Dark Mode Light Mode

Epayments Systems Ltd: Beschränkung der Erbringung von Dienstleistungen

janjf93 (CC0), Pixabay

Gemäß der Entscheidung der Financial Conduct Authority (FCA) als zuständige Aufsichtsbehörde in England sind der Epayments Systems Ltd folgende Anforderungen bis auf weiteres auferlegt worden:

Das E-Geldinstitut darf keine konzessionspflichtigen Dienstleistungen mehr erbringen. Das E-Geldinstitut hat seine Kunden auf seiner Website (https://www.epayments.com/), auf mobilen oder anderen digitalen Kanälen darauf hinzuweisen, dass es keine konzessionspflichtigen Tätigkeiten mehr durchführen darf. Das E-Geldinstitut darf keine Geschäfte mit den von Epayments System Ltd selbst eingestuften Firmen-, Privat- und / oder Freiberuflerkunden tätigen. Geschäfte dürfen bis auf weiteres nur mit Kunden aus einer von der FCA genehmigten Kundenliste getätigt werden.

Für Details zu den Beschränkungen der Epayments Systems Ltd wird auf den folgenden Link verwiesen (einsehbar unter „requirements applying to the firm).

Das Unternehmen hat seinen Sitz gemäß der Webseite im 5th Floor, 24 Savile Row, London W1S 2ES, United Kingdom (Telefon: +44-844-774-4780, Fax: +44 (0)20 7504–8585)

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Geldwäsche

Next Post

MT Global Limited: Suspendierung der Registrierung und der Erbringung von Tätigkeiten