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Zur Derivest GmbH Forderungsanmeldung

mohamed_hassan / Pixabay

Der Insolvenzverwalter, d.h. in diesem Fall der Sachwalter, hat die betroffenen Anleger in seiner Veröffentlichung aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Als letztmöglichen Termin hat er den 27. Dezember 2019 benannt. Als Betroffener sollten Sie diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen! Auch in einem Eigeninsolvenzverfahren ist es natürlich wichtig, seine Forderungen anzumelden, um dann auch bei einer möglichen „Quotenverteilung“ berücksichtigt zu werden. Wie hoch diese ausfällt, wird sich erst nach der Verwertung der entsprechenden ASSETS der Derivest GmbH zeigen.

Wir raten zudem jeden betroffenen Anleger, sich hierzu auch den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, um bei der Forderungsanmeldung keine Fehler zu machen.

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