Staatsanwaltschaft Berlin
252 Js 6467/18 (29105) V – 19. Januar 2022
Herrn
George Chavez del Castillo
Detmolder Str. 60
10715 Berlin
Vollstreckungsverfahren gegen Benedicte Kiyaba
wegen Räuberische Erpressung, Schadensdatum 25.09.2018
Sehr geehrter Herr Chavez del Castillo,
durch das Landgericht Berlin ist am 17.04.2019 ein Urteil ergangen, das seit dem 25.04.2019 rechtskräftig ist. Gegen die o.g. Person wurde dabei die Einziehung des Wertes von 60,00 Euro ausgesprochen, aus der Sie in Höhe Ihres Schadens entschädigt werden könnten.
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin konnten bisher folgende Vermögenswerte gesichert werden: 60,00 Euro.
Zur näheren Information über die von Ihnen nunmehr zu unternehmenden Schritte verweise ich auf das beigefügte Hinweisblatt.
Eine Gewähr für den tatsächlichen Bestand der sichergestellten Gegenstände, für die wirtschaftliche Werthaltigkeit bzw. für die Verwertungsergebnisse kann nicht übernommen werden.
Des Weiteren kann keine Garantie für eine etwaige Auskehrung des Verwertungserlöses an Sie übernommen werden.
Um umgehende Rücksendung des anliegenden Rückantwortschreibens wird gebeten. Sofern sich aufgrund der Rückantwortschreiben ergeben wird, dass die geltend gemachten Forderungen wertmäßig das sichergestellte Vermögen übersteigen, wird von hier aus ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der o.g. Person gem. §§ 459h Abs. 2 S. 2, 111i Abs. 2 StPO beantragt. In einem solchen Fall erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung des Insolvenzverwalters, in der Sie darauf hingewiesen werden Ihre Forderung selbständig zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO) anzumelden.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft Berlin nicht zur Rechtsberatung befugt ist und daher keine Auskünfte erteilen kann. Bitte sehen Sie von entsprechenden Rückfragen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Bartsch
Rechtspflegerin