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BB Gestionprivee: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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kpuljek (CC0), Pixabay

BB Gestionprivee: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die BaFin hat gegenüber der BB Gestionprivee, Kiel, mit Bescheid vom 05. Januar 2021 die sofortige Einstellung des Einlagengeschäfts und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft BB Gestionprivee bietet ihren Kunden die Anlage von Geldern in Sparprodukten an. Das Angebot der Gesellschaft kann über die Domain bb-gestionprivee.com erreicht werden.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Die Gesellschaft untersteht auch nicht, wie behauptet, der deutschen Bankenaufsicht.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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