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BaFin greift durch

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Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt), München: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat der Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 5. Februar 2021 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) nahm für Vermittler von „Finanzsanierungs-Verträgen“ Vermittlungsgebühren (bzw. „Genehmigungsgebühren“) entgegen.

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ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 25. März 2021 eine Geldbuße in Höhe von 555.000 Euro gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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Trading App Bitcoin Code: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite future-investor.live/de/code/?

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Trading App Bitcoin Code, angeboten über die Webseite future-investor.live/de/code/?, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Fin Toward Ltd./Online-Handelsplattform fin-toward.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform fin-toward.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Indices, Rohstoffen, Aktien, ETFs und Anleihen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem wird Kunden der Abschluss von Verträgen angeboten, die vollständig versichert seien und bei denen der Verlust des eingesetzten Kapitals ausgeschlossen sei. Auf ihrer Webseite bietet Fin Toward Ltd. darüber hinaus eine vollumfängliche Kundenberatung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt die Anlageberatung nach § 1a Satz 2 Nr. 1a KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.

Über ein Impressum verfügt die Webseite fin-toward.com nicht. Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Fin Toward Ltd. über einen Geschäftssitz in Großbritannien.

Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.

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Lollygag Partners LTD/Online-Handelsplattform finocapital.io: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform finocapital.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFDs), Forex-Produkten, Futures, Indices, Metallen, Energie und Aktien abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Lollygag Partners LTD bietet die Geschäfte zu selbstgestellten Preisen an und tritt in die Handelsverträge der Kunden als Gegenpartei ein.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.

Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften sind vorgebliche Mitarbeiter der BaFin telefonisch an Kunden herangetreten. Anschließend haben die Kunden vorgebliche EMails der BaFin mit dem Absender: support@bbafin.com erhalten. Die BaFin stellt klar, dass sie als reine Finanzmarktaufsichtsbehörde in keinem Fall in die unerlaubten Geschäfte der Lollygag Partners LTD einbezogen ist. Bei der genannten EMail-Adresse handelt es sich nicht um eine EMail-Adresse der BaFin. EMails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de.

Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.

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