Dark Mode Light Mode
PSD2 / ZAG: BaFin konsultiert Merkblatt zu Kontozugangsschnittstellen
wertfaktor Immobilien GmbH – hm, ob ich mit denen ein Immobiliengeschäft machen würde?
RKI die Zahlen des Tages

wertfaktor Immobilien GmbH – hm, ob ich mit denen ein Immobiliengeschäft machen würde?

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Eine Frage, die sich interessierte Kunden des Angebotes dieses Unternehmens sicherlich stellen sollten, denn das Unternehmen will schließlich einen Teil Ihrer Immobilie kaufen. Warum wir bei dem Unternehmen kritisch sind? Das sagen wir Ihnen an dieser Stelle natürlich dann auch gerne.

Wir schauen uns ja immer die Unternehmen an, um die es geht, über die wir hier einen Bericht verfassen. Gerade bei solchen Anbietern wie der wertfaktor Immobilien GmbH schauen wir uns natürlich dann auch immer die wirtschaftliche Leistungskraft an.

Dazu holen wir uns die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens, hier aus dem Jahre 2019. Schaut man sich eben genau diese Bilanz an, dann findet man dort ein Eigenkapital in Höhe von etwas über 2 Millionen Euro, aber wer die Bilanz genauer liest, sieht natürlich auch, dass das Unternehmen im Jahr davor noch bilanziell überschuldet war.

wertfaktor Immobilien GmbHbilanz

Selbst ein Eigenkapital von etwas über 2 Millionen Euro sehen wir dann eher als kritisch für dieses Geschäftsmodell an, denn damit kommt man beim Teilerwerb einer Immobilie dann möglicherweise eben nicht weit.

Anders gesagt und auf den Punkt gebracht, hat das für uns ein von uns befragter Immobilienexperte, der sagte uns deutlich, hier muss mindestens ein „8-stelliges Eigenkapital vorhanden sein, um wirklich auch erfolgreich in dem Markt sein zu können“.

Auch er hat bei dem aktuellen wirtschaftlichen Nachweis des Unternehmens schon „Bauchschmerzen dabei“, das Unternehmen zu empfehlen.

Ich rate jedem interessierten Kunden solche Geschäfte nur unter Hinzuziehung eines eigenen Rechtsanwaltes zu tätigen und die Immobilie auch parallel noch von einem vereidigten Sachverständigen unabhängig bewerten zu lassen. Da können dann schon manchmal erhebliche Unterschiede herauskommen.

Letztlich müssen sie sich als Eigentümer einer Immobilie dann aber immer überlegen, ob man einen „Mitbesitzer“ im Hause bzw. im Grundbuch haben will. Ich wäre da eher vorsichtig, so unser Immobilienexperte. Recht hat er.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

PSD2 / ZAG: BaFin konsultiert Merkblatt zu Kontozugangsschnittstellen

Next Post

RKI die Zahlen des Tages