Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Überwachung von Bankprodukten: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. Oktober 2023 ein Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft veröffentlicht. Dessen Anforderungen sind von den betroffenen Unternehmen vom 1. Mai 2024 an einzuhalten.

Das Rundschreiben (08/2023) richtet sich an Produkthersteller und -vertreiber und gibt vor, wie sie Bankprodukte überwachen und ihre Governance gestalten müssen. Es geht insbesondere um (Immobilar-)Verbraucherdarlehnsverträge, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste.

Zum Hintergrund: Mit dem Rundschreiben setzt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18) um. Da deren Rechtsgrundlage bezweifelt wurde, hatte die BaFin die Leitlinien zunächst nicht in ihre Verwaltungspraxis übernommen. In einem vom französischen Staatsrat Conseil d´État angestrengten Vorabentscheidungsverfahren (C-911/19) hatte der Europäische Gerichtshof allerdings deren Gültigkeit klargestellt. Das Rundschreiben der BaFin orientiert sich sehr eng an den Vorgaben der Leitlinien.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Weltordnung im Wanken? Die Notwendigkeit globaler Solidarität gegen Hass

Next Post

EU-Australien Handelsabkommen: Verhandlungen scheitern vorerst