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8385 (CC0), Pixabay

Bei den jüngsten Landtagswahlen in Bayern konnte die AfD mit einem Stimmengewinn von 4,4 Prozentpunkten bedeutend zulegen. Mit insgesamt 14,6 Prozent der Stimmen positioniert sich die Partei nun als drittstärkste Kraft im bayerischen Parlament, hinter der CSU und den Freien Wählern.

Dieser Aufschwung könnte erhebliche Auswirkungen auf die politische Landschaft und Dynamik im Parlament haben. Sollten CSU und Freie Wähler ihre Koalition fortsetzen, würde dies die AfD zur größten Oppositionspartei machen, eine Rolle, die in der vergangenen Legislaturperiode den Grünen zukam. Obwohl die Grünen ebenso viele Sitze wie die AfD innehaben, nämlich 32, liegt ihr Stimmenanteil mit 14,4 Prozent knapp unter dem der AfD.

Einige wesentliche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Wahlergebnis. Erstens wird die AfD aufgrund ihrer gestärkten Position in der ersten Reihe stehen, um auf Aussagen der vermutlichen CSU-Freie-Wähler-Regierung zu reagieren. Zweitens wird sie voraussichtlich längere Redezeiten und möglicherweise mehr Vorsitze in Ausschüssen beanspruchen können. Doch dieses Recht garantiert nicht automatisch eine Wahl in diese Positionen, da jedes Ausschussmitglied gewählt werden muss.

Während der letzten Legislaturperiode hatte die AfD Anspruch auf den Vorsitz eines Ausschusses. Doch nachdem publik wurde, dass der von der AfD vorgeschlagene Kandidat Markus Bayerbach Mitglied einer Chat-Gruppe war, in der rechtsradikale Äußerungen geteilt wurden, wurde er abgewählt – ein bisher beispielloser Vorgang im bayerischen Landtag.

Das gleiche Schicksal könnte auch künftigen AfD-Kandidaten für den Posten des Landtagsvizepräsidenten blühen, eine Position, auf die die Partei gemäß der Geschäftsordnung des Landtags Anspruch hat. Allerdings müssen die Kandidaten von der Parlamentsmehrheit gewählt werden, was in der Vergangenheit bei AfD-Kandidaten nicht der Fall war.

Alice Weidel, Bundessprecherin der AfD, betont, dass ihrer Partei Vize-Posten in Parlamenten zustünden, und dass eine fortgesetzte Ausgrenzung der AfD ein Akt der „Wählerverachtung“ sei. Es ist ungewiss, ob und wie sich die erneuerte parlamentarische Zusammensetzung auf die Akzeptanz von AfD-Kandidaten für höhere Ämter auswirken wird.

Interessanterweise sind Grüne und SPD nicht auf die AfD angewiesen, um Untersuchungsausschüsse zu initiieren, da sie gemeinsam rund 24 Prozent der Mandate halten. Wie und inwieweit die AfD ihre neu gewonnene Stärke nutzen wird, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der Besetzung und Leitung von Ausschüssen und anderen parlamentarischen Gremien.

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