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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht terrAssisi Aktien I AMI – P (a);terrAssisi Aktien I AMI – I (a);terrAssisi Aktien I AMI – M (a);terrAssisi Aktien I AMI – C (t) DE0009847343; DE000A2DVTE6; DE000A2QFHE6; DE000A2PPKS1

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geralt (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht terrAssisi Aktien I AMI

für den Berichtszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

ISIN DE0009847343 – Anteilklasse P (a)

ISIN DE000A2DVTE6 – Anteilklasse I (a)

ISIN DE000A2PPKS1 – Anteilklasse C (t)

ISIN DE000A2QFHE6 – Anteilklasse M (a)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der terrAssisi Aktien I AMI strebt als Anlageziel ein möglichst hohes, langfristiges Kapitalwachstum in Euro und die verantwortungsvolle Investition der von den Anlegern zur Verfügung gestellten Mittel an.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Die Aktienquote des terrAssisi Aktien I AMI lag im Berichtszeitraum überwiegend bei annähernd 100 %. In Phasen größerer Mittelzuflüsse lag die Aktienquote während der Investitionsphase teilweise niedriger.

Der terrAssisi Aktien I AMI investierte weltweit in Aktien von Unternehmen, die neben ökonomischen Zielen auch Umwelt- und Sozialkriterien in ihre Firmenstrategie einbeziehen. Grundlage dieser Auswahl ist ein Nachhaltigkeitsuniversum, das von der Ratingagentur ISS ESG geliefert wird. Einen zusätzlichen ethischen Filter stellen die Grundsätze des Franziskanerordens dar, die durch spezifische Anlage- und Ausschlusskriterien den sozialen, kulturellen und Umweltaspekt der Investments überprüfen.

Der terrAssisi Aktien I AMI konnte innerhalb des Berichtszeitraumes eine Wertsteigerung von 15,35 % in der Anteilklasse P (a), 16,22 % in der Anteilklasse I (a) und 15,54 % in der Anteilklasse C (t) erreichen. Die Jahresvolatilität des Fonds betrug 12,87 % in der Anteilklasse P (a), 12,87 % in der Anteilklasse I (a) und 12,89 % in der Anteilklasse C (t). Die am 27. April 2021 neu aufgelegte Anteilklasse M (a) erreichte bis zum Geschäftsjahresende eine Wertentwicklung von 15,69 % bei einer Volatilität von 12,87 %.

Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt auf Unternehmen aus den USA (ca. 53 %), Frankreich (ca. 11 %) und Deutschland (ca. 6 %), die zum Berichtsjahresende zusammen ein Gewicht von über 70 % des Fondsvolumens ausmachten. Die drei Sektoren Technology, Healthcare und Industrial Goods & Services kamen zusammen auf gut 50 % des Fondsvolumens.

Alle Sektoren, mit Ausnahme des Utilities Sektors, konnten im Berichtszeitraum eine positive Wertentwicklung verzeichnen. Die beste Einzeltitelperformance erzielten Nvidia Corp., 3I Group PLC und Adobe Inc. Am schwächsten entwickelten sich Orsted A/​S, CVS Health Group und Teleperformance.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien war und ist der Fonds einem Kursrisiko ausgesetzt. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Der Fonds war entsprechend seinem Anlageziel breit diversifiziert in Aktien von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren und Regionen investiert. Der Schwerpunkt der Anlagen lag in den USA und Europa und hier vor allem in Deutschland und Frankreich, wobei neben Rendite- und Risikogesichtspunkten die Nachhaltigkeitskriterien einer unabhängigen Ratingagentur und die Grundsätze des Franziskanerordens den Anlageentscheidungen zugrunde gelegt werden. Damit war der terrAssisi Aktien I AMI den allgemeinen Risiken der Aktienmärkte der jeweiligen Regionen und Sektoren sowie spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Derivative Finanzinstrumente wurden weder zu Zwecken der Risikosteuerung noch zu Investitionszwecken eingesetzt. Die Begrenzung insbesondere der spezifischen Aktienrisiken erfolgt über eine breite Diversifikation innerhalb der Assetklasse Aktien.

Währungsrisiken

Neben Aktien, die in Euro notieren, wurden in signifikantem Umfang auch Aktien von ausländischen Unternehmen erworben, die in Fremdwährung notieren. Zum Ende des Berichtszeitraums waren ungefähr 70 % der Aktieninvestments in Fremdwährung investiert, insbesondere in US-Dollar, japanischen Yen, kanadischem Dollar, Schweizer Franken und britischem Pfund. Dadurch trägt der Investor die Chancen und das Risiko der Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungsräume relativ zum Euro.

Zinsänderungsrisiken

Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit keinen nennenswerten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Einzelinvestments in Renten. Bei Aktienfonds spielen diese eine untergeordnete Rolle. Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Das Sondervermögen ist zum Berichtsstichtag breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Die Einhaltung des von der Ratingagentur ISS ESG definierten Anlageuniversums wird laufend überwacht. Ein wesentliches operationales Risiko besteht darin, dass Zielunternehmen ihre Umwelt- und Sozialkriterien nicht einhalten, dies von der unabhängigen Ratingagentur übersehen wird und das Sondervermögen damit gegen seine Standards verstößt. Die damit einhergehenden Reputationsrisiken stellen einen Schwerpunkt dar, da man eventuell davon ausgehen muss, dass Investoren in Kenntnis von Verstößen die Mittel abziehen würden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge der Pandemie

Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten.

Risiken infolge des Ukraine-Krieges

Die Auswirkungen der im Februar 2022 begonnenen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Ukraine lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Infolge der Sanktionen gegenüber Russland ergeben sich gesamtwirtschaftliche Auswirkungen (z. B. steigende Inflation und Zinsen, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme), die sich auf den Kapitalmärkten widerspiegeln und in Markt- und Börsenpreisen niederschlagen. Somit können diese Auswirkungen auch die Investments im Fonds in unterschiedlicher Intensität betreffen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die neben ökonomischen auch Umwelt-und Sozialkriterien in ihre Firmenstrategie einbeziehen. Grundlage dieser Auswahl ist das Aktienuniversums des unabhängigen Analysehauses ISS ESG. Einen zusätzlichen ethischen Filter stellen die Grundsätze des Franziskanerordens dar. Spezifische Anlage- und Ausschlusskriterien überprüfen den sozialen, Umwelt- und kulturellen Aspekt der Investments.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Gewinne und Verluste wurden im Wesentlichen durch die Veräußerung von Aktien realisiert.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 910.453.626,58 98,94
Belgien 4.363.940,00 0,47
Deutschland 59.221.280,00 6,44
Dänemark 11.285.482,51 1,23
Frankreich 100.979.492,75 10,97
Großbritannien 35.876.571,65 3,90
Irland 56.295.582,80 6,12
Japan 21.087.374,03 2,29
Kanada 35.600.723,82 3,87
Niederlande 35.231.150,00 3,83
Norwegen 4.756.954,97 0,52
Schweden 11.720.429,36 1,27
Schweiz 22.940.666,07 2,49
Spanien 6.080.000,00 0,66
Taiwan 9.161.226,81 1,00
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 488.922.751,81 53,13
Österreich 6.930.000,00 0,75
Bankguthaben 9.649.148,78 1,05
Sonstige Vermögensgegenstände 995.508,99 0,11
Verbindlichkeiten -864.795,89 -0,09
Fondsvermögen 920.233.488,46 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 30.09.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 910.453.626,58 98,94
Aktien EUR 910.453.626,58 98,94
Belgien EUR 4.363.940,00 0,47
KBC Groep NV BE0003565737 STK 73.000 13.000 0 EUR 59,7800 4.363.940,00 0,47
Deutschland EUR 59.221.280,00 6,44
Allianz SE DE0008404005 STK 42.000 0 0 EUR 228,5500 9.599.100,00 1,04
Deutsche Börse AG DE0005810055 STK 40.000 40.000 0 EUR 163,9000 6.556.000,00 0,71
Deutsche Post AG DE0005552004 STK 201.000 20.000 0 EUR 38,2000 7.678.200,00 0,83
Münchener Rückvers. AG DE0008430026 STK 31.000 0 0 EUR 374,3000 11.603.300,00 1,26
SAP SE DE0007164600 STK 69.000 69.000 0 EUR 121,4800 8.382.120,00 0,91
Siemens Healthineers AG DE000SHL1006 STK 197.000 57.000 0 EUR 48,2800 9.511.160,00 1,03
Vonovia SE DE000A1ML7J1 STK 270.000 0 0 EUR 21,8200 5.891.400,00 0,64
Dänemark EUR 11.285.482,51 1,23
Coloplast A/​S DK0060448595 STK 67.000 0 0 DKK 742,0000 6.665.951,54 0,72
ORSTED A/​S DK0060094928 STK 90.000 16.000 0 DKK 382,8000 4.619.530,97 0,50
Frankreich EUR 100.979.492,75 10,97
AXA SA FR0000120628 STK 365.000 0 0 EUR 28,3500 10.347.750,00 1,12
Air Liquide SA FR0000120073 STK 53.000 0 0 EUR 159,9400 8.476.820,00 0,92
Cap Gemini SA FR0000125338 STK 37.000 0 0 EUR 164,1500 6.073.550,00 0,66
Dassault Systems SE FR0014003TT8 STK 155.000 0 0 EUR 34,6350 5.368.425,00 0,58
Eiffage SA FR0000130452 STK 73.000 0 0 EUR 91,0000 6.643.000,00 0,72
Hermes International SA FR0000052292 STK 5.750 0 0 EUR 1.719,8000 9.888.850,00 1,07
Kering SA FR0000121485 STK 20.000 4.050 0 EUR 429,4500 8.589.000,00 0,93
Orange SA FR0000133308 STK 540.000 540.000 0 EUR 10,8000 5.832.000,00 0,63
Oreal (L‘) SA FR0000120321 STK 34.500 2.400 0 EUR 390,3000 13.465.350,00 1,46
Pernod Ricard SA FR0000120693 STK 44.000 9.000 0 EUR 158,3500 6.967.400,00 0,76
SEB SA FR0000121709 STK 20.241 0 63.759 EUR 87,7500 1.776.147,75 0,19
Schneider Electric SE FR0000121972 STK 55.000 0 0 EUR 156,5000 8.607.500,00 0,94
Vinci SA FR0000125486 STK 85.000 0 0 EUR 105,2200 8.943.700,00 0,97
Großbritannien EUR 35.876.571,65 3,90
3i Group plc GB00B1YW4409 STK 407.000 0 50.000 GBP 20,6600 9.710.059,24 1,06
Diageo PLC GB0002374006 STK 225.000 65.000 0 GBP 30,3800 7.893.460,51 0,86
Relx PLC GB00B2B0DG97 STK 228.000 59.300 0 EUR 31,9400 7.282.320,00 0,79
Relx PLC GB00B2B0DG97 STK 71.178 0 0 GBP 27,6400 2.271.856,90 0,25
Unilever PLC GB00B10RZP78 STK 187.000 40.000 0 EUR 46,6250 8.718.875,00 0,95
Irland EUR 56.295.582,80 6,12
Experian PLC GB00B19NLV48 STK 218.000 0 0 GBP 26,7000 6.721.479,96 0,73
Johnson Controls International plc IE00BY7QL619 STK 208.000 74.000 0 USD 53,1900 10.472.851,19 1,14
Linde PLC IE000S9YS762 STK 52.000 52.000 0 USD 373,4900 18.384.589,17 2,00
Smurfit Kappa PLC IE00B1RR8406 STK 210.000 31.000 0 EUR 31,4600 6.606.600,00 0,72
Trane Technologies PLC IE00BK9ZQ967 STK 73.000 5.000 0 USD 204,1900 14.110.062,48 1,53
Japan EUR 21.087.374,03 2,29
Daikin Industries Ltd. JP3481800005 STK 42.000 42.000 0 JPY 23.445,0000 6.241.300,63 0,68
Nomura Research Institute Ltd. JP3762800005 STK 240.000 0 0 JPY 4.031,0000 6.131.964,25 0,67
Tokyo Electron Ltd. JP3571400005 STK 69.000 50.500 0 JPY 19.925,0000 8.714.109,15 0,95
Kanada EUR 35.600.723,82 3,87
Canadian National Railway Co. CA1363751027 STK 84.000 20.000 0 CAD 147,9600 8.717.081,18 0,95
Canadian Pacific Railway Ltd. CA13646K1084 STK 126.000 126.000 0 CAD 100,7400 8.902.663,81 0,97
Royal Bank of Canada CA7800871021 STK 102.000 30.000 0 CAD 118,7600 8.496.065,31 0,92
Toronto Dominion Bank CA8911605092 STK 165.000 48.000 0 CAD 81,9600 9.484.913,52 1,03
Niederlande EUR 35.231.150,00 3,83
ABN AMRO Bank NV NL0011540547 STK 340.000 0 0 EUR 13,3850 4.550.900,00 0,49
ASML Holding NV NL0010273215 STK 31.000 6.000 0 EUR 550,8000 17.074.800,00 1,86
Heineken NV NL0000009165 STK 93.000 20.000 0 EUR 82,7000 7.691.100,00 0,84
NN Group NV NL0010773842 STK 195.000 25.000 0 EUR 30,3300 5.914.350,00 0,64
Norwegen EUR 4.756.954,97 0,52
DNB Bank Asa NO0010161896 STK 248.000 94.000 0 NOK 217,6000 4.756.954,97 0,52
Schweden EUR 11.720.429,36 1,27
Atlas Copco A SE0017486889 STK 584.000 0 0 SEK 144,6500 7.300.883,27 0,79
Svenska Handelsbanken AB SE0007100599 STK 520.000 200.000 0 SEK 98,3400 4.419.546,09 0,48
Schweiz EUR 22.940.666,07 2,49
Sonova Holding AG CH0012549785 STK 28.000 3.700 0 CHF 215,2000 6.224.278,99 0,68
Swiss Life Holding AG CH0014852781 STK 11.500 0 0 CHF 565,2000 6.714.114,54 0,73
Zurich Insurance Group AG CH0011075394 STK 23.000 0 0 CHF 421,0000 10.002.272,54 1,09
Spanien EUR 6.080.000,00 0,66
EDP Renovaveis SA ES0127797019 STK 400.000 100.000 0 EUR 15,2000 6.080.000,00 0,66
Taiwan EUR 9.161.226,81 1,00
Taiwan Semiconductor Manufacturing Co Ltd ADR US8740391003 STK 112.000 37.000 0 USD 86,4100 9.161.226,81 1,00
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR 488.922.751,81 53,13
AbbVie Inc. US00287Y1091 STK 144.000 26.580 0 USD 152,2500 20.753.502,46 2,26
Abbott Laboratories Inc. US0028241000 STK 294.000 92.000 0 USD 98,1200 27.307.156,38 2,97
Adobe Systems Inc. US00724F1012 STK 30.000 6.000 0 USD 504,6700 14.331.787,20 1,56
Advanced Micro Devices Inc. US0079031078 STK 106.000 23.000 0 USD 102,7600 10.311.018,55 1,12
American Water Works Co. Inc. US0304201033 STK 71.000 21.000 0 USD 123,5800 8.305.736,46 0,90
Anthem Inc. US0367521038 STK 38.000 15.500 0 USD 447,2800 16.089.208,63 1,75
Applied Materials Inc. US0382221051 STK 65.000 0 0 USD 138,2200 8.504.638,39 0,92
Autodesk Inc. US0527691069 STK 42.000 10.000 0 USD 207,8900 8.265.221,51 0,90
Bristol-Myers Squibb Co. US1101221083 STK 250.000 157.000 0 USD 58,1400 13.758.992,81 1,50
CSX Corp. US1264081035 STK 460.000 135.000 0 USD 30,5700 13.311.435,06 1,45
CVS Health Corp. US1266501006 STK 218.000 108.000 0 USD 70,0300 14.451.476,71 1,57
Cigna Corp. US1255231003 STK 51.000 19.000 0 USD 290,3200 14.015.827,34 1,52
Deere & Co. US2441991054 STK 23.500 23.500 0 USD 384,7300 8.558.457,97 0,93
Eli Lilly & Co. US5324571083 STK 64.000 22.000 0 USD 544,4500 32.984.475,58 3,58
General Mills Inc. US3703341046 STK 105.000 105.000 0 USD 64,1100 6.372.160,17 0,69
Intuit Inc. US4612021034 STK 31.000 13.000 0 USD 512,2400 15.031.654,68 1,63
MSCI Inc. US55354G1004 STK 16.000 16.000 0 USD 521,5000 7.898.523,29 0,86
MasterCard Inc. US57636Q1040 STK 56.500 13.500 0 USD 399,4400 21.363.460,81 2,32
Microsoft Corp. US5949181045 STK 105.000 35.000 5.000 USD 313,6400 31.173.987,13 3,39
Moody‘s Corp. US6153691059 STK 38.000 3.000 0 USD 318,4600 11.455.395,68 1,24
NIKE Inc. -Class B- US6541061031 STK 188.000 89.000 0 USD 89,6300 15.950.814,09 1,73
NVIDIA Corp. US67066G1040 STK 68.000 15.000 67.000 USD 430,8900 27.736.198,41 3,01
Oracle Corp. US68389X1054 STK 102.000 17.000 0 USD 106,1500 10.249.242,71 1,11
Procter & Gamble Co. US7427181091 STK 142.000 38.456 0 USD 146,3400 19.670.844,38 2,14
Prologis Inc. REIT US74340W1036 STK 117.000 59.000 0 USD 112,1300 12.418.790,23 1,35
S&P Global Inc. US78409V1044 STK 45.000 7.000 0 USD 368,5300 15.698.457,02 1,71
Salesforce.com Inc. US79466L3024 STK 81.000 17.500 0 USD 203,2000 15.580.461,95 1,69
Texas Instruments Inc. US8825081040 STK 49.000 6.000 0 USD 159,0900 7.379.221,89 0,80
Union Pacific Corp. US9078181081 STK 96.000 29.000 0 USD 204,1100 18.548.428,63 2,02
Visa Inc. -Class A- US92826C8394 STK 125.000 14.000 0 USD 231,6600 27.411.491,86 2,98
Waste Management Inc. US94106L1098 STK 96.000 26.000 0 USD 154,4400 14.034.683,83 1,53
Österreich EUR 6.930.000,00 0,75
Verbund AG AT0000746409 STK 90.000 90.000 0 EUR 77,0000 6.930.000,00 0,75
Summe Wertpapiervermögen 910.453.626,58 98,94
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 9.649.148,78 1,05
Bankguthaben EUR 9.649.148,78 1,05
EUR – Guthaben bei EUR 9.649.148,78 1,05
Verwahrstelle EUR 9.649.148,78 9.649.148,78 1,05
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 995.508,99 0,11
Dividendenansprüche EUR 646.308,85 0,07
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 349.200,14 0,04
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -864.795,89 -0,09
Fondsvermögen EUR 920.233.488,46 100,00 2)
Anteilwert Klasse P (a) EUR 45,15
Anteilwert Klasse I (a) EUR 162,48
Anteilwert Klasse C (t) EUR 151,36
Anteilwert Klasse M (a) EUR 112,11
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 14.109.063,937
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 1.090.888,076
Umlaufende Anteile Klasse C (t) STK 32.357,144
Umlaufende Anteile Klasse M (a) STK 901.412,167
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 637.038.026,78
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 177.243.430,68
Fondsvermögen Anteilklasse C (t) EUR 4.897.577,00
Fondsvermögen Anteilklasse M (a) EUR 101.054.454,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,94
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.09.2023

Kanada, Dollar (CAD) 1,42578 = 1 (EUR)
Schweiz, Franken (CHF) 0,96808 = 1 (EUR)
Dänemark, Kronen (DKK) 7,45790 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86597 = 1 (EUR)
Japan, Yen (JPY) 157,77000 = 1 (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 11,34440 = 1 (EUR)
Schweden, Kronen (SEK) 11,57060 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,05640 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.09.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Deutschland
Adidas AG DE000A1EWWW0 STK 18.000 58.000
Frankreich
Teleperformance SA FR0000051807 STK 0 24.000
Großbritannien
Mondi plc GB00B1CRLC47 STK 0 253.000
Irland
Linde PLC IE00BZ12WP82 STK 0 49.000
Japan
Kubota Corp. JP3266400005 STK 60.000 420.000
Kanada
Canadian Pacific Railway Ltd. CA13645T1003 STK 0 99.500
Niederlande
Koninklijke DSM NV NL0000009827 STK 0 53.000
Schweiz
DSM-Firmenich AG CH1216478797 STK 53.000 53.000
Spanien
EDP Renoverais -Anr- ES0627797907 STK 300.000 300.000
USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Apple Inc. US0378331005 STK 42.000 177.000
UnitedHealth Group Inc. US91324P1021 STK 2.000 54.000
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Spanien
Edp Renovaveis Eo 5 ES0127797027 STK 4.000 4.000

Überblick über die Anteilklassen

Stand 30.09.2023
P (a) I (a) C (t) M (a)
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend thesaurierend ausschüttend
Ausgabeaufschlag (v.H.) 4,5 4,5
Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 1,3 0,55 0,8 1
Mindestanlage EUR 100.000 100.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 871.900,91
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 10.869.014,41
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 71.987,00
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.029.729,24
5. Sonstige Erträge 1.420,07
davon Quellensteuererstattungen 1.420,07
Summe der Erträge 9.784.593,15
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -7.959.508,76
2. Verwahrstellenvergütung -261.647,95
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -26.796,48
4. Sonstige Aufwendungen -106.920,08
davon Depotgebühren -113.045,24
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -548,42
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -1.162,21
davon Kosten der Aufsicht -851,27
davon Researchmaterial 8.687,06
Summe der Aufwendungen -8.354.873,27
III. Ordentlicher Nettoertrag 1.429.719,88
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 22.799.392,65
2. Realisierte Verluste -9.115.478,06
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 13.683.914,59
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 15.113.634,47
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 43.769.635,17
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 16.410.160,57
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 60.179.795,74
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 75.293.430,21
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 241.828,66
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3.014.561,87
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 19.966,96
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -562.854,10
5. Sonstige Erträge 394,38
davon Quellensteuererstattungen 394,38
Summe der Erträge 2.713.897,77
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -933.696,71
2. Verwahrstellenvergütung -72.512,67
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.354,02
4. Sonstige Aufwendungen -30.355,07
davon Depotgebühren -31.344,46
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -151,76
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -1.028,07
davon Kosten der Aufsicht -235,58
davon Researchmaterial 2.404,80
Summe der Aufwendungen -1.045.918,47
III. Ordentlicher Nettoertrag 1.667.979,30
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 6.328.957,68
2. Realisierte Verluste -2.529.432,31
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 3.799.525,37
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.467.504,67
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 12.510.743,80
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 4.690.542,06
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 17.201.285,86
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 22.668.790,53
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse C (t) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 6.699,88
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 83.467,61
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 553,09
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -15.578,03
5. Sonstige Erträge 10,83
davon Quellensteuererstattungen 10,83
Summe der Erträge 75.153,38
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -37.648,21
2. Verwahrstellenvergütung -2.004,76
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.086,98
4. Sonstige Aufwendungen -5.011,91
davon Depotgebühren -867,33
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -4,09
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -858,58
davon Kosten der Aufsicht -6,51
davon Researchmaterial -3.275,40
Summe der Aufwendungen -55.751,86
III. Ordentlicher Nettoertrag 19.401,52
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 175.255,34
2. Realisierte Verluste -69.856,31
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 105.399,03
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 124.800,55
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 564.627,03
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 211.690,60
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 776.317,63
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 901.118,18
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse M (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 138.139,10
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.722.175,00
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 11.405,45
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -321.616,31
5. Sonstige Erträge 225,21
davon Quellensteuererstattungen 225,21
Summe der Erträge 1.550.328,45
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -970.749,28
2. Verwahrstellenvergütung -41.460,80
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.411,15
4. Sonstige Aufwendungen -20.666,65
davon Depotgebühren -17.912,55
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -86,91
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -3.909,84
davon Kosten der Aufsicht -134,75
davon Researchmaterial 1.377,40
Summe der Aufwendungen -1.039.287,88
III. Ordentlicher Nettoertrag 511.040,57
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 3.613.424,57
2. Realisierte Verluste -1.445.261,46
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 2.168.163,11
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.679.203,68
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 7.873.961,78
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.952.114,56
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 10.826.076,34
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 13.505.280,02

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 472.599.129,22
1. Ausschüttung für das Vorjahr -3.679.278,37
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 93.525.639,30
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 116.180.109,17
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -22.654.469,87
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -700.893,58
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 75.293.430,21
davon nicht realisierte Gewinne 43.769.635,17
davon nicht realisierte Verluste 16.410.160,57
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 637.038.026,78
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 119.221.039,92
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.345.623,35
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 36.887.899,73
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 49.135.576,65
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -12.247.676,92
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -188.676,15
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 22.668.790,53
davon nicht realisierte Gewinne 12.510.743,80
davon nicht realisierte Verluste 4.690.542,06
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 177.243.430,68
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse C (t) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 6.078.683,29
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -2.111.896,29
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 3.830.512,78
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -5.942.409,07
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 29.671,82
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 901.118,18
davon nicht realisierte Gewinne 564.627,03
davon nicht realisierte Verluste 211.690,60
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 4.897.577,00
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse M (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 85.268.830,42
1. Ausschüttung für das Vorjahr -872.778,31
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 3.137.097,21
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 5.861.952,80
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -2.724.855,59
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 16.024,66
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 13.505.280,02
davon nicht realisierte Gewinne 7.873.961,78
davon nicht realisierte Verluste 2.952.114,56
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 101.054.454,00

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 42.704.608,51 3,0267499
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 15.113.634,47 1,0712004
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 47.659.716,95 3,3779503
III. Gesamtausschüttung 10.158.526,03 0,7200000
(auf einen Anteilumlauf von 14.109.063,937 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 7.373.846,63 6,7594896
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.467.504,67 5,0119758
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 10.026.860,07 9,1914655
III. Gesamtausschüttung 2.814.491,24 2,5800000
(auf einen Anteilumlauf von 1.090.888,076 Stück)
Berechnung der Wiederanlage
Anteilklasse C (t) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 124.800,55 3,8569705
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Wiederanlage 124.800,55 3,8569705
(auf einen Anteilumlauf von 32.357,144 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse M (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 13.227.258,47 14,6739294
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.679.203,68 2,9722293
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 14.292.934,37 15,8561587
III. Gesamtausschüttung 1.613.527,78 1,7900000
(auf einen Anteilumlauf von 901.412,167 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
30.09.2023 637.038.026,78 45,15
30.09.2022 472.599.129,22 39,42
30.09.2021 417.480.955,20 43,12
30.09.2020 239.779.689,70 34,39
Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
30.09.2023 177.243.430,68 162,48
30.09.2022 119.221.039,92 141,10
30.09.2021 79.791.138,25 153,51
30.09.2020 30.545.040,07 121,80
Anteilklasse C (t) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
30.09.2023 4.897.577,00 151,36
30.09.2022 6.078.683,29 131,00
30.09.2021 372.601,66 143,88
30.09.2020 1.131,67 113,17
Anteilklasse M (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
1) Auflagedatum: 27.04.2021
30.09.2023 101.054.454,00 112,11
30.09.2022 85.268.830,42 97,83
30.09.2021 82.120.320,94 106,94
27.04.2021 1) 102.403.619,44 100,00

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,94
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 6,58 %
Größter potenzieller Risikobetrag 9,28 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 8,29 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

MSCI World 100 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 99,11 %

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse P (a) EUR 45,15
Anteilwert Klasse I (a) EUR 162,48
Anteilwert Klasse C (t) EUR 151,36
Anteilwert Klasse M (a) EUR 112,11
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 14.109.063,937
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 1.090.888,076
Umlaufende Anteile Klasse C (t) STK 32.357,144
Umlaufende Anteile Klasse M (a) STK 901.412,167

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 30. September 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
Anteilklasse P (a) 1,36 %
Anteilklasse I (a) 0,61 %
Anteilklasse C (t) 1,17 %
Anteilklasse M (a) 1,07 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
Anteilklasse P (a) 0,00 %
Anteilklasse I (a) 0,00 %
Anteilklasse C (t) 0,00 %
Anteilklasse M (a) 0,00 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen terrAssisi Aktien I AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 166.669,51 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts terrAssisi Aktien I AMI Unternehmenskennung (LEI-Code) 529900V9ZUMN6FMOMK74

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 19,64% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Der terrAssisi Aktien I AMI investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die neben ökonomischen auch Umwelt-und Sozialkriterien in ihre Firmenstrategie einbeziehen.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Best-in-Class Ansatz. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind.
Der Best-in-Class-Ansatz des Fonds wählt die jeweils sozial oder ökologisch besten Papiere aus, in die ein Fonds auch bei rein ökonomischer Betrachtung investieren würde.
Im Hinblick auf die ökologische Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit Maßnahmen zur Minimierung des Umweltrisikos, der Steigerung der Ressourcenproduktivität, der Investition in erneuerbare Ressourcen, der Wiedergewinnung und Wiederverwertung verbrauchter Stoffe, der Vermeidung umweltschädlicher Materialien, der Reduktion des Energieverbrauchs und der Schadstoff-Emissionen (einschl. CO2), und der Funktionsfähigkeit globaler und lokaler Ökosysteme (z.B. Regenwälder, Meere).
In sozialer und kultureller Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Humankapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für die Mitarbeiter in Hinblick auf Arbeitsplätze /​ Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeit (ILO-Standards), Entlohnung (Verhalten in Hinblick auf: Altersvorsorge, Ausnutzung von Lohngefällen im Ausland, unbezahlte Arbeit etc.), Mitbestimmung, Humanisierung der Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Angebote der Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sozialeinrichtungen (z. B. Kinderbetreuung) und Respekt vor der Verschiedenheit des Einzelnen.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Sozialkapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für gesellschaftliche Anspruchsgruppen im engeren Sinne (Zulieferer, Kunden, Staat und Gemeinwesen) im Hinblick auf Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen (wie ethnische Minderheiten, ältere Menschen, Kinder, Frauen, Behinderte), Förderung der Einhaltung ethischer und sozialer Standards in den eigenen Fertigungsstätten sowie in denen der Zulieferer, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns, und nicht zuletzt fairer Umgang mit Personen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Kulturkapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für externe Anspruchsgruppen im weiteren Sinne (Auslandsaktivitäten vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern) in Hinblick auf Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheitsrechte und gesellschaftlicher Integrität und vor kultureller Selbstbestimmung der Kommunen, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt, Nutzung lokaler Ressourcen bei der Produktion, Vermeidung einer Verdrängung und Förderung von traditionellen Strukturen, keine Ausnutzung niedrigerer Standards im Ausland zur Produktion und zum Absatz von Produkten und Anerkennung der und öffentliches Eintreten für die entsprechenden Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Richtlinien der OECD für multinationale Unternehmen sowie die Einhaltung der 4 ILO Kernarbeitsnormen.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände richtete sich im zweiten Schritt nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend orientierten sich die Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt an sozialen, kulturellen und Umweltaspekten. Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung war auch Richtschnur für die spezifischen Anlage und Ausschlusskriterien. Die Voraussetzung für ethische Investments wird geschaffen, wenn die heutigen Bedürfnisse befriedigt werden, ohne die Ressourcen der kommenden Generationen zu gefährden.
Basis für die Auswahl der Vermögensgegenstände bildete die Kriteriologie des Frankfurt Hohenheimer Leitfadens, der sich in die drei Dimensionen Kultur-, Sozial- und Naturverträglichkeit gliedert. Die Förderung einer ethischen und ökologischen Wirtschaft steht für den Franziskanerorden an oberster Stelle, wobei durch die Verknüpfung mit ökonomischen Zielen der Gedanke an Sicherheit und Substanzerhaltung bei der Geldanlage im Vordergrund steht. Die Bewertung potenzieller Anlagetitel wird nach ökologischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten vorgenommen. In einem ersten Schritt werden die Unternehmen und Länder nach ihren Leistungen in diesen Bereichen bewertet. Im Anschluss werden dann aus den selektierten Anlagetiteln die erfolgversprechendsten Titel für die Fonds ausgewählt.
Kriterien für die Auswahl der Vermögensgegenstände waren aus ökonomischer Sicht, dass Gewinne auf Basis langfristiger Produktions- und Investitionsstrategien statt in kurzfristiger Gewinnmaximierung erwirtschaftet werden, die Erfüllung elementarer Bedürfnisse nicht gefährdet wird und Gewinne nicht auf der Verletzung gesetzlicher Regelungen beruhen. In ökologischer Sicht erfordert Investitionen, dass die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Steigerung der Ressourcenproduktivität, Investitionen in erneuerbare Ressourcen sowie die Wiedergewinnung und Wiederverwendung verbrauchter Stoffe. In sozialer und kultureller Sicht sollte die Kapitalanlage im Einklang stehen mit der Entwicklung des Humankapitals (Verantwortung für Arbeitsplätze, Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Respekt vor der Verschiedenheit der Einzelnen), der Entwicklung des Sozialkapitals (Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten, Funktionsfähigkeit der Regionen, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns) sowie der Entwicklung des Kulturkapitals (Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheitsrechte und gesellschaftlicher Integrität, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt).
Im Speziellen kamen nur Unternehmen in Frage, die den ISS ESG „Prime“-Status erfüllen. Der ISS ESG „Prime“-Status wird bewerteten Unternehmen verliehen, die in Bezug auf ESG-Kriterien in ihren jeweiligen Branchen führend sind und anspruchsvolle absolute Leistungserwartungen erfüllen und somit als gut positioniert angesehen werden, um kritische ESG-Risiken zu managen und die Chancen zu nutzen, die sich aus dem Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung ergeben. Alle Unternehmen, die hier ein Mindestrating in ihrer Branche erfüllen, erhalten von ISS ESG den sogenannten „Prime“-Status. Der ISS ESG „Prime”-Status ergibt sich aus dem ISS ESG Performance Score. Der ESG Performance Score ermöglicht branchenübergreifende Vergleiche unter Verwendung eines standardisierten Best-in-Class-Schwellenwerts, der für alle Branchen gilt. Der ESG Performance Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100, wobei 50 die „Prime“-Schwelle darstellt. Das bedeutet, dass alle Unternehmen mit Werten gleich oder größer als 50 „Prime“ sind, während Unternehmen mit Werten unter 50 nicht „Prime“ sind.
Darüber hinaus wurden weitere Ausschlusskriterien definiert, um die Unternehmen, die in bestimmten ethisch kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. bestimmte ethisch kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen, von vornherein auszuschließen. Dieser ethische „Filter“ stellt sicher, dass auf keinen Fall in Unternehmen, die in diesen Geschäftsfeldern operieren, investiert wird – egal wie gut das Abschneiden beim Best-in-Class-Ansatz ist und dass keines der in der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird. Diese Ausschlusskriterien werden auch als Negativkriterien bezeichnet. Zurzeit bestehen folgende franziskanische Negativkriterien, welche den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden: Arbeitsbedingungen, Biozide, verbrauchende Embryonenforschung, Glücksspiel, Kinderarbeit, Missachtung der Menschenrechte, Verstoß gegen die Menschenwürde und Pornographie, Rüstungsgüter, Tierversuche, Verursachung massiver Umweltschäden und kontroverse Wirtschaftspraktiken.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
ESG-Kennzahlen
Referenzstichtag 30.09.2023
ISS ESG Performance Score 58,10
Sustainalytics ESG Risk Score 17,12
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 98,94%
Anteil der sonstigen Investitionen 1,06%
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverodnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit.
Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert.
Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-) Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)).
In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen.
Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt.
Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.10.2022 – 30.09.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
NVIDIA Corp. (US67066G1040) Herstellung von elektronischen Bauelementen 3,13% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Microsoft Corp. (US5949181045) Verlegen von sonstiger Software 3,06% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Visa Inc. -Class A- (US92826C8394) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 2,91% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Abbott Laboratories Inc. (US0028241000) Herst. von Bestrahlungs- & Elektrotherapiegeräten 2,91% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Eli Lilly & Co. (US5324571083) Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2,46% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Apple Inc. (US0378331005) Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 2,22% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
UnitedHealth Group Inc. (US91324P1021) Nichtlebensversicherungen 2,21% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
ASML Holding NV (NL0010273215) Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 2,20% Niederlande
AbbVie Inc. (US00287Y1091) Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2,10% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Procter & Gamble Co. (US7427181091) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 2,03% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
MasterCard Inc. (US57636Q1040) Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 1,98% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Union Pacific Corp. (US9078181081) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 1,87% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
NIKE Inc. -Class B- (US6541061031) Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) 1,83% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
S&P Global Inc. (US78409V1044) Erbringung von sonst. IT-Dienstleistungen 1,82% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Salesforce.com Inc. (US79466L3024) Verlegen von sonstiger Software 1,65% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Angaben nach Art. 54 RTS („[…] zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen.“ ) sind nicht möglich, da aktuell der NACE-Code und nicht der NACE-Klassencode systemseitig geführt wird.
Branche Anteil
Verlegen von sonstiger Software 9,85%
Nichtlebensversicherungen 6,76%
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 5,84%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 5,19%
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 5,04%
Herstellung von elektronischen Bauelementen 5,03%
Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 5,02%
Erbringung von sonst. IT-Dienstleistungen 3,88%
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3,66%
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 2,94%
Herstellung von Industriegasen 2,92%
Herst. von Bestrahlungs- & Elektrotherapiegeräten 2,91%
Herstellung von Öfen und Brennern 2,84%
Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 2,22%
Lebensversicherungen 2,00%
Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 1,98%
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 1,88%
Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 1,83%
Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) 1,83%
Elektrizitätserzeugung 1,77%
Herstellung von Bier 1,74%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 1,50%
Behandlung, Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 1,39%
Risiko- und Schadensbewertung 1,32%
Großhandel mit pharm., med. und orth. Erzeugnissen 1,28%
Rückversicherungen 1,22%
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 1,21%
Herst. von Wellpapier, -pappe, Verpack. aus Papier 1,17%
Tiefbau 1,05%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1,04%
Herst. von Elektromotoren, Generatoren, Transform. 1,00%
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0,92%
Wasserversorgung 0,88%
Herstellung von Spirituosen 0,87%
Bau von Gebäuden 0,85%
Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g. 0,85%
Beteiligungsgesellschaften 0,81%
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 0,78%
Herst. von land- und forstwirtschaftl. Maschinen 0,76%
Programmierungstätigkeiten 0,74%
Erbringung von Beratungsleistungen IT 0,67%
Herstellung von Bekleidung 0,64%
Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0,37%
Effekten- und Warenbörsen 0,25%
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 0,17%
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 0,12%
Drahtlose Telekommunikation 0,09%
Erbringung von sonst. Dienstl. der IT 0,07%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in-class“ sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, waren ausgeschlossen. Gleiches galt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wurde nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme wurden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, wurden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, werden zudem ausgeschlossen.
Mit dem Fonds wurden darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von 10% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 11. Januar 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens terrAssisi Aktien I AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Wie in Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ des Anhangs dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten aufgrund der Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 11. Januar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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