Das Unternehmen Biontech steht morgen in Hamburg vor dem ersten Zivilprozess, in dem angebliche Schäden durch ihren CoV-Impfstoff Comirnaty verhandelt werden. Eine Klägerin verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro aufgrund eines vermuteten Impfschadens, wie das Landgericht Hamburg bekannt gab.
Die Klägerin, deren Name nicht genannt wurde, gibt an, seit der Covid-19-Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen zu leiden.
Biontech weist die Vorwürfe zurück und erklärt: „Wir haben die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die von der Klägerin geschildert wurden, sorgfältig überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Klage unbegründet ist.“
In den kommenden Wochen und Monaten könnten potenziell Hunderte solcher Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller in Deutschland eingereicht werden. Laut Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich wurden bisher 250 Fälle vor Gericht gebracht. Die Anwaltskanzlei Cäsar-Preller gibt an, 100 ähnliche Fälle zu vertreten.
Nach deutschem Gesetz haften Hersteller von Medikamenten oder Impfstoffen für Nebenwirkungen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen. Dies soll vor Gericht dargelegt werden, doch ein Urteil wird noch nicht erwartet.
Biontech erklärt, dass es sich bei den bisher geprüften Fällen entweder um bekannte Nebenwirkungen handelt, die in den Fach- und Gebrauchsinformationen aufgeführt sind – hauptsächlich vorübergehende Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Fieber. Oder es handelt sich um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die bisher kein Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt wurde, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und dem Austausch mit den zuständigen Behörden.
Selbst wenn Biontech den Prozess verlieren sollte, könnte das Unternehmen Schadensersatzzahlungen möglicherweise vermeiden. Insidern zufolge haben die Impfstoffhersteller zu Beginn der Pandemie mit der EU vereinbart, dass die EU-Staaten und nicht die Hersteller für die finanzielle Entschädigung bei möglichen Nebenwirkungen verantwortlich sind.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigt den Nutzen aller von ihr zugelassenen CoV-Impfstoffe. Schätzungsweise wurden im ersten Jahr der Pandemie weltweit fast 20 Millionen Menschenleben durch CoV-Impfstoffe gerettet.