Der Bundesrat verurteilt jegliche Form des Antisemitismus auf das Schärfste. In einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten Entschließung bekräftigt er, dass sowohl das Existenzrecht Israels als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören.
Mit Sorge sehen die 16 Länder, dass es nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu einer Zunahme antisemitischer Vorfälle sowie zu antiisraelischen Hassdemonstrationen gekommen ist, bei denen das Existenzrecht Israel geleugnet und zur Beseitigung des israelischen Staates aufgerufen wurde.
Voraussetzung für Einbürgerung: Bekenntnis zum Existenzrecht
Wer das Existenzrecht Israels leugne, wende sich gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und könne daher nicht deutscher Staatsbürger werden, betont der Bundesrat. Er hält es daher für notwendig, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson Voraussetzung für die Einbürgerung ist.
Volksverhetzung auf Demonstrationen bekämpfen
Aufrufe zur Beseitigung Israels bei Demonstrationen müssen aus Sicht des Bundesrates effektiv und konsequent bekämpft werden. Einsatzkräfte der Polizei benötigten mehr Klarheit darüber, wann sie eingreifen können. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen Friedens erweitert werden kann, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts Israels ergeben.
Der Bundesregierung solle zeitnah in Abstimmung mit den Innen- und Justizministern der Länder entsprechende Vorschläge zur Änderung des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts entwickeln, verlangt der Bundesrat.
Bundesregierung am Zug
Der einstimmige Appell der 16 Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.