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Staatsanwaltschaft Mainz zu einem Betrugsfall

Staatsanwaltschaft Mainz 3330 Js 4186/15:

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55116 Mainz, AZ: 3330 Js 4186/15, gegen Walochni, Daniel Andreas, wh. Justizvollzugsanstalt Rohrbach, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein, wegen Betrugs, wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um die Verletzten des Verfahrens zu entschädigen.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 e Abs. 4 Strafprozessordnung -alte Fassung- sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Im Übrigen wird auf die §§ 803,804 ZPO verwiesen.

Aufstellung der gesicherten hinterlegten Vermögenswerte:

Nach Verwertung aller sichergestellten Vermögenswerte wurde ein Betrag in Höhe von 104.683,39 EUR bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mainz zum Aktenzeichen 77 HL 108/16 hinterlegt.

Zur Vollstreckung in das hinterlegte Vermögen ist das Erlangen eines Vollstreckungstitels und die gerichtliche Zulassung zur Zwangsvollstreckung erforderlich (111g StPO a.F.).

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