Sie schreiben viel über schlechte Kapitalanlagen auf ihrem Forum. Ich möchte diesen eine weitere hinzufügen. Ich habe in eine atypisch Stille Beteiligung bei dem Unternehmen Thamm&Partner investiert. Jetzt erfahre ich, dass ich nahezu alles verloren haben soll.
So schreibt uns ein User in einer erzürnten E-Mail an unsere Redaktion. Was aber ist eine atypisch Stille Beteiligung und wo liegen die Risiken und Gefahren?
1. Die Stille Gesellschaft und die stille Beteiligung
Rechtliche Grundlagen für die stille Gesellschaft finden sich in den §§ 230 ff. HGB. Bei einer stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, die keine Handelsgesellschaft ist. Die stille Gesellschaft ist deshalb still, weil es sich um eine reine Innengesellschaft handelt. Dies bedeutet, dass die stille Gesellschaft grundsätzlich nicht nach außen auftritt und nicht in das Handelsregister eingetragen wird. Deshalb ist für einen Außenstehenden nicht erkennbar, ob jemand beteiligt ist. Die stille Gesellschaft entsteht, wenn sich eine Person an dem Handelsgewerbe einer anderen beteiligt. Der Vorteil besteht darin, dass sich ein Unternehmen durch die stille Beteiligung Geld verschaffen kann, das als Eigenkapital verbucht wird.
Grundsätzlich werden die Modalitäten im Gesellschaftsvertrag verankert. Der stille Gesellschafter gibt sein Geld, hat aber im Normalfall keine Mitspracherechte und ist nicht zur Geschäftsführung befugt. Dies bedeutet, dass er Geld in das Unternehmen investiert, jedoch nicht entscheiden kann, wie es verwendet wird. Somit ist die stille Gesellschaft von geringen Mitwirkungsrechten gekennzeichnet. Die stille Beteiligung nimmt an dem Verlust des Unternehmens bis zu Höhe der Einlage teil, es sei denn, dies ist im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Der stille Beteiligte erhält eine Gewinnbeteiligung für die Investition.
2. Die atypisch stille Beteiligung und die atypisch stille Gesellschaft
Die atypisch stille Beteiligung liegt dann vor, wenn dem Beteiligten so viele Kontroll- und Vermögensrechte eingeräumt werden, dass er steuerlich als Mitunternehmer anzusehen ist. Dabei werden die Beschränkungen der stillen Gesellschaft abgeändert, soweit dies gesetzlich zulässig ist, wobei diese Rechte dennoch eingeschränkt sind. Der stille Beteiligte hat dabei nicht nur an dem Gewinn und Verlust, sondern auch an dem Vermögen der Gesellschaft Teil.
Es kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass der atypisch stille Beteiligte sogar über seine Einlage in die Gesellschaft hinaus haftet. Die stille Gesellschaft bringt für das Unternehmen und für den stillen Beteiligten steuerliche Vorteile, bei letzterem zumindest zu Beginn seiner Beteiligung. Er kann Verluste steuerlich geltend machen, da er als Unternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt. Für Unternehmen ist die atypisch stille Beteiligung eine gute Möglichkeit, Kapital zu akquirieren.
3. Gefahren für atypisch stille Beteiligte
In den letzten Jahren wurden Anlegern zahlreiche atypisch stille Beteiligungen als perfekte Altersvorsorge verkauft, bei der man sogar noch Steuern sparen kann. Zahlreiche betrügerische Machenschaften sind auf atypisch stille Beteiligungen zurückzuführen, mit denen Anleger als stille Beteiligte viel Geld verloren haben. Gelockt wurde meist mit Aussagen, dass man bei einer solchen stillen Gesellschaft in Sachwerte investiere. Nicht erwähnt wurde hingegen, dass man eine unternehmerische Beteiligung abschließt, bei der ein Totalverlust entstehen kann.
Anleger sollten ihre Einlage meist in Einmalzahlungen oder in Raten oder kombiniert erbringen. Die Ratenzahlung sollte dabei bis zu 40 Jahre betragen, ohne dass ein Kündigungsrecht besteht. Gerade dies ist die Katastrophe für viele der atypisch stillen Beteiligten.
Läuft das Unternehmen schlecht, sind nicht nur die Einmalzahlung und die bisher gezahlten Raten weg, möglicherweise verlangt dann auch noch ein Insolvenzverwalter die Einzahlung der künftig zu erbringenden Raten.
Der atypisch stille Beteiligte muss also auch dann noch bezahlen, wenn er genau weiß, dass er nichts mehr zurück erhält.
Haben auch Sie Ärger mit dem Investment in das Produkt der „Thamm&Partner“, dnan schreiben sie uns. Wir wollen das Unternehmen 2021 zu einem unserer Schwerpunkte ind er Berichterstattung machen.
Ich habe eine atypisch stille Beteiligung bei Thamm, die ich nach Ablauf von 10 Jahren für Ende 2022 gekündigt habe. Die Abwicklung/Auszahlung dürfte sich wohl mindestens bis Ende 2023 hinziehen. Ich wäre bereit darüber zu informieren.
Sie wollen Fa.Thamm zu einem Schwerpunkt Ihrer Berichterstattung 2021 machen. Haben Sie bereits konkrete Informationen (für mich vor allem für den Prozess des Ausscheidens). Worauf sollte ich achten?
Das ist kein Kommentar, sondern ich erkläre hier nur meine Bereitschaft, für Ihre Berichterstattung Informationen zu liefern, in der Hoffnung auch von Ihnen Informationen zu erhalten (Erfahrungen anderer stiller Teilnehmer).
Viele Grüße G.Winkler
Ich habe im März 2021 gekündigt und warte bisher immernoch auf mein Geld. Auf Emailanfrage würde bisher auch nicht reagiert.
Sehr geehrter Herr Winkler,
Ich habe genau die Parallele zu Ihnen , gleiche Daten etc.
Haben Sie schon etwas gehört ?
Wie gehen Sie vor ?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten würden
VG
Carsten Roschow
Ich habe die Geldanlage als vermögenswirksame Leistung über meinen Arbeitgeber laufen , bekomme ja auch einen minimalen Zidchuss dadurch .
Gespart werden jeden Monst 40 Euro ….10 jahre !
Ich habe fristgerecht zum 31.12.21 gekündigt ….das gesparte “ ruht“ dann noch ein Jahr….wie es dann weitergeht weiss ich eigentlich nicht genau ….telefonisch hängt man dort immer in der Warteschleife …. bin gespannt ob sich der Spar Auftrag überhaupt gelohnt hat…ich weiss nicht mal was ich ungefähr bekomme
Also wir haben nun nach 12 Jahren und vielen Aufschiebungen die Mitteilung der Abrechnung erhalten. Und ich muss sagen ich bin doch recht enttäuscht . Es wird immer vollmundig durch die Vertriebsleiter geworben 6% p.a. und mehr Rendite . Doch was bleibt und ausgeschüttet wird sind lediglich 3.4 % . Sehr traurig für eine solche Beurteilung. Hier werden sich nur auf Seite des Unternehmens die Taschen gefüllt und der Anleger bekommt faktisch seine Einlage mehr aber auch nicht . Ganz ehrlich bei so einer Rendite muss bzw. sollte man sich schon fragen wo die ganzen Gewinne hingehen. Vielen Dank Frau Thamm aber hier hätten wir uns schon. Wesentlich mehr von ihnen erwartet. Wir werden definitiv keine Empfehlung zur Investition aussprechen .
Ich bin ebenfalls auf Thamm & Partner reingefallen LEIDER habe ich mich auf diese Abzocker eingelassen.Es waren 12.000,00 € ,Von diesem Geld waren es nicht einmal mehr 10.000,00 was ich zurück bekam.Was noch dazukommt ,ich habe letzten Donnerstag vom Finanzamt nochmals eine Zahlungsaufforderung von rund 800,- € bekommen, weil Sie nochmals wohl die Thamm &Partner Anleger
Überprüft haben.(Steuerbescheid 2015)
Mein Steuerberater hat gesagt,wenn das so rund 8000 Anleger sind und jeder 800,-€ zahlen muss,haben die wieder einen Gewinn von 6.400.000,00€.Super oder???
So kann man sich schon durchs Leben mogeln und Leute über den Tisch ziehen,die sich Ihr Geld hart erarbeiten müssen.
Noch dazu habe ich nicht einmal diesen Schrott dem Finanzamt angegeben.
MfG Claudia Erhart
Ich bin LEIDER auch ein Opfer von Thamm & Partner. Mein Vertrag als stille Beteiligte läuft seit 2012 und ist auf 19 Jahre abgeschossen. Es wurde bei der Vertragsabschließung nur über Gewinne und Steuervorteile gesprochen. Nach 10 Jahren wollte ich es vorzeitig Kündigen, denn auf meinem Konto bei Thamm & Partner ist immer wenige Geld da obwohl ich monatlich 230€ einzahle. Auf mein Kündigungsschreiben wurde mir geantwortet, dass ich erst nach 15 Jahre kündigen kann.
Jetzt weis ich nicht wie ich aus dem Schlamassel rauskommen kann. Hat jemand eine Idee?
MfG Markus
Ich hatte auch einen Vertrag bei Thamm&Partner über vwl 2012 abgeschlossen. Er wurde fristgerecht Ende 2022 gekündigt. Die Kündigung wurde zum Ende 2023 bestätigt. Nachdem wir schon Mitte 2024 haben und es keine Auszahlung seitens Thamm&Partner gab, habe ich mehrmals bei T&P angerufen.
Auch auf emailanfragen gibt es keine Antwort…..
Thamm & Partner spielt Vogel-Strauß! Ich habe vor einigen Jahren vom Recht auf Auszahlungen halbjährlich Gebrauch gemacht – jeweils fällig 1.4 und 1.10. Wir haben jetzt Ende Oktober, meine Frage, wo die Rate zu 1.10. bleibt, ist bis heute unbeantwortet. Im April kam die lapidare Antwort, dass ich Ihnen Zeit lassen solle – so als ob das jetzt ganz überraschend kam! Ich habe 2023 gekündigt zum 31.12.2024, muss also noch etwas auf mein Geld warten.
Bekannte von mir haben erst ihr Geld zurück erhalten, nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde.
gekündigt zum 31.12.2021. Abrechnung soll nach Testat 2022 erfolgen bis 31.12.2023.
Noch kein Geld erhalten. Anwaltlich wird es geprüft—von 5000.-E sollen nur 950€ übrig sein.
absolute Abzocke.
E-Mails werden zwar beantwortet aber wohl nur vorgedruckte Antworten
Wir haben als Ehepaar ab 11/2011 mit Einmalzahlung und mit Ratenzahlung eingezahlt. Gekündigt zum 31.12.2021 mit Wirkung zum 31.12.2022 lt. Gesellschaftsvertrag. Bis heute ist nichts ausgezahlt. Das Steuerberatungsbüro sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben viel zu lange gebraucht. Voraussichtlich kommt die Auszahlung erst um den 21.09.24 herum, obwohl sie lt. Gesellschaftsvertrag spätestens zum 31.12.2023 fällig gewesen wäre. Über eine Verzinsung spricht keiner, überhaupt ist die Korrespondenz sehr aufgesetzt und von Textbausteinen durchwoben.
Für weitere Informationen stehen wir dem Verbraucherschutzforum Berlin gern zur Verfügung, jedoch nicht öffentlich.
Hallo Peter und Susanne,
Ich habe auch wie ihr im Zeitraum Geld bei T&P angelegt. Leider warte ich auch auf eine Auszahlung der Summe. Wie kommt ihr das Datum vom 21.09.24?
Viele Grüße
Moin, Moin!
Auch ich habe leider ähnliche Erfahrungen gemacht und warte immer noch auf die Auszahlung, die zum 31.12.2023 spätestens hätte passieren müssen.
Hat denn jemand eine Idee, was man machen könnte? Ich würde mir jetzt anwaltlichen Rat einholen. Allerdings ist auch bei mir von anfänglich eingezahlten 6.000,- € nur ein kläglicher Rest von 2.700,- € ca. übrig geblieben. Warum kann eine solche Firma noch immer am Markt sein?!
Auch ich würde mich bereit erklären dem Verbraucherschutz weitere Informationen zukommen zu lassen!
Auch ich habe vor 13 Jahren eine beträchtliche Summe in Thamm &Partner investiert. Das mir auch als beste Geldanlage…verkauft wurde. Keine wirkliche Aufklärung. Auszahlung hätte 2023 sein sollen. Wie auch ihr warte ich immer noch . Nur Vertröstungen und Hinhalten. Jetzt würde es Verjähren. Habe deshalb einen Anwalt eingeschaltet, der aber so teuer ist. Warum wird denen, bei so vielen Betrugsopfern kein Riegel vorgeschoben. Ich werde Anzeige erstatten. Vielleicht bewirkt das was. Wenn jemand Erfahrung hat, mir helfen kann. Bitte melden.
Auch ich habe zwei erhebliche summen eingezahlt, sie beide zu Ende 2022 gekündigt. Das Guthaben hätte bis Ende 2023 ausgezahlt werden müssen. seit Oktober 2024 bekomme ich keine Antwort mehr von Thamm und Partner. In früheren Zeiten gab es in Berlin einen „Verbraucherschutz“ mit – wenn ich mich nicht irre – kostenloser anwaltlicher Beratung. Wer kennt einen anwalt, der sich schon mit Thamm und Partner beschäftigt hat?
Auch ich habe da eine große Summe eingezahlt was bis Ende 2023 ausgezahlt werden sollte.
Bis heute ist nichts ausgezahlt worden. Man wird immer nur vertröstet und wenn man eine negative Bewertung bei Google schreibt wird sie entfernt.
Auch ich bin ein Opfer dieser Gesellschaft. Auszahlung sollte 31.12.24 sein. Emails werden nicht beantwortet. Durchwahlnummer zum Ansprechpartner werden nicht vergeben. Auf die Bitte um ein Rückruf wird nicht reagiert. Immer wieder die gleichen oberflächlichen, vorvormulierten Textbausteine in Briefen, die keinerlei Aussage haben. Nie ist ein Ansprechpartner im Haus, man gibt es weiter und das war es.
Man teilte mir mit das sie keinen Einfluss auf den Wirtschaftsprüfer haben der die Bilanz testiert. Auch dieser ist ein Geschäftspartner von Thamm und Partner. Alles nur ausreden.
Die Frage ist doch was kann man tun? Wäre jemand bereit eine Sammelklage mit einzufordern?