nach 2024 zu übertragen.

    a)
    Der „Roll-Out und Roll-In“ der EfA-Fokusleistungen wird in 2024 mit 16,0 Millionen Euro aus Restmitteln 2023 des ehemaligen Digitalisierungsbudgets unterstützt.
    b)
    Der Mehrbedarf des laufenden Digitalisierungsprojekts „EfA-Umsetzung der OZG-Leistung Sportförderung“ (itPLR-22-003) wird in 2024 aus Restmitteln 2023 des ehem. Digitalisierungsbudgets in Höhe von 1,8 Millionen Euro finanziert.
    c)
    Für neue föderale Digitalisierungsprojekte werden in 2024 aus Restmitteln 2023 des ehem. Digitalisierungsbudgets 1 375 044 Euro zur Verfügung gestellt.
    d)
    Projekte der Schwerpunktthemen werden in 2024 mit Restmitteln aus 2023 in Höhe von 6 441 041,19 Euro finanziert.
    e)
    Die ungebundenen Restmittel aus Überzahlungen im Jahr 2023 sind auf die von Bund und Ländern anzufordernden Zahlungsbeträge 2024 anzurechnen.
    2.
    Für die Finanzierung der Organisation der fünf Schwerpunktthemen stellt der IT-Planungsrat in 2024 den Themenpaten jeweils bis zu 1,1 Millionen Euro bereit.
    3.

    Für die aus dem ehem. Digitalisierungsbudget finanzierten Projekte werden in 2024 keine separaten Mittel zur Risikoabdeckung des Restbudgets zur Verfügung gestellt.

    a)
    Zur gezielteren Bewirtschaftungsplanung findet in 2024 erstmals das Instrument der „negativen Planungsreserve“ Anwendung.
    b)
    Die noch anstehenden Weiterentwicklungen des EfA-Marktplatzes werden bis zur Höhe der bereits hierfür zur Verfügung gestellten Mittel des ehem. Digitalisierungsbudgets weiterfinanziert. Darüberhinausgehende Entwicklungen sind aus dem Produktbudget 2024 zu bestreiten.
    c)
    Das Projekt „XÖV-Suite Erweiterung“ (itPLR-24-010) wird mit 486 000 Euro, das Projekt „XÖV lite“ (itPLR-24-011) mit 297 000 Euro aus dem ehem. Digitalisierungsbudget finanziert.
    d)
    Den Projekten „Matching Rechtbegriffe“, „Umsetzungsprojekt Pilot – Erweiterte Gehaltsdaten“, „XRepositorySQ“, „ELFEConnect“, „Evaluation AG RaBe“ und dem Vorprojekt „E-Rechnung“ wird auf Basis der eingereichten Steckbriefe eine Finanzierung in Aussicht gestellt, sobald die geprüften Anträge vorliegen.
    e)
    Beschlüsse zur weiteren Verwendung der Mittel aus dem ehem. Digitalisierungsbudget werden an die AL-Runde delegiert.
    f)
    Die Projekte werden aufgefordert, ab März 2024 der FITKO monatlich Finanzzahlen für die unterjährige Finanzplanung zur Verfügung zu stellen.
    4.

    Der IT-Planungsrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 mit folgenden Maßgaben:

    a)
    Die Finanzierungsbeiträge der Länder von 2024 werden fortgeschrieben.
    b)
    Die Finanzbeiträge für 2026, 2027 und 2028 werden davon ausgehend jeweils mit einer Steigerung von 5 % neu berechnet
    c)
    Zur angemessenen Fortführung der EfA-Finanzierung wird ein Einnahmetitel ausgebracht.
    d)
    Der angepasste Wirtschaftsplan wird dem IT-Planungsrat in einer Sondersitzung am 24. April 2024 vorgelegt.
    5.
    Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, den beschlossenen Entwurf an die Finanzministerkonferenz sowie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, zur Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu übersenden.

    Digitale Dachmarke
    Beschluss 2024/​04

    1.
    Der IT-Planungsrat beschließt das Konzept der digitalen Dachmarke in Form von vier flexibel einsetzbaren Kennzeichnungselementen Kopfzeile, Bildzeichen, Domain-Name und Designsystem.
    2.
    Die digitale Dachmarke kommt bei übergreifenden Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz, wenn diese in Kooperation nach außen hin auftreten und bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauens­anker vorliegt.
    3.

    Das Kennzeichnungselement Kopfzeile soll analog zur EU aufgesetzt und kann in drei Varianten genutzt werden.

    a)
    Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland“.
    b)
    Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von Bund, Ländern und Kommunen“.
    c)
    Bestehend aus einer Länderflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von/​des …“ (für rein lokale, auf ein Land bezogene Angebote).
    4.
    Das Kennzeichnungselement Bildzeichen soll den föderalen Aspekt berücksichtigen.
    5.
    Das Kennzeichnungselement Domain-Name ist gov.de.
    6.
    Übergreifende Angebote von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen sollen unter Subdomains des Domain-Namens gov.de erreichbar sein.
    7.
    Das Kennzeichnungselement Designsystem soll einen Baukasten an nutzerfreundlichen, barrierearmen Designkomponenten umfassen, die flexibel modular genutzt werden können.
    8.
    Die Anwendung der Kennzeichnungselemente soll flexibel und freiwillig sein. Die Elemente können auch additiv zu vorhandenen Kennzeichnungssystemen genutzt werden.
    9.
    Länder und Kommunen können frei entscheiden, ob sie eines oder mehrere der Kennzeichnungselemente auch für ihre länder-/​kommunalspezifischen Angebote nutzen möchten.
    10.
    Der IT-Planungsrat bittet den Bund um Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle zur Verwaltung der Kennzeichnungselemente und Qualitätssicherung ihres Einsatzes für die digitale Dachmarke vorläufig bis Ende 2025 sowie um Prüfung der perspektivischen Verortung, zum Beispiel bei der FITKO.
    11.

    Der IT-Planungsrat empfiehlt der Ministerpräsidentenkonferenz Folgendes:

    a)
    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen dem Konzept der digitalen Dachmarke und dem vorabgestimmten Bildzeichen zu.
    b)
    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den IT-Planungsrat um Einführung der digitalen Dachmarke gemäß dem Konzept bis Mitte 2025.
    12.
    Dieser Beschluss entfaltet Bindungswirkung nur im Zuständigkeitsbereich der von den zustimmenden Mitgliedern vertretenen Gebietskörperschaften.

    Standardisierungsboard
    Beschluss 2024/​05

    1.
    Der IT-Planungsrat beschließt die Einrichtung des Föderalen IT-Standardisierungsboards. Die Organisationsstruktur wird basierend auf der im Anlagedokument vorläufig aufgebaut und für 2 Jahre erprobt. Er beauftragt die FITKO, alle weiteren Schritte zur Etablierung des Föderalen IT-Standardisierungsboards zu veranlassen.
    2.
    Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, das in der Anlage beschriebene Prozessmodell für die Standardisierung gemeinsam mit dem Föderalen IT-Standardisierungsboard weiter zu entwickeln.
    3.
    Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit der Etablierung der zukünftigen Regelaufgaben.
    4.
    Der IT-Planungsrat bekennt sich zu den zwölf Prinzipien des European Interoperability Frameworks und beauftragt das Föderale IT-Standardisierungsboard, diese in geeigneter Form zu berücksichtigen.

    Nutzungshäufigkeit Verwaltungsleistungen
    Beschluss 2024/​06

    1.
    Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Bundes zum Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst zur Kenntnis.
    2.
    Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, ihre Bemühungen der Bereitstellung die Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente für alle elektronischen Verwaltungsleistungen, für die der Bund die Regelungskompetenz besitzt, mit gebotenem Einsatz fortzuführen.
    3.
    Der IT-Planungsrat bittet den Bund, in seiner nächsten Sitzung zum weiteren Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst zu berichten und einen Vorschlag für eine zweckmäßige Nutzung der erhobenen Daten zu unterbreiten.

    E-Rechnung
    Beschluss 2024/​07

    1.
    Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund, eine befristete Projektgruppe „Konsolidierung der Rechnungseingangslösungen von Bund und Ländern“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern sowie der FITKO einzusetzen. Er bittet die Länder, sich aktiv an der Projektarbeit zu beteiligen.
    2.
    Ziel des Projekts ist es zu eruieren, ob ein einheitlicher Rechnungseingang für die gesamte öffentliche Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland definiert werden kann. Hierfür sind bereits vorhandene Rechnungseingangslösungen ergebnisoffen zu prüfen und zu bewerten.
    3.
    Bis zur 44. Sitzung des IT-Planungsrats legt die Projektgruppe eine detaillierte Planung des Projekts vor.
    4.
    Der IT-Planungsrat bittet, die Ergebnisse bis zur 45. Sitzung vorzulegen. Dieses sollte auch eine Bewertung hinsichtlich einer möglichen Aufnahme als Produkt des IT-Planungsrats beinhalten, inklusive einer Aufstellung der im Wirtschaftsplan 2026 dafür vorzusehenden Stellen bei der FITKO.

    Mehrjährige Finanzplanung
    Beschluss 2024/​08

    1.
    Die FITKO erstellt unter Beteiligung der PG Finanzplanung eine Konzeption zur strategischen Finanzplanung und -steuerung in Anlehnung an das Model aus Hamburg unter Einbindung des künftigen Portfoliomanagements der Schwerpunktthemen.
    2.
    Die FITKO setzt auf dieser Basis ein Umsetzungsprojekt auf.
    3.
    Der IT-Planungsrat stellt dafür aus Restmitteln 2023 500 000 Euro zur Verfügung.

    Berichtspflichten IT-Planungsrat
    Beschluss 2024/​09

    1.
    Der IT-Planungsrat beschließt den Jahresbericht des IT-Planungsrat & FITKO 2023/​24 und bittet den Vorsitz, die erforderliche Beteiligung der ChefBK/​CdSK herbeizuführen.
    2.
    Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramts und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder folgenden Beschluss: „Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Jahresbericht des IT-Planungsrates und der FITKO 2023/​24 zur Kenntnis.“

    AG Verbindungsnetz
    Beschluss 2024/​10

    Der IT-Planungsrat beschließt die Geschäftsordnung des Arbeitsgremiums Verbindungsnetz (AGV) in der Version 1.0 vom 7. Dezember 2023. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss 43/​2015 vom 1. Oktober 2015.

    Digitale Souveränität
    Beschluss 2024/​11

    1.
    Der IT-Planungsrat nimmt das Konzept „Anforderungen an Technologieanbieter- und lösungen“ zur Stärkung der Digitalen Souveränität zur Kenntnis. Die Anforderungen haben einen empfehlenden Charakter und sind risikoorientiert zu betrachten.
    2.
    Der IT-Planungsrat bittet die AG EVB-IT, die für den jeweiligen EVB-IT-Vertragstyp geeigneten Anforderungen in die zukünftige Weiterentwicklung der EVB-IT einfließen zu lassen und über den Fortschritt zu berichten. Die AG Cloud-Computing und digitale Souveränität wird gebeten mitzuwirken.
    3.
    Die AG EVB-IT wird gebeten, eine Roadmap zu diesbezüglichen Verhandlungen mit der Digitalwirtschaft zur Weiterentwicklung der EVB-IT in der 44. Sitzung des IT-Planungsrats vorzulegen.

    XBerufsbildung
    Beschluss 2024/​12

    1.
    Der IT-Planungsrat ist der Auffassung, dass die im Dokument „Beschreibung des Standardisierungsbedarfs im Berufsbildungswesen“ dargestellte Bearbeitung des Standardisierungsbedarfs in Form einer offenen Spezifikation XBerufsbildung notwendig ist, und spricht sich für eine Aufnahme von XBerufsbildung als föderaler IT-Standard in die Standardisierungsagenda aus.
    2.
    Sachsen-Anhalt wird gebeten, die Fachministerkonferenzen entsprechend der durch Nachweisdigitalisierung im Berufsbildungswesen erkennbaren Betroffenheit über die jeweiligen fachpolitischen Sprecher zu informieren.

    Marktplatz
    Beschluss 2024/​13

    1.
    Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum ebenenübergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 1. April 2024 verbindlich zu nutzen ist.
    2.
    Auch alle außerhalb des Marktplatzes mit FITKO abgeschlossenen Verträge zu EfA-Leistungen (Bereitstellungs­verträge sowie Nachnutzungsverträge) sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungstellung (für gemeinsam finanzierte EfA-Leistungen der 30. September 2024, für sonstige EfA-Leistungen der 1. Juli 2024) in den Marktplatz zu überführen.
    3.
    Die FITKO wird gebeten, die federführenden und umsetzungsverantwortlichen Länder über den Beschluss zu informieren. Sie ist berechtigt, manuelle Vertragsschlüsse abzulehnen, wenn der Vertragsschluss nicht den Vorgaben dieses Beschlusses entspricht.

    Schwerpunktthema Datennutzung
    Beschluss 2024/​14

    1.
    Der IT-Planungsrat beschließt die Umbenennung des Schwerpunktthemas in „Datennutzung“ und ändert dementsprechend seinen Beschluss 2022/​42 vom 10. November 2022.
    2.
    Der IT-Planungsrat beschließt die übergeordnete Vision des Schwerpunktthemas Datennutzung und die geschärften Zielbilder der drei Säulen „Data Governance“, „Datenschutz“ und „Künstliche Intelligenz (KI)“. Die Säule ­„Registermodernisierung“ wird durch den Lenkungskreis Registermodernisierung erarbeitet und beschlossen.

    Reifegradmodell
    Beschluss 2024/​15

    Der IT-Planungsrat beschließt die Weiterentwicklung des Reifegradmodells der Registermodernisierung wie folgt:

    1.
    Das Reifegradmodell für Nachweisabrufe aus dem IT-Planungsrat Beschluss 2022/​22 wird derart geändert, dass der Reifegrad D in D 1 und D 2 geteilt wird (Nachweis-Reifegradmodell v2.0).
    2.
    Im Reifegrad D 1 werden im Sinne der Datensparsamkeit seitens nachweisliefernder Stellen (nlS) nur die für eine Verwaltungsleistung tatsächlich erforderlichen Informationen in maschinell auswertbarer Form an nachweisabrufende Stellen (naS) übertragen. Letztere müssen gewährleisten, dass ihre Onlinedienste und Fachverfahren diese Datensätze entsprechend digital abrufen und verarbeiten können.
    3.
    Eine möglichst schnelle Erreichung des Reifegrads D 1 auf nationaler Ebene wird angestrebt und ist das Ziel des Programms Gesamtsteuerung Registermodernisierung. Mit der Erreichung des Reifegrads C auf Seiten der naS und nlS gilt jedoch auf nationaler Ebene der Reifegrad 4 des OZG als erreicht.
    4.
    Der Reifegrad D 2 wird für die Verwaltungsleistungen und Datenbestände als langfristiges Digitalisierungsziel angestrebt.
    5.
    Im Übrigen wird festgestellt, dass naS und nlS im Hinblick auf Nachweisabrufe in und aus EU-Mitgliedsstaaten mindestens Nachweise im Reifegrad B abrufen und übermitteln müssen.

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