Sehr geehrte Frau ,
als Anleger des Projektes “Villa Berlin” wenden wir uns heute mit einer wichtigen Nachricht an Sie.
Das Ende der Laufzeit der Anleihe zum Projekt „Villa Berlin“ steht kurz bevor. Fälligkeit der Anleihe ist der 28.02.2023.
Wir befinden uns schon seit einiger Zeit im Verkaufsprozess der Immobilie zur Rückzahlung der Anleihe. Aufgrund des aktuell schwierigen Marktumfeldes wird der Verkauf der Immobilie bis zum 28.02.2023 jedoch nicht umsetzbar sein. Es fanden Verkaufsgespräche statt, die allerdings noch keinen akzeptablen Kaufpreis hervorbrachten. Wir benötigen daher mehr Zeit, um das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen. Daher schlagen wir eine Verschiebung der Fälligkeit der Anleihe um maximal neun Monate, also bis zum 30.11.2023, vor. Aufgrund der rechtlichen Struktur der Anleihe benötigen wir dazu allerdings Ihre Zustimmung.
Bitte beachten Sie unbedingt: Sollten Sie keiner Verlängerung der Laufzeit zustimmen und wir bis zum 28.02.2023 keinen Käufer gefunden haben, sind wir möglicherweise gezwungen, für die Emittentin Insolvenz anzumelden. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert Ihrer Anleihe.
Wir gehen von einem kürzeren Verkaufs- und Zahlungszeitraum aus, möchten allerdings hier einen ausreichenden zeitlichen Puffer einplanen, um den Kaufinteressenten bei den Kaufpreisverhandlungen kein Druckmittel zu geben.
Hier finden Sie die offizielle Aufforderung zur Stimmabgabe.
Die Abstimmung wird von einer Notarin geleitet und findet mit Hilfe eines elektronischen Verfahrens (nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zusendung der Aufforderung zur Stimmabgabe) vom 27.01.2023 bis 05.02.2023 statt. Weitere Informationen zum Abstimmungsverfahren sowie Ihre Zugangsdaten zum Abstimmungsportal erhalten Sie spätestens zwei Tage vor Beginn des Abstimmungszeitraumes. Pro 1.000 Euro Investment-Betrag haben Sie dabei eine Stimme.
Die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung ist gegeben, wenn mindestens 50 % der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit (75 %) der abgegebenen Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin bindend.
Sollte im Rahmen der Abstimmung keine Mehrheitsentscheidung zu Gunsten einer Verschiebung der Fälligkeit erfolgen, muss über einen Antrag auf Insolvenz der Gesellschaft entschieden werden.
Nutzen Sie daher Ihr Stimmrecht.
Alle offenen Handelsplatzangebote für die “Villa Berlin” haben wir getreu unserem Transparenzgebot mit heutigen Datum vom Handelsplatz entfernt.
Zitat Ende
Was für eine Nachricht am Freitag den 13. für so manchen Anleger! Natürlich hatten wir auch vor diesem Projekt gewarnt, denn EXPORO hat seit Jahren eine seltsame Art der Werbung für seine Projekte. Einerseits weist man sehr korrekt auf das vorhandene Totalverlustrisiko hin, aber auf der anderen Seite wirbt man mit vermeintlichen Sicherheiten für den Anleger, die aber im Falle einer Insolvenz nichts wert sein werden, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschve aus Dresden.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Bontschev gehört auch wie wir zu den großen Kritikern der „Projektfabrik EXPORO“. Natürlich muss man hier alles tun, um eine Insolvenz zu verhindern, aber, so Kerstin Bontschev, nicht ohne Kontroll- und Mitspracherecht der investierten Anleger, und bitte keinen Personalvorschlag für diese Position von EXPORO.