Listen der Unternehmen, die von der BaFin zugelassen sind, sind im Internet abrufbar (www.bafin.de » Publikationen & Daten » Datenbanken).
Stellt die Aufsicht fest, dass unerlaubt Geschäfte betrieben werden, hat sie umfangreiche Kompetenzen, um die unverzügliche Einstellung und Abwicklung der Geschäfte durchzusetzen. Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen finden Sie in der Rubrik Verbraucher » Aktuelles für Verbraucher » Unerlaubte Geschäfte. Bitte beachten Sie aber: Selbst wenn das Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, ändert dies nichts daran, dass Sie Ihr Geld verlieren können. Daher sollten Sie vor Abschluss eines Geschäftes immer genau prüfen, inwieweit ein Rückzahlungsanspruch vertraglich festgelegt ist.
Bei den Verbraucherzentralen
Informationen rund um die Geldanlage halten beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de), die örtlichen Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) und der Marktwächter Finanzen (www.marktwaechter.de) bereit. Bei den Verbraucherzentralen finden Sie häufig auch Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter.
Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlichen ebenfalls regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.
Bei dem Emittenten oder Anbieter
Auch der Wertpapierprospekt und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt enthalten wesentliche Informationen über den Emittenten und das angebotene Produkt. Dort werden auch die Risiken ausführlich beschrieben, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihr Geld investieren. Übersichten über die bei der BaFin hinterlegten Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen finden Sie ebenfalls auf der BaFin-Webseite (www.bafin.de).