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Verbraucherzentrale gewinnt

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In einem wegweisenden Urteil vom 27. März 2024 stellte das Berliner Kammergericht fest, dass die Erhöhung oder Einführung von Gebühren für Girokonten durch die Berliner Sparkasse ohne die ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden unrechtmäßig ist. Diese Entscheidung kam nach einer Klage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Verbraucherinteressen vertritt, zustande. Das Gericht erklärte, dass die einseitigen Gebührenerhöhungen, die seit 2016 durchgeführt wurden, nicht gültig sind. Somit können Kunden die unrechtmäßig gezahlten Gebühren zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

Sebastian Reiling vom vzbv wies darauf hin, dass die Berliner Sparkasse ohne eine klare Einwilligung der Kunden keine Rechtsgrundlage hat, Gebühren zu ändern oder neue einzuführen. Die Gerichtsentscheidung eröffnet Kontoinhabern die Möglichkeit, die ohne ihre Zustimmung erhobenen Gebühren zurückzuerhalten. Teilnehmer der Musterfeststellungsklage könnten zudem auf eine Erstattung von Zahlungen hoffen, die sie seit 2018 geleistet haben.

Die Berliner Sparkasse hatte ihre Gebühren zum Teil einseitig angepasst – ein Beispiel ist die Änderung des Kontomodells „Girokonto Comfort“ zu „Giro Pauschal“ im Jahr 2016, bei der die monatlichen Kosten um drei Euro ohne Kundenzustimmung stiegen. Trotz des Gerichtsurteils weigerte sich die Sparkasse bislang, die zusätzlichen Gebühren zurückzuerstatten. Der vzbv prüft daher eine Revision, um die Ansprüche auf Rückerstattungen zu erweitern.

Das Urteil ist Teil der anhaltenden Bemühungen des vzbv, die Rechte von Verbrauchern im Finanzbereich zu stärken. Es steht in Einklang mit früheren Entscheidungen, wie dem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Postbank im Jahr 2021, das klarstellt, dass Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden benötigen, um Gebühren anzupassen. Diese Rechtsprechung hat bedeutende Auswirkungen nicht nur für die Berliner Sparkasse, sondern für das gesamte Bankwesen in Deutschland.

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