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Insolvenzeröffnung bei Galeria Karstadt Kaufhof GmbH und acht Tochterunternehmen

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Essen hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH sowie acht Tochterunternehmen eröffnet, darunter Karstadt Sports, Karstadt Feinkost, Le Buffet und Dinea. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt, der zuvor schon an den Sanierungsplänen mitgearbeitet hatte. Diese beinhalten die Schließung von 62 der 172 Warenhäuser sowie bis zu 20 Karstadt Sports-Filialen.


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 18928 eingetragenen GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Mager, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen und Herrn Miguel Müllenbach, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen Geschäftszweig: Handelsgeschäfte u. Dienstl. aller Art, insbesondere d. Betrieb v. Warenhäusern, sowie d. Erbringung v. Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2020, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Das Amtsgerichts Essen hat sich am 01.04.2020 unter dem Aktenzeichen 165 IE 1/20 [KV] für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen, die der Unternehmensgruppe GALERIA Karstadt Kaufhof angehören, gemäß § 3a InsO für zuständig erklärt.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 – 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2020 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der im Insolvenzeröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss mit den bestellten Mitgliedern

  1. PSVaG, Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Bahnstr. 6, 50996 Köln, vertreten durch den Mitglied des Vorstandes Herrn Dr. Marko Brambach,
  2. euro delkredere GmbH & Co KG, Alexanderstraße 38
    45472 Mülheim an der Ruhr, vertreten durch die euro delkredere Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Herrn Theodor Alkemper,
  3. Herrn Alexander Fackelmann, Schmalzbergstrasse 12, 90607 Rückersdorf,
  4. Herrn Jürgen Ettl, Hubertusstrasse 45, 82131 Gauting,
  5. Herrn Marcus Meijer, c/o Meyer Bergmann Ltd., 30 Broadwick Street, GBR-W1F8JB London,
  6. Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, vertreten durch Herrn Udo Thart, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
  7. Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen, Ansprechpartnerin: Frau Andrea Demler

wird im eröffneten Verfahren beibehalten.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 01.09.2020, 10:00 Uhr,

im Gebäude der MESSE Essen, Eingang West, Messeplatz 1, 45131 Essen.

Der Einlass beginnt um 09:00 Uhr.  

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Sachwalters,
  • die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.

Die Niederlegung der Tabelle und der Anmeldeunterlagen erfolgt in digitaler Form.

Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden beim Sachwalter in dessen Kanzleiräumen aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden.

 Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 40/20

Essen, 01.07.2020


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 22348 eingetragenen Karstadt Feinkost GmbH & Co. KG, Stolberger Str. 76-78, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53642 eingetragene Karstadt Feinkost

Verwaltungs GmbH, Stolberger Str. 76-78, 50933 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dieter Noldenn, Stolberger Str. 76-78, 50933 Köln und Stefan Tenk, Stolberger Str. 76-78, 50933 Köln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2020, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Das Amtsgerichts Essen hat sich am 01.04.2020 unter dem Aktenzeichen 165 IE 1/20 [KV] für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen, die der Unternehmensgruppe GALERIA Karstadt Kaufhof angehören, gemäß § 3a InsO für zuständig erklärt.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 – 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2020 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der im Insolvenzeröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss mit den bestellten Mitgliedern

  1. REWE Zentral Finanz e.G., Domstr. 20, 50668 Köln, vertreten durch Herrn Telerik Schischmanow,
  2. GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, vertreten durch Herrn Miguel Müllenbach,
  3. Herr Ralf Penner, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, Stolberger Str. 76-78, 50933 Köln,

wird im eröffneten Verfahren beibehalten.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 02.09.2020, 14:00 Uhr,

im Gebäude der MESSE Essen, Eingang West, Messeplatz 1, 45131 Essen.

Der Einlass beginnt um 13:30 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Sachwalters,
  • die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.

Die Niederlegung der Tabelle und der Anmeldeunterlagen erfolgt in digitaler Form.

Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden beim Sachwalter in dessen Kanzleiräumen aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 48/20

Essen, 01.07.2020


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22705 eingetragenen Karstadt Sports GmbH, Theodor-Althoff-Str. 1, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Dunkel, Theodor-Althoff-Str. 1, 45133 Essen, Herrn Dr. Christian Marzinzik, Theodor-Althoff-Str. 1, 45133 Essen und Herrn Thomas Wanke, Theodor-Althoff-Str. 1, 45133 Essen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2020, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Das Amtsgerichts Essen hat sich am 01.04.2020 unter dem Aktenzeichen 165 IE 1/20 [KV] für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen, die der Unternehmensgruppe GALERIA Karstadt Kaufhof angehören, gemäß § 3a InsO für zuständig erklärt.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 – 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2020 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der im Insolvenzeröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss mit den bestellten Mitgliedern

  1. DEFACTO Köln GmbH, Schanzenstr. 6-20, 51063 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Farwick,
  2. Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, vertreten durch Herrn Udo Thart, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
  3. Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen, Ansprechpartnerin: Frau Andrea Demler,

wird im eröffneten Verfahren beibehalten.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 02.09.2020, 09:00 Uhr,

im Gebäude der MESSE Essen, Eingang West, Messeplatz 1, 45131 Essen.

Der Einlass beginnt um 08:00 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Sachwalters,
  • die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.

Die Niederlegung der Tabelle und der Anmeldeunterlagen erfolgt in digitaler Form.

Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden beim Sachwalter in dessen Kanzleiräumen aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

 Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

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Essen, 01.07.2020

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