Start Allgemein Musterverfahren gegen Hannover Leasing

Musterverfahren gegen Hannover Leasing

482

Landgericht München I Az.: 32 O 22862/16

I. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Feststellungsantrag bekannt gemacht:

1.

Beklagte:

Beklagte zu 1) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Beklagte zu 2) HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH
Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München
Beklagte zu 3): Commerzbank AG
Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt

2.

Von dem Musterverfahren betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen:

Hannover-Leasing Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG

3.

Prozessgericht:

Landgericht München I

4.

Aktenzeichen des Prozessgerichts:

32 O 22862/16

5.

Feststellungsziele:

1.

Eine Angabe über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze gehörte nicht zu den im Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG erforderlichen Informationen, welche für die Anlageentscheidung eines durchschnittlichen, vernünftig handelnden Anlegers wesentlich waren.

2.

Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine unzutreffenden Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze; insbesondere sind die Angaben zu Anlagezielen und Anlagepolitik auf Seite 37 des Emissionsprospekts nicht auf baurechtliche Genehmigungen für Stellplätze bezogen.

3.

Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine widersprüchlichen Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze.

4.

Die nachfolgend genannten Anlegerinformationen der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG sind inhaltlich geeignet, den Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlender oder unzutreffender Informationen über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen im Emissionsprospekt zu begründen:

a)

Angaben im Rechenschaftsbericht 2010 auf Seite 12 unter der Überschrift „Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der insgesamt beantragten 1.200 Innenstellplätze“.

b)

Anlegeranschreiben vom 11.07.2012 auf Seite 4 unter der Überschrift „Verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der bislang abgelehnten 550 von insgesamt 1.200 Innenstellplätzen“.

5.

Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Prospektfehler, insbesondere im Hinblick auf angeblich unzutreffende bzw. widersprüchliche Angaben über die Anzahl der genehmigten Stellplätze bzw. den Stand der baurechtlichen Genehmigung für die Beklagte zu 3) als beratende Bank weder im Rahmen ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht noch im Rahmen einer Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennbar war.

6.

Lebenssachverhalt:

Die Klagepartei macht gegen die Beklagten zu 1) bis 3) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG geltend. Die Klagepartei zeichnete nach Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beklagten zu 3) eine Beteiligung. Vor der Zeichnung wurde der Klagepartei der Emissionsprospekt übergeben, dieser war Grundlage der Beitrittsentscheidung. Die Klagepartei macht geltend, der Prospekt sei fehlerhaft.

Die Beklagte zu 1) ist unter anderem Initiatorin, Anbieterin, Eigen- und Fremdkapitalvermittlerin des Fonds, Geschäftsbesorgerin und Prospektherausgeberin. Die Beklagte zu 2) ist Treuhandkommanditistin des Fonds mit einer Kapitalanlage von EUR 500,00.

Die Beklagten zu 1) und 2) haben im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 18.07.2017 Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrengesetz gestellt.

Die Beklagte zu 3) hat mit Schriftsatz vom 04.10.2017 für den Fall der Zulässigkeit des Antrages der Beklagten zu 1) und 2) weitere Feststellungen beantragt.

7.

Eingang des Musterverfahrens bei dem Prozessgericht:

19.07.2017.

Landgericht München I Az.: 32 O 22055/16

I. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Feststellungsantrag bekannt gemacht:

1.

Beklagte:

Beklagte zu 1) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Beklagte zu 2) HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH
Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München
Beklagte zu 3): Commerzbank AG
Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt

2.

Von dem Musterverfahren betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen:

Hannover-Leasing Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG

3.

Prozessgericht:

Landgericht München I

4.

Aktenzeichen des Prozessgerichts:

32 O 22055/16

5.

Feststellungsziele:

1.

Eine Angabe über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze gehörte nicht zu den im Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG erforderlichen Informationen, welche für die Anlageentscheidung eines durchschnittlichen, vernünftig handelnden Anlegers wesentlich waren.

2.

Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine unzutreffenden Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze; insbesondere sind die Angaben zu Anlagezielen und Anlagepolitik auf Seite 37 des Emissionsprospekts nicht auf baurechtliche Genehmigungen für Stellplätze bezogen.

3.

Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine widersprüchlichen Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze.

4.

Die nachfolgend genannten Anlegerinformationen der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG sind inhaltlich geeignet, den Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlender oder unzutreffender Informationen über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen im Emissionsprospekt zu begründen:

a)

Angaben im Rechenschaftsbericht 2010 auf Seite 12 unter der Überschrift „Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der insgesamt beantragten 1.200 Innenstellplätze“.

b)

Anlegeranschreiben vom 11.07.2012 auf Seite 4 unter der Überschrift „Verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der bislang abgelehnten 550 von insgesamt 1.200 Innenstellplätzen“.

5.

Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Prospektfehler, insbesondere im Hinblick auf angeblich unzutreffende bzw. widersprüchliche Angaben über die Anzahl der genehmigten Stellplätze bzw. den Stand der baurechtlichen Genehmigung für die Beklagte zu 3) als beratende Bank weder im Rahmen ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht noch im Rahmen einer Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennbar war.

6.

Lebenssachverhalt:

Die Klagepartei macht gegen die Beklagten zu 1) bis 3) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG geltend. Die Klagepartei zeichnete nach Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beklagten zu 3) eine Beteiligung. Vor der Zeichnung wurde der Klagepartei der Emissionsprospekt übergeben, dieser war Grundlage der Beitrittsentscheidung. Die Klagepartei macht geltend, der Prospekt sei fehlerhaft.

Die Beklagte zu 1) ist unter anderem Initiatorin, Anbieterin, Eigen- und Fremdkapitalvermittlerin des Fonds, Geschäftsbesorgerin und Prospektherausgeberin. Die Beklagte zu 2) ist Treuhandkommanditistin des Fonds mit einer Kapitalanlage von EUR 500,00.

Die Beklagten zu 1) und 2) haben im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 18.07.2017 Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrengesetz gestellt.

Die Beklagte zu 3) hat mit Schriftsatz vom 06.09.2017 für den Fall der Zulässigkeit des Antrages der Beklagten zu 1) und 2) weitere Feststellungen beantragt.

7.

Eingang des Musterverfahrens bei dem Prozessgericht:

19.07.2017.

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