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Verhandlung vor Berliner Verwaltungsgericht

AJEL (CC0), Pixabay

Das Verwaltungsgericht Berlin hat für den 18. März 2024 um 11.00 Uhr eine mündliche Verhandlung angesetzt. Diese findet im Gerichtsgebäude in der Kirchstraße 7, 10557 Berlin, im Saal 0416 (Plenarsaal) statt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Untersagung einer Nebentätigkeit eines Polizeioberkommissars des Landes Berlin. Der Beamte, der auf sozialen Medien wie TikTok, YouTube und Instagram aktiv war und dort seit 2021 Inhalte mit Bezug zur Polizeiarbeit teilte, wurde von seiner Behörde aufgefordert, diese Aktivitäten einzustellen. Der Auslöser dafür war ein Video, in dem der Beamte, bekleidet mit einem „Polizei“-T-Shirt, ein Interview mit einem damals Angeklagten führte. Die Berliner Polizei sah darin eine potenzielle Gefährdung ihres Ansehens und untersagte ihm jegliche weitere soziale Medienaktivitäten. Nach erfolglosen Eilanträgen bei untergeordneten Gerichten setzt der Kläger nun mit seiner Hauptklage sein Anliegen fort. Er argumentiert, dass sein Auftritt auf den Plattformen nicht als offizielle Polizeirepräsentation zu verstehen sei und betont, dass ähnliche Vorfälle sich nicht wiederholen werden. Zudem kritisiert er die Vollständigkeit der Untersagung als unverhältnismäßig und plädiert für eine teilweise Erlaubnis seiner Nebentätigkeiten.

Für die Berichterstattung über die Verhandlung ist keine besondere Akkreditierung erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Kamerateams ausschließlich ohne Stativ und Tonangel im Gerichtssaal zugelassen sind.

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