Genussrechte in Höhe von 500.000 Euro gibt das Unternehmen heraus. Dies erfolgt aber nicht über ein von der Bafin gestattetes Vermögensanlagenprospekt, sondern man nutzt hier eine Ausnahmeregelung. Das ist zwar völlig legal, aber trotzdem haben wir bei solchen „Einsammelaktionen“ immer große Bedenken. Das ist eine „Billiglösung“, die dem Anleger eher schadet als einen Nutzen bringt. Hätte sich hier zudem nicht eher „Crowdfunding“ angeboten?
Leuschner Telekommunikation
Geschäftsführer:
Jürgen Leuschner
Branche:
Telekommunikation
Standort:
Oberdolling
Email:
info@juergenleuschner.net
Internet:
www.juergenleuschner.net
Rendite:
5,5% p.a.
Genussrechte
Art
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung
- Genussrechte
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit
Mindestens 5 Jahre, Maximal 15 Jahre
Emissionsvolumen
500.000,- Euro
Kündigungsfrist
Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 10.000,- Euro
Emissionskosten
Agio 5 % aus der Zeichnungssumme
Anlaufverluste
keine
Dividende / Bonus
- Grunddividende: 5,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
- Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende
1 x jährlich
FireShot Screen Capture #253 – ‚unternehmensdetails_ Leuschner‘ – www_anleger-beteiligungen_de