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Staatsanwaltschaft Hildesheim

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Staatsanwaltschaft Hildesheim

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

NZS 9 Js 12124/​20 VRs – 23.02.2024

Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hildesheim wegen Vermögensabschöpfung (Az. 101 Ds (56/​23)) gegen J.-L. Bäte. Diese ist rechtskräftig seit dem 11.01.2024. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Über die Internetseite Novak 24! boten unbekannte Täter Waren an, wobei sie die zum Kauf angebotenen Gegenstände -wie von vorneherein beabsichtigt- nicht auslieferten. Als Empfängerkonto gaben sie ein von dem Betroffenen Bäte bei der Holvi Payment Services Oy -Zweigniederlassung Deutschlang- eröffnetes Geschäftskonto mit der IBAN: DE35100179977435780655 an. Auf dieses Konto wurden in der Folge die Kaufpreise überwiesen.

Im Einzelnen kam es zu den folgenden Taten, bei denen die aufgeführten Geschädigten an den genannten Tagen die Kaufpreise für die von ihnen bestellten Gegenstände auf das oben genannte Konto überwiesen, jedoch in der Folge keine Ware erhielten:

1.

Bernd Ernst Rappmund aus Hornburg am 16.03.2020 597,99 € für eine Waschmaschine,

2.

Wolfgang Alfred Friedrich Hansing aus Nienstedt am 18.03.2020 116,99 € für einen Rasenmähroboter der Marke Worx,

3.

Ayman Abiyad aus Hamburg am 17.03.2020 148,85 € für eine Waschmaschine,

4.

Reinhard Tullius aus Hattenhofen am 16.03.2020 285,99 € für einen Hochdruckreiniger der Firma Kärcher,

5.

Fuat Özbilek aus Ravensburg am 16.03.2020 159,89 € für einen Staubsauger Miele,

6.

Patrick Philip Helfrich-Hau aus Vogtsburg im Kaiserstuhl am 16.03.2020 220,99 € für einen Rasenmäher,

7.

Oxana Olegovna Kolomiets aus Friedrichshafen am 17.03.2020 159,89 € für eine Nähmaschine Singer,

8.

Markus Wilfried Wolf aus Neuhäusel am 16.03.2020 363,- € für einen Rasenmähroboter Roomba 980,

9.

Simone Hünig aus Würzburg am 17.03.2020 270,39 € für eine Waschmaschine,

10.

Marcel Wirth aus Emlichheim am 16.03.2020 636,35 € für einen Rasenroboter,

11.

Günther Wenger aus Gebenbach am 17.03.2020 253,49 € für einen Wärmepumpentrockner,

12.

Ralf Gebhardt aus Ludwigshafen am 17.03.2020 309,39 € für eine Waschmaschine,

13.

Jürgen Thiem aus Mainz am 17.03.2020 187,– € für ein Ergometer,

14.

Sarah Nicole Ziegler aus Pirmasens am 17.03.2020 110,49 € für eine Nähmaschine,

15.

Tanar Karaca aus Plech am 17.03.2020 116,99 € für einen Staubsauger Marke Miele,

16.

Karen Havenga aus Kirchlinteln am 17.03.2020 389,85 € für einen Bosch Wäschetrockner,

17.

Herbert Sieber aus Dettingen an der Iller am 17.03.2020 116,34 € für einen Exzenterschleifer,

18.

Halim Rose aus Hillerse am 17.03.2020 220,99 € für einen Rasenmäher,

19.

Anja Palmer aus Amstetten am 17.03.2020 298,98 € für 2 Videoüberwachungssysteme,

20.

Anna Delisova aus Augsburg am 17.03.2020 356,85 € für einen Staubsauger Marke Dyson,

21.

Dr. Ndimofor Chofor aus Edewecht am 17.03.2020 227,49 € für einen Hochdruckreiniger Kärcher,

22.

Tobias Josef Schabl aus Adlkofen am 17.03.2020 140,39 € für eine Kettensäge,

23.

Christian Cornelius aus Rostock am 17.03.2020 115,04 € für einen Rasenmäher,

24.

Franziskus Maria Conrad aus München am 17.03.2020 142,99 € für eine Einhandfräse Marke Makita,

25.

Rene Kretschel aus Leipzig am 16.03.2020 454,35 € für eine Waschmaschine,

26.

Markus Thiel aus Elbe am 17.03.2020 324,99 € für einen Wäschetrockner Marke Samsung,

27.

Lothar Eduard Vandeven aus Nürnberg am 16.03.2020 148,85 € für ein Ergometer,

28.

Marcel Kretschmar aus Schkopau am 12.03.2020 122,85 € für einen Staubsauger Phillips,

29.

Gabriele Kipker aus Gronau (Westf.) am 17.03.2020 285,99 € für einen Hochdruckreiniger Kärcher,

30.

Herrmann-Josef Alsweh aus Höxter am 17.03.2020 369,– € für einen Mähroboter,

31.

Mareike Bräutigam aus Möhnesee am 17.03.2020 322,39 € für einen Philips Akkusauger,

32.

Stefan Schlimper aus Marl am 16.03.2020 379,28 Euro für eine AEG Waschmaschine,

33.

Carsten Funk aus Reutlingen am 16.03.2020 114,39 € für ein Set Überwachungskameras Marke Blink,

34.

Malte Clasen aus Seevetal am 16.03.2020 356,85 € für einen Staubsauger Marke Dyson,

35.

Markus Liebschner aus Struppen am 16.03.2020 254,– € für einen Rasenmäher,

36.

Hubert Oczko aus Inden am 17.03.2020 288,60 € für einen Mähroboter,

37.

Arno Lupinski aus Neukirchen-Vluyn am 17.03.2020 179,39 € für einen Rasenmäher Marke Gardena,

38.

Markus Ludwig Okon aus Remseck am Neckar am 17.03.2020 233,35 € für ein Ergometer,

39.

Reinhardt Klement-Guggemos aus Weil im Schönbuch am 17.03.2020 285,99 € für einen Hochdruckreiniger Marke Kärcher,

40.

Andrej Gideon aus Bad Hersfeld am 17.03.2020 285,99 € für einen Hochdruckreiniger Marke Kärcher,

41.

Mohamed Shwan Anwar aus Lübeck am 16.03.2020 357,49 € für eine Waschmaschine Marke Samsung,

42.

Boris Tatievski aus Berlin am 16.03.2020 129,99 € für einen Elektrogrill,

43.

Ana-Maria Barucic aus Berlin am 17.03.2020 148,95 € für eine Waschmaschine,

44.

Karsten Len aus Berlin am 16.03.2020 218,39 € für einen Luftreiniger,

45.

Sandra Luther aus Horn-Bad Meinberg am 17.03.2020 714,98 € für eine Samsung Waschmaschine und einen Samsung Wärmepumpentrockner,

46.

Beate Schepers aus Meppen am 16.03.2020 118,- € für eine Säge der Marke Einhell,

47.

Christian Höhne aus Lingen am 16.03.2020 332,78 € für 2 Kondensationstrockner Marke Gorenje,

48.

Pawel Walczuch aus Bochum am 16.03.2020 389,99 € für einen Philips Luftreiniger,

49.

Marc Hilgenfeld aus Bad Bramstedt am 17.03.2020 116,93 € für einen Mähroboter,

50.

Ines Ranke aus Breese am 16.03.2020 220,99 € für einen Akkurasenmäher,

51.

Miso Blazinovic aus Gronau (Westf.) am 17.03.2020 246,35 € für einen Haushaltsgegenstand,

52.

Cerny Motorsport GmbH aus Havelsee am 16.03.2020 369,85 € für einen Mähroboter,

53.

Frank Hoff aus Dreierwalde am 17.03.2020 148,35 € für eine Waschmaschine 6 Kilo Frontlader,

54.

Thorsten Hamper aus Köln am 16.03.2020 110,49 € für eine Computernähmaschine,

55.

Thomas Gabor aus Krefeld am 16.03.2020 116,99 € für einen Miele Staubsauger,

56.

Andrea Tuschl aus Bochum am 17.03.2020 116,99 € für eine Lampe,

57.

Giorgi Dingaschwili aus Essen am 17.03.2020 166,39 € für einen Crosstrainer.

Auf Grund der ergangenen Entscheidung ist den vorstehenden Verletzten jeweils ein Anspruch auf Auszahlung der genannten Geldbeträge entstanden, der nunmehr geltend gemacht werden kann.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/​oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Salgmann
Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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