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BaFin ermittelt gegen die Predator Capital & Management Group Ltd.
Staatsanwaltschaft Dresden

BaFin ermittelt gegen die Predator Capital & Management Group Ltd.

geralt / Pixabay

BaFin ermittelt gegen die Predator Capital & Management Group Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Predator Capital & Management Group Ltd., Cardiff, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website predator-diamanten.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Predator Capital & Management Group Ltd. in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte betreibt, indem sie bereits bei dem Verkauf von Diamanten den Rückkauf dieser Diamanten vereinbart.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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