Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mitgeteilt, dass gegen Herrn Stefan Gruze als im Tatzeitraum Verantwortlicher der WIENWERT AG eine Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt € 85.000 wegen mehrfacher Verstöße gegen die Werbevorschriften des Kapitalmarktgesetzes (KMG) erlassen wurde.
Die WIENWERT AG hat in mehreren Werbeeinschaltungen und Werbeauftritten im Internet, in E-Mails sowie in Fernsehen und Radio entgegen § 4 Abs 2 KMG den Hinweis auf den Prospekt unterlassen sowie gemäß § 4 Abs 3 KMG irreführend für die WIENWERT-Unternehmensanleihe 1-2017 geworben. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen.
Die WIENWERT AG selber kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung vorgehen werde. Ihrer Meinung liegt eine irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot der WIENWERT-Unternehmensanleihe 1 2017 keinesfalls vor.
In Bezug auf einen weiteren Vorwurf der FMA, wonach der Ablauf der Zeichnungsfrist für die Anleihe irreführend beworben worden sei, wurde das Verfahren gegen das Vorstandsmitglied von WIENWERT AG eingestellt.