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Arbeitsintegration

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BeatriceBB (CC0), Pixabay

Die Regierung hat im Ministerrat zusätzliche Mittel von insgesamt 54 Millionen Euro bereitgestellt, um die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zu fördern. Davon stammen 36 Millionen Euro direkt vom Staat, während weitere 18 Millionen Euro von den Ländern beigesteuert werden. Diese Gelder sollen dazu verwendet werden, Projekte zu finanzieren, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und sicherstellen, dass sie regulär entlohnt werden und Zugang zur Sozialversicherung haben.

Ein langfristiges Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschen mit Behinderungen in speziellen Beschäftigungsverhältnissen ein Gehalt zu zahlen, anstatt lediglich Taschengeld zu gewähren. Die Diskussionen über einen Umstieg auch in tagesstrukturellen Einrichtungen der Länder werden fortgesetzt. Derzeit arbeiten etwa 28.000 Menschen mit Behinderungen in solchen betreuten Werkstätten. Diese erhalten lediglich Taschengeld, jedoch keinen regulären Lohn, obwohl sie unfallversichert sind.

Die Umstellung auf eine faire Entlohnung würde die Länder laut einer Studie jährlich rund 190 Millionen Euro kosten. Um jedoch nicht auf eine Lösung im nächsten Finanzausgleich zu warten, hat die Regierung diesen Schritt eingeleitet. Die betroffenen Personen sollen durch die bereitgestellten Mittel ein gerechtes Entgelt für ihre Arbeit erhalten, sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein und Anspruch auf eine angemessene Pension haben. Es ist geplant, sowohl neue als auch bereits bestehende Projekte in den Ländern zu fördern, um die Situation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Obwohl noch nicht bekannt ist, wie viele Personen von dieser Maßnahme profitieren werden, ist klar, dass sie eine vollständige Sozialversicherung und eine angemessene Entlohnung erhalten sollen, anstelle des bisherigen Taschengelds.

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