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Atomkonzerne gewinnen im Fall der Brennelementesteuer

Schon im Vorfeld des für die Atomkonzerne positiv erwarteten Ausgang waren deren Aktien gestiegen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich geurteilt, dass die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Bundesgesetzgeber hatte in diesem Fall nicht die Gesetzgebungskompetenz. Die Atomkonzerne dürften jetzt auf eine Rückzahlung von über 6 Milliarden Euro hoffen.

Ausgelöst hatte der Energiekonzern e.on das Verfahren 2013, weil es die Brennelementesteuer für verfassungswidrig hielt. Die Aktien der betroffenen Unternehmen haben nach der Urteilsverkündung am heutigen Vormittag kräftige Kursanstiege verzeichnet.
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