Start Verbraucherschutz Fehlerhafte Beratung bei der Volksfürsorge? Prüfen Sie jetzt Ihren Widerspruchsanspruch!

Fehlerhafte Beratung bei der Volksfürsorge? Prüfen Sie jetzt Ihren Widerspruchsanspruch!

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Laut den uns vorliegenden Unterlagen hat die Volksfürsorge, die heute zum Generali-Konzern gehört, in den Jahren 1995 bis 2007 vermutlich bei vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen falsch über das Widerspruchsrecht belehrt. Versicherte oder ehemals Versicherte können ihren Vertrag dann widerrufen und eine ordentliche Rückzahlung erhalten.

Wenn Sie betroffen sind, stehen Ihnen nach einem Widerspruch Ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zu. Lediglich die Summe für den Versicherungsschutz darf der Versicherer einbehalten. Das bedeutet: Sie bekommen in der Regel deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.

Wir wollen die Ansprüche von Volksfürsorge-Versicherten (heute Generali) gebündelt durchsetzen. Ab sofort können Sie sich für die Teilnahme an unserer Sammelaktion anmelden. Füllen Sie hierfür einfach unser Anmelde- und Auftragsformular aus.

1. Schritt: Unterlagen einsenden, Vertrag prüfen und Rückzahlungsanspruch berechnen lassen

Voraussetzung für einen Widerspruch ist, dass Sie fehlerhaft oder nicht ausreichend über Ihren Vertrag informiert wurden. Wir prüfen daher zunächst Ihre Vertragsunterlagen. Kann Ihrem Vertrag widersprochen werden, berechnen wir für Sie den höchstmöglichen Rückzahlungsanspruch.

Die juristische und rechnerische Prüfung kostet 170 Euro pro Vertrag. Sollte die Vertragsprüfung kein Recht zum Widerspruch ergeben oder eine Berechnung nicht möglich sein, zahlen Sie lediglich 85 Euro.

Die Prüfung Ihres Vertrags wird voraussichtlich drei Wochen dauern.

2. Schritt: An Sammelaktion teilnehmen

Nach der juristischen und rechnerischen Prüfung erhalten Sie Post von uns. Wir übersenden Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung und teilen Ihnen mit, ob Sie an der Sammelaktion teilnehmen können. In diesem Fall werden wir Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber der Generali-Gruppe (hat die alten Verträge der Volksfürsorge übernommen) vertreten und versuchen, eine Einigung herbeizuführen.

Weil mit der außergerichtlichen Vertretung auch jede Menge Abstimmungen und Papierkram verbunden sind, müssen wir hierfür eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro verlangen. Sie erhalten von uns zu gegebenem Zeitpunkt eine entsprechende Einzugsermächtigung.

Sollte sich der Generali-Konzern nicht einsichtig zeigen, würden wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht einklagen. Kommt es dazu, stimmen wir alle weiteren Schritte und möglichen Kosten im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Schritt: Geld erhalten

Nach Abschluss der Sammelaktion durch einen Vergleich mit dem Versicherer oder ein rechtskräftiges Urteil schütten wir den Ihnen zustehenden Betrag automatisch aus.

Viele Versicherungsunternehmen machen es ihren Kunden in Sachen Widerspruch nicht gerade leicht. Oft lehnen sie berechtigte Rückabwicklungsansprüche einfach ab oder halten die Betroffenen monatelang hin. Wenn Sie bei unserer Sammelaktion mitmachen, erhalten Sie Ihr Geld hoffentlich schneller zurück.

Quelle: https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/widerspruch-sorgen-der-volksfuersorge

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